Wikipedia:Oversightkandidaturen

Abkürzung: WP:OK, WP:OSW
Auf dieser Seite werden Oversighter für die deutschsprachige Wikipedia vorgeschlagen und es wird über ihre Ernennung abgestimmt. Ergebnisse bisheriger Kandidaturen finden sich im Abstimmungsarchiv. Diskussionen zu Oversightkandidaturen und zum Wahlmodus sind auf der Diskussionsseite zu finden.

Im Meinungsbild von Mai 2009 hat sich die deutschsprachige Gemeinschaft mit sehr großer Mehrheit für die Einführung dieser Zusatzfunktion ausgesprochen. Zuvor war in einem Meinungsbild zur Aufgabentrennung festgelegt worden, dass es in der deutschsprachigen Wikipedia immer mindestens drei Oversighter geben soll und dass Benutzer, die zu Oversightern gewählt wurden, nicht gleichzeitig eine andere wichtige Zusatzfunktion – wie beispielsweise Bürokrat, Checkuser-Berechtigter, Schiedsgerichtsmitglied – übernehmen können. Ein Oversighter muss sich spätestens zwei Jahre nach seiner letzten Wahl bzw. Wiederwahl erneut zur Wahl stellen. Wenn ein Oversighter nicht in seiner Position bestätigt wird oder nicht zur Wiederwahl antritt, wird die Position nach dem Abschluss des Verfahrens neu gewählt (Meinungsbild).

Sollte durch Inaktivität oder Verlassen des Projektes die Zahl der Oversighter unter die geforderte Mindestanzahl sinken, verlieren nach einer Frist zum Nachwählen neuer Oversighter auch die übrigen Oversighter ihre Rechte, sodass Stewards ihre Aufgabe übernehmen müssen.

Leitlinien zur Wahl und Ernennung von Oversightern

(gemäß dem seit Dezember 2016 gültigen Wahlverfahren für Oversightberechtigte)

  • Die Wahlbedingungen (folgender Punkt sowie unter „Wahlverfahren“ der erste Punkt und die Mindestanzahl laut Meta-Policy) sind aus dem Abschnitt „Access“ im Meta-Wiki mit Stand vom 27. April 2009 übernommen.
  • Anforderungen an die Kandidaten: Oversighter müssen gemäß Policy mindestens 18 Jahre alt und volljährig sein. Sie müssen bereit sein, eine Vertraulichkeitserklärung der Wikimedia Foundation zu unterzeichnen, und mit der Privacy policy vertraut sein.
  • Für eine Oversightkandidatur ist eine vorherige Wahl als Administrator keine Voraussetzung. Es können und sollten sich also durchaus auch Nichtadmins bewerben (weitere Informationen unter Wikipedia:Oversight). Es wird empfohlen, dass sich die Kandidaten auf ihrer eigenen Kandidaturseite vorstellen oder auf Wunsch hin von jemand anderem vorstellen lassen (Kopiervorlage). Fragen an die Kandidaten können auf der jeweiligen Diskussionsseite gestellt werden, allgemeine Fragen zur Wahl auf der hiesigen Diskussionsseite.
  • Wahlverfahren:
    1. Es sollen fünf Oversighter tätig sein, die jeweils für zwei Jahre gewählt werden. In jährlich stattfindenden Wahlen werden jeweils zwei bzw. drei Oversighter gewählt, um die Einarbeitung neuer Oversighter zu erleichtern und die Arbeitsfähigkeit aufrechtzuerhalten.
    2. Es gibt einen Wahltermin pro Jahr, und zwar im April: Die Kandidatensuche findet vom 1. bis 14., die Wahl vom 15. (0:00 Uhr) bis 28. (23:59 Uhr) des Monats statt.
    3. Wahlberechtigt ist, wer über die allgemeine Stimmberechtigung verfügt. Vorgeschlagen werden darf, wer zum Startzeitpunkt der Vorschlagsphase stimmberechtigt ist. Wählen darf, wer zum Startzeitpunkt der Abstimmungsphase stimmberechtigt ist. Bei der Wahl kann jeder Wähler jedem Kandidaten maximal eine Stimme (pro, kontra oder Enthaltung) geben.
  • Auswertung der Wahl:
    Es scheiden diejenigen Kandidaten aus, die
    1. weniger als 70 % Pro-Stimmen von allen ihren Pro- und Kontrastimmen haben oder
    2. weniger als 50 Pro-Stimmen erhalten haben (wie bei Adminkandidaturen)
    Die verbliebenen Kandidaten werden anhand der Anzahl ihrer Prostimmen abzüglich der doppelten Anzahl ihrer Kontrastimmen (kurz: Pros − 2 × Kontras) gereiht. Die bestplatzierten Kandidaten gelten als gewählt. Die Zahl der Oversighter kann sich im Ausnahmefall vergrößern, wenn mehr als ein Kandidat auf dem letzten zu vergebenden Platz steht.
  • Falls im Laufe eines Jahres ein Oversighter dauerhaft ausfällt oder die Funktion freiwillig abgibt, bleibt der Platz bis zur nächsten Wahl unbesetzt. Wenn weniger als drei Oversighter verbleiben, findet eine außerplanmäßige Wahl statt. Bei den dort gewählten Oversightern kann sich die Wahldauer bis zur übernächsten Wahl auf weniger als zwei Jahre verkürzen.
  • Sind bei einer Wahl mehr als drei Plätze zu vergeben, so sind die drei bestplatzierten nicht ausgeschiedenen Kandidaten bis zur übernächsten regulären Wahl gewählt, alle weiteren bis zur nächsten Wahl. Bei Stimmengleichheit auf dem letzten zu vergebenden Platz erhöht sich die Zahl der bis zur übernächsten Wahl gewählten Oversighter bzw. entsprechend die Zahl der bis zur nächsten Wahl gewählten, wenn dies einen höheren als den dritten Platz betrifft.


Oversightkandidaturen

zurzeit keine