Wikipedia:Richtlinien Wirtschaft

Abkürzung: WP:RW


Regeln für das Schreiben von Artikeln

Grundprinzipien
Neutraler Standpunkt · GNU-FDL · Urheberrecht · Belege und Quellenangaben · Keine Theoriefindung · Artikel über lebende Personen · Wikiquette

Inhalt
Was Wikipedia nicht ist · Gute Artikel schreiben · Literatur · Artikel illustrieren · Diskussionsseiten

Formatierung
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Systematik
Namenskonventionen · Begriffsklärung · Personendaten · Kategorien · Listen


Relevanzkriterien

Es gelten die allgemeinen Relevanzkriterien und für Wirtschaftsunternehmen ferner folgende Relevanzkriterien für Wirtschaftsunternehmen.

Umsatz

Relevanz wird ab einem Jahresumsatz von mehr als 100 Millionen Euro angenommen. Hierbei gilt:

  • Der Umsatz ist der Umsatz gemäß dem geprüften und testierten Jahresabschluss des Unternehmens, welches im Lemma beschrieben wird. Eigenangaben des Unternehmens (z. B. in Presseerklärungen) sind typischerweise als Quelle ungeeignet.
  • Wählt das Unternehmen eine Rechtsform, die keine Pflicht zur Veröffentlichung der Umsatzzahlen vorsieht, so kann eben dieses Relevanzkriterium nicht herangezogen werden.
  • Umsatzschätzungen (z. B. „Bei 5 Millionen Kunden brauchen die nun einen Umsatz von 20 € pro Kunde, um die 100 Mio € zu erreichen“) sind typischerweise TF und damit unerwünscht. Dies gilt mindestens dann, wenn der so geschätzte Umsatz nur knapp über den geforderten 100 Millionen liegt.
  • Einmaleffekte, z. B. aus dem Verkauf von Anlagen, Immobilien, Tochtergesellschaften oder ähnlichem sind keine Umsätze im Sinne der Relevanzkriterien.
  • Subventionen für den Betrieb eines Unternehmens werden nach IAS 20 als Teil des Umsatzes gezeigt. Für die Relevanzbeurteilung sind sie herauszurechnen.
  • Sofern es sich um einen Konzern handelt, ist der konsolidierte Konzernabschluss heranzuziehen.
  • Eine Addition von (unkonsolidierten) Umsatzzahlen einer Unternehmensgruppe oder von Schwestergesellschaften ist nicht möglich.
  • Bei Teilkonzernen kann der Umsatz des Teilkonzerns Relevanz schaffen, wenn das Unternehmen die Teilkonzernbilanz/GuV veröffentlicht und der Teilkonzern eigenständig am Markt auftritt.
  • Zwischengeschaltete Holding-Gesellschaften, die eigenständig den notwendigen Jahresumsatz erreichen, sind sinnvollerweise bei der Muttergesellschaft darzustellen, wenn sie nicht eigenständig am Markt auftreten.
  • Bei Einkaufsgemeinschaften ist nicht der Außenumsatz (also die Summe des Umsatzes der Mitgliedsunternehmen) sondern der tatsächliche Umsatz (die Provisionen der Einkaufsgemeinschaft) heranzuziehen. Dies gilt auch bei Zentralregulierung. Es ist also nicht der Außenumsatz, der durch Zentralregulierung bei der Einkaufsgemeinschaft verbucht wird heranzuziehen. Analoges gilt für Vermittler, Makler o. ä.

Anforderungen an enzyklopädische Artikel

An einen enzyklopädischer Artikel in der Kategorie:Wirtschaft werden in der Konkretisierung von WP:WSIGA folgende Anforderungen gestellt:

  • Der Artikelgegenstand ist enzyklopädisch relevant.
  • Der Artikel enthält eine Einleitung, die das Lemma definiert, damit der Leser weiß, worum es überhaupt geht.
  • Der Artikel benutzt eine weitgehend wertungsfreie Darstellung im Sinne von WP:NPOV und WP:KTF:
    • Enthält der Artikel Wertungen (insb. Kritik), so muss dargestellt werden, dass diese Wertungen nicht vom Autor des Artikels, sondern aus einer selbst relevanten und reputablen Quelle stammen, die nachvollziehbar zu referenzieren ist.
    • Artikel, in denen der Autor selbst einen Sachverhalt bewertet und/oder interpretiert, sind kategorisch unenzyklopädisch.
    • Werden durch die gewählte Darstellung Zusammenhänge zwischen Einzelaspekten suggeriert, so ist im Zweifelsfall – neben den Einzelaspekten selbst – auch der Sachzusammenhang zu belegen.
  • Der Artikel bietet eine Erläuterung der thematischen Bedeutung und eine Einordnung in den Kontext:
    • Es reicht nicht aus, dass ein Artikel einen Artikelgegenstand bis ins Genaueste beschreibt. Viel wichtiger ist es herauszustellen, warum dieses Thema wichtig und damit relevant im enzyklopädischen Sinne ist. Ein Artikel zu einem Handymodell wird beispielsweise erst dann „enzyklopädisch“, wenn auf Verbreitung und Resonanz in der Öffentlichkeit eingegangen wird.
  • Der Artikelinhalt ist durch die durchgängige Verwendung und sorgfältige Referenzierung nachvollziehbarer, relevanter, überprüfbarer und möglichst unabhängiger Quellen belegt (WP:QA).
  • Der Artikel bietet einen konkreten Mehrwert für den Leser:
    • Die im Artikel enthaltenen Darstellungen sollten über das hinaus gehen, was auf dem offensichtlichen Wege zu finden ist. Beispiel: Bei einem Artikel über ein Produkt muss dieser mehr enthalten, als die vom Hersteller selbst bereitgestellte Werbeinformation. Genauso sollte ein Artikel über ein literarisches Werk mehr enthalten als die ohnehin bereits auf dem Klappentext genannten Informationen. Dieses Kriterium ergibt sich bei sorgfältiger Beachtung vorstehender Aufzählung meist von selbst.
  • Artikel, die noch bestehende Unternehmen zum Gegenstand haben, sollten die Vorlage:Infobox Unternehmen verwenden.

Zusatzkonventionen für wirtschaftswissenschaftliche Artikel

Ein Artikel in der Kategorie:Wirtschaftswissenschaft sollte auf die Standardanforderungen aufbauend folgende Elemente enthalten:

  • zeitliche Einordnung/Entwicklung (z. B. wann kam der Begriff/die Methode auf? Wer gilt als „Schöpfer“?),
  • fachliche Einordnung in das Fachgebiet (z. B. Controlling im Rahmen der Betriebswirtschaftslehre),
  • wesentliche Bestandteile, Strömungen oder/und Formen sowie Bewertung durch andere wirtschaftswissenschaftliche Strömungen
  • Literaturhinweise (auf Standardwerke und grundlegende Fachbeiträge),
  • Quellen: Rezipierten wissenschaftlichen Quellen ist bei der Artikelarbeit im wirtschaftswissenschaftlichen Bereich unbedingter Vorrang zu geben. Im Dissensfall sind rezipierte wissenschaftliche Belege des strittigen Inhalts Pflicht. Die Beweislast liegt bei dem, der den umstrittenen Inhalt im Artikel haben möchte.
  • alle Artikelinhalte müssen belegbar sein. Beleglosigkeit ist ein Löschgrund für wirtschaftswissenschaftliche Artikel.
  • ggf. Einfügen von Wikipedia:Hinweis Rechtsthemen mittels {{Rechtshinweis}}.

Zusatzkonventionen für Artikel über Unternehmen

Artikel über Unternehmen sind besonders sensibel, da diese zum einen ein erhöhtes Risiko aufweisen, zu Werbezwecken missbraucht zu werden und zum anderen die Quellenlage vielfach schlecht ist. Daher gelten ergänzend zu den allgemeinen Regeln für Artikel in der Wikipedia folgende Konkretisierungen:

Quellen

Alle Aussagen in Unternehmensartikeln bedürfen geeigneter Quellen gemäß WP:Q. Bei Quellen für Unternehmensartikel ergibt sich die Problematik, dass die Angaben über Unternehmen typischerweise immer ursprünglich aus dem Unternehmen selbst stammen. Daher gilt als Grundsatz:

  • Die Quellen müssen so ausgewählt sein, dass ein geeigneter Dritter (z.B. Wirtschaftsprüfer, Wissenschaftler, Journalist) die Inhalte bewertet oder geprüft hat
  • Ist ausnahmsweise eine Information nur durch das Unternehmen selber bereitgestellt, ist die Angabe als Eigenangabe des Unternehmens deutlich zu kennzeichnen.

Für oft genutzte Quellen gilt:

  • Die eigene Homepage des Unternehmens oder andere Veröffentlichungen des Unternehmens sind dabei ausschließlich für das Belegen folgender Sachverhalte allgemein akzeptiert: Name des Unternehmens (gemäß Impressum), Namen der Unternehmensleitung, Branche sowie Produkte und Dienstleistungen, die das Unternehmen anbietet.
  • Testierte und veröffentlichte Jahresabschlüsse und Geschäftsberichte: Unternehmenskennzahlen sind grundsätzlich aus testierten und veröffentlichten Jahresabschlüssen zu entnehmen. Naturgemäß sind diese nicht so aktuell, wie die neuesten Quartalszahlen oder gar die Prognosen des Unternehmens für die Zukunft. Wikipedia ist aber eine Enzyklopädie und keine Tageszeitung: Qualität und Belastbarkeit sind wichtiger als letzte Aktualität. Ist es aufgrund kurzfristiger Ereignisse nicht sinnvoll, den letzten testierten Abschluss heranzuziehen, so sind zum einen andere geeignete Quellen zu nutzen als auch auf die schlechtere Qualität der Zahlen explizit hinzuweisen.
  • Gesetzlich vorgeschriebene Ad-hoc-Mitteilungen sind geeignet, den Gegenstand der Ad-hoc-Mitteilung zu belegen. Dieses Instrument ist sparsam einzusetzen, da die meisten Ad-hoc-Mitteilungen Inhalte haben, die für Wikipedia-Artikel zu spezifisch sind.
  • Handelsregisterinformationen dürfen genutzt werden. Insbesondere in Bezug auf die Darstellung des Unternehmensnamens und von Konzernzugehörigkeiten ist dies sinnvoll. Da sich die Einträge dort ändern können, ist jeweils das Abrufdatum anzugeben.
  • Wissenschaftliche Werke über das Unternehmen, seine Produkte und seine Märkte sind in hohem Maße als Quellen geeignet. Dies gilt grundsätzlich auch für Werke von Lokalhistorikern, sofern diese gut recherchiert sind.
  • Werke, deren Inhalt entweder ungeprüft von den Unternehmen übernommen wird oder deren Aufnahme kostenpflichtig ist (z.B. Lexikon der deutschen Weltmarktführer oder Who is Who) sind als Quellen ungeeignet
  • Pressemitteilungen, eigene Werbeschriften, Kunden- oder Mitarbeitermagazine oder andere im Auftrag des Unternehmens erstellten Publikationen sind typischerweise als Quellen ungeeignet. Dies gilt auch für Presseberichte, die ausschließlich darauf beruhen.
  • Informationen von Kammern oder Verbänden können genutzt werden, um eine Mitgliedschaft des Unternehmens dort zu belegen. Andere Aussagen sind nur dann dadurch zu belegen, wenn die Kammer oder der Verband die zu belegenden Sachverhalte prüfen oder bewerten konnte.
  • Patentanmeldungen sind als Quellen ungeeignet

Interessenskonflikte

Mitautoren bei Unternehmensartikeln sind häufig Mitarbeiter der Unternehmen selbst (Pressestellen, Marketingabteilungen) oder beauftragte Agenturen. Diese unterliegen einem Interessenkonflikt, da die Interessen der Wikipedia, eine neutrale Enzyklopädie zu sein, sich von den Interessen des Unternehmens (sich und seine Produkte gut darzustellen) deutlich unterscheiden. Grundsätzlich ist es trotz dieser Interessenkonflikte zulässig, Artikel über das "eigene" Unternehmen zu bearbeiten. Es sind aber zwingend folgende Punkte zu beachten:

Lemmata bei Umbenennungen, Aufspaltungen, Fusionen und Übernahmen

Maßstab für die Benennung von Artikel über Unternehmen ist WP:NK#Unternehmen. Bei Umbenennungen ist dabei folgendes zu beachten:

  • Im Regelfall erhält der Unternehmensartikel das Lemma basierend auf dem aktuellen Unternehmensnamen. Das vom alten Unternehmensnamen abgeleitete Lemma wird zur Weiterleitung. Hierbei wird kein neuer Artikel angelegt sondern der bestehende Artikel auf das neue Lemma verschoben. Dabei wird automatisch eine Weiterleitung angelegt
  • In manchen Fällen bleibt der Artikel auf dem bisherigen Lemma stehen und es wird eine Weiterleitung vom neuen Namen erstellt. Dies ist in folgenden Fällen sinnvoll:
    1. Das Unternehmen war in der Vergangenheit unter altem Namen enzyklopädisch relevant, in der Zeit nach Umbenennung fehlt es an dieser enzyklopädische Relevanz
    2. Das Unternehmen war in der Vergangenheit unter altem Namen weithin bekannt, in der Zeit nach Umbenennung fehlt es an dieser Bekanntheit
  • Eine Aufteilung des Artikels in einen Artikel über das alte Unternehmen und einen für das neue Unternehmen ist bei Umbenennungen meist unerwünscht. Eine Aufteilung ist dann sinnvoll, wenn mit der Umbenennung eine weitgehende Änderung des Geschäftsmodells verbunden ist wie z.B. Preussag auf TUI.

Bei Aufspaltungen, Fusionen und Übernahmen ist dabei folgendes zu beachten:

  • Sind alle Nachfolgeunternehmen nicht enzyklopädisch relevant, werden sie in einem Absatz beim historischen, relevanten Unternehmen kurz dargestellt
  • Sind einzelne Nachfolgeunternehmen nicht enzyklopädisch relevant, werden die nicht relevanten Nachfolgeunternehmen in einem Absatz beim historischen, relevanten Unternehmen kurz dargestellt. Die relevanten Nachfolgeunternehmen werden in eigenen Artikeln dargestellt. Hinweis: Oft ist eines der Nachfolgeunternehmen das "Hauptunternehmen" und die anderen sind kleinere, abgestoßene Unternehmensteile. Sofern dieses "Hauptunternehmen" den alten Namen behält, wird dieses Unternehmen im Artikel des alten Unternehmens weiter dargestellt. Ändert sich der Name des "Hauptunternehmens", so ist gemäß den obigen Regeln für Umbenennungen vorzugehen.
  • Ist eines der Nachfolgeunternehmen enzyklopädisch relevant, das Vorgängerunternehmen aber nicht, so ist das Vorgängerunternehmen im Artikel des Nachfolgeunternehmens als "Vorgeschichte" darzustellen.
  • sind mehrere der Nachfolgeunternehmen enzyklopädisch relevant, das Vorgängerunternehmen aber nicht, so ist das Vorgängerunternehmen im Artikel eines Nachfolgeunternehmens als "Vorgeschichte" darzustellen und von den anderen Nachfolgeunternehmen ist darauf zu verweisen.


Zusatzkonventionen für Artikel über Marken

Es bestehen keine speziellen Relevanzkriterien für Marken, daher sind WP:RK#A anzuwenden. In Bezug auf Marken sind daher folgende Punkte geeignet enzyklopädische Relevanz zu erzeugen:

  • Wenn sich die Marke als Gattungsname verselbständig hat (wie z.B. bei Tempo (Marke))
  • Bedeutender Umfang der Darstellung der Marke in der Fachliteratur über Markenführung (wie z.B. bei Aspirin (Marke))
  • Sehr hohe Bekanntheit und Reichweite über einen längeren Zeitraum und in einem relevanten Gebiet, gemessen in ungestützten Umfragen von unabhängigen Marktforschungsunternehmen.

Im Regelfall sind Marken jedoch nicht enzyklopädisch eigenständig relevant. Sofern sie allgemein bekannt sind, sind sie sinnvollerweise in folgenden Artikeln darzustellen:

Ob eine Weiterleitung von Markenname auf den genannten Artikel erfolgen soll, richtet sich nach WP:WL#Nebenaspekt und Hauptthema sowie keine Weiterleitung auf unterschiedliche Dinge.

Zusatzkonventionen für Artikel über Wirtschaftverbände

Die enzyklopädische Relevanz von Wirtschaftverbänden richtet sich grundsätzlich nach WP:RK#V. Dabei gilt zu

  1. "eine überregionale Bedeutung haben"
    1. überregional ist bei Verbänden auf nationaler Ebene typischerweise gegeben
    2. Bei Verbänden auf Ebene von Bundesländern oder anderen subnationalen Gebieten ist WP:RK#Unterorganisationen maßgeblich. Im Zweifel ist eine Darstellung beim übergeordneten Verband sinnvoll
    3. Bedeutung ist eine Bedeutung über den Verband und seine Mitglieder hinaus. Dies ist bei Wirtschaftverbänden typischerweise (die Liste ist nicht abschließend)
      1. Mitwirkung bei der Erarbeitung von Normen und Standards der jeweiligen Branche
      2. Veröffentlichung von für die Branche wichtigen Publikationen
      3. Veröffentlichung von wissenschaftlichen Publikationen in einem Umfang, der einen Verlag oder ein Forschungsprojekt relevant machen würde
      4. konkrete Mitwirkung an Gesetzgebungsverfahren, z.B. Wirkung durch Stellungnahmen, Teilnahme an Anhörungen oder Entsenden von Experten. Die einfache Aufnahme in ein Lobby-Register oder informelle Lobbyarbeit reicht alleine nicht aus
  2. "besondere mediale Aufmerksamkeit auf sich gezogen haben",
    1. Kern hier ist die Berichterstattung über den Verband selbst und seine Aktivitäten. Berichterstattung bei denen der Verband lediglich erwähnt wird aber nicht im Fokus des Interesses des Medienberichtes steht, tragen deutlich weniger zur Relevanz bei. Dies ist oft der Fall, wenn Repräsentanten des Verbandes in Medien zu Wort kommen und der Verband dann mit erwähnt wird.
  3. "eine besondere Tradition haben" oder
    1. Die Tradition nahezu aller Verbände weist in Deutschland Brüche auf, da in der Zeit des Nationalsozialismus und der DDR eine Selbstorganisation der Wirtschaft nicht möglich war. Typischerweise erfolgten daher Neugründungen nach dem zweiten Weltkrieg oder der Wende, die sich auf die Tradition der entsprechenden Verbände vor der NS-Zeit beriefen. Auch wenn es sich formal um Neugründungen handelt, akzeptieren wir dies als inhaltliche Kontinuität. Die Verbände können sich daher in Bezug auf enzyklopädische Relevanz auf die Vorgängerverbände berufen. Entsprechend ist die Geschichte der Vorgängerverbände und des aktuellen Verbandes in einem Artikel darzustellen
    2. Bei Zusammenschlüssen von Verbänden ist es legitim, sich auf die Tradition des ältesten der Vorgängerverbände zu beziehen
    3. Bei Aufteilungen von Verbänden ist zu differenzieren: Setzt ein Verband die Hauptlinie des Vorgängerverbandes klar fort und der andere ist eine Abspaltung (Hinweise sind: der Hauptverband behält seinen Namen; er ist der deutlich größere, als die Abspaltung; die inhaltliche Kontinuität des Hauptverbandes ist groß) so kann sich der Hauptverband auf die Tradition des Vorgängers berufen, nicht aber die Abspaltung. Haben wir eine Aufteilung im Sinne einer Spaltung in mehrere gleichartige Teile, so fehlt es typischerweise allen Nachfolgeorganisationen an der Tradition des bisherigen Verbandes
  4. "eine signifikante Mitgliederzahl aufweisen".
    1. Dachverbände haben andere Verbände zum Mitglied. Es ist typischerweise unsachgerecht, die Summe der Mitglieder der Mitgliedsverbände als Maßstab der Mitgliederzahl zu nehmen
    2. Verbände haben Unternehmen zum Mitglied. Es ist typischerweise unsachgerecht, die Summe der Mitarbeiter oder der Kunden der Mitgliedsunternehmen als Maßstab der Mitgliederzahl zu nehmen

Liegt keine eigenständige Relevanz vor, ist es sinnvoll, die Verbände in Form von Listen der Verbände einer Branche oder eines Gebietes zu beschreiben.

Inhaltlich ist es wesentlich, dass nicht nur beschrieben wird, was die Ziele und Aufgaben des Verbandes sind, sondern dass beschrieben wird, was der Verband konkret macht und welche Ergebnisse er erzielt hat. Hierbei ist der Fokus auf die Wirkung nach Außen zu richten. Das es Mitgliederversammlungen, Arbeitskreise oder ähnliches gibt, ist dagegen trivial und von geringer enzyklopädischer Bedeutung.

Beispielartikel

Hier eine Reihe beispielhafter Artikel im Bereich Wirtschaft:

  • Deutsche Bank: Beispiel für eine Großbank (lesenswert)
  • Transformationskurve: Beispiel für einen wirtschaftswissenschaftlichen Artikel
  • Barwert: Beispiel für das Einfügen von mathematischen Formeln mit TeX
  • Dynamit Nobel: Beispiel für Unternehmensartikel (exzellent)
  • Nordex SE: Beispiel für Unternehmensartikel (lesenswert)

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