Werkfeuerwehr
Eine Werkfeuerwehr ist in Deutschland eine Feuerwehr, die im Sinne des Gesetzes nicht öffentlich ist. Werkfeuerwehren sind durch die zuständige Aufsichtsbehörde angeordnete oder anerkannte Feuerwehren.
Allgemeines
Die Hauptaufgabe der Werkfeuerwehren besteht überwiegend in der Sicherstellung des Brandschutzes in großen Industriebetrieben. Sie müssen bezüglich Aufbau, Ausbildung und Ausrüstung den Erfordernissen sowohl der zu schützenden Betriebe als auch der öffentlichen Feuerwehr entsprechen.
Werkfeuerwehren sind spezialisiert auf die in ihrem Unternehmen zu erwartenden Einsätze. So sind zum Beispiel Flughafenfeuerwehren für die Brandbekämpfung an Flugzeugen ausgelegt. Entsprechend den Auflagen durch die Aufsichtsbehörden dürfen die Werkfeuerwehren auch außerhalb des Werkgeländes auf Anforderung eingesetzt werden.
Werkfeuerwehrleute können hauptberuflich oder nebenberuflich tätig sein. Nebenberufliche Kräfte gehen primär einer anderen Aufgabe in dem zu schützenden Betrieb nach, von der sie im Einsatzfall freigestellt werden. Dementsprechend kann eine Werkfeuerwehr wie eine Berufsfeuerwehr organisiert sein, wenn vorhanden ergänzt und unterstützt von nebenberuflichen Kräften, oder wie eine Freiwillige Feuerwehr. Im Gegensatz zu den öffentlichen Feuerwehren ist die Entlohnung der Einsatzkräfte nicht landesweit einheitlich geregelt, sondern in einem Tarifvertrag oder firmenintern festgelegt.
Deutschland
In Deutschland bilden öffentliche Feuerwehren (Berufs-, Pflicht- und Freiwillige Feuerwehren) mit den Werkfeuerwehren die Feuerwehren der Gemeinde.[1] Regelmäßig überprüfen die Aufsichtsbehörden, z. B. in NRW die Bezirksregierungen, den Leistungsstand der Werkfeuerwehren im Regierungsbezirk.
Der Werkfeuerwehrverband Deutschland (WFVD) ist ein Zusammenschluss aller deutschen Werkfeuerwehren und als Bundesgruppe Mitglied des Deutschen Feuerwehrverbands.
Das Aufstellen bzw. Einrichten einer Werkfeuerwehr kann zum einen eine gesetzliche Auflage aufgrund der besonderen Gefahrensituation in einem Betrieb sein oder auch eine freiwillige Einrichtung eines Betriebs, bei der eine kürzere Eingreifzeit der Einsatzkräfte im Gegensatz zur öffentlichen Feuerwehr erwartet wird. Durch das schnelle Handeln im Schadensfall verspricht sich das Unternehmen, beispielsweise durch kürzere Ausfallzeiten von Maschinen, eine Kostenersparnis. Weitere Gründe zur Einrichtung einer Werkfeuerwehr sind niedrigere Versicherungsprämien sowie die Möglichkeit flächenmäßig größere Brandabschnitte erreichen zu können.[2]
In Deutschland staatlich nicht anerkannt sind hingegen die Betriebsfeuerwehren.
Seit dem 1. August 2009 gibt es in Deutschland eine duale Ausbildung zum Werkfeuerwehrmann.
Österreich
Bei den Feuerwehren in Österreich gibt es begrifflich statt Werkfeuerwehren nur Betriebsfeuerwehren. Die Mannschaft einer Betriebsfeuerwehr besteht vorwiegend aus Angehörigen eines oder mehrerer Unternehmen oder Anstalten. Siehe Betriebsfeuerwehr#Betriebsfeuerwehr in Österreich.
Schweiz
In der Schweiz sind einige der Werkfeuerwehren in der Vereinigung Schweizerischer Berufsfeuerwehren organisiert. Mitglieder sind die Industriefeuerwehr Region Basel AG, Genève Service Sécurité Aéroport und die Werkfeuerwehr Roche.
Beispiele
Deutschland
Als Beispiel in Deutschland unter anderem folgende Werkfeuerwehren:
- Werkfeuerwehr BASF in Ludwigshafen am Rhein
- Werkfeuerwehr Bosch Stuttgart
- Flughafenfeuerwehr Düsseldorf
- Werkfeuerwehr Forschungszentrum Jülich
- Flughafenfeuerwehr Frankfurt am Main
- Werkfeuerwehr des Industrieparks Höchst in Frankfurt am Main
- Flughafenfeuerwehr München
- Feuerwehr TU München in Garching
- Flughafenfeuerwehr Nürnberg
Polen
- Werkfeuerwehr Hafen Danzig (Hafenfeuerwehr „FLORIAN“ GmbH und die Feuer- und Seerettungdienst GmbH) in Danzig
Schweiz
Siehe auch
Literatur
- Richard Bonn: Ein Beruf der Zukunft: Werkfeuerwehrfrau oder Werkfeuerwehrmann. In: Florian Hessen 4/2016. Henrich Druck + Medien, April 2016, ISSN 0936-5370, S. 10–13.
Weblinks
- Thema Werkfeuerwehr In: Feuerwehr-Magazin.
- Bundesverband Betrieblicher Brandschutz (Deutschland)
- CTIF Geschichtekommission Tagungsbände – auf der Website der Forschungsstelle für Brandschutztechnik am KIT
Einzelnachweise
- ↑ vergl. BrSchG ST §12, NBrandSchG, §18, FwG BW §19, FwG HH §3, HBKG §14, BrSchG MV §2 & §17
- ↑ Muster-Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau (Muster-Industriebau-Richtlinie – MIndBauRL). (PDF) Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz, abgerufen am 25. Februar 2019.