The Firm (1988)
Film | |
Titel | The Firm |
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Produktionsland | Vereinigtes Königreich |
Originalsprache | Englisch |
Erscheinungsjahr | 1988 |
Länge | 70 Minuten |
Altersfreigabe |
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Stab | |
Regie | Alan Clarke |
Drehbuch | Al Hunter Ashton |
Produktion | David M. Thompson |
Kamera | Ben Phlipott Richard Philpott John Ward |
Schnitt | John Strickland |
Besetzung | |
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The Firm ist ein britischer Fernsehfilm von 1988. Das von Alan Clarke gedrehte Filmdrama thematisiert die britische Hooligan-Szene in den späten 1980er Jahren. Der Film dient als Vorlage für The Firm – 3. Halbzeit (2009).
Handlung
Clive Bissell, genannt „Bexy“, ist Anführer der Hooligan-Gruppe Inter City Crew (ICC) und im Alltag Vater und Immobilienmakler. Bexy hat den kühnen Plan, als Anführer einer „National Firm“ zu firmieren, die gegen die kontinentalen Hooligan-Vereinigungen bei der nächsten Fußball-Europameisterschaft 1988 antreten soll. Dazu muss seine „Firma“ (Hooligan-Jargon) gegen die verfeindeten Gruppen The Buccaneers unter Führung von Yeti und eine weitere Gruppierung unter Führung von Oboe antreten. Die erste Auseinandersetzung mit Yetis und Oboes Firmen verläuft blutig. Yusef, junges Mitglied der ICC, wird von Oboe das Gesicht zerschnitten. Außerdem vandaliert Yeti mehrere Wagen von Bexys Truppe. Dennoch lässt Bexy nicht von seinem Vorhaben ab. Er überfällt Oboe an seiner Haustüre und zerschneidet seinerseits diesem das Gesicht. Mehrere Gruppenmitglieder steigen aus, da sie die eskalierende Auseinandersetzung scheuen. Auch der verbleibende Rest der ICC schwankt, da sie durch den Ausstieg geschwächt sind und kaum Perspektiven sehen, aus der Konfrontation mit den zahlenmäßig überlegenen Rivalen als Sieger hervorzugehen. Bexy setzt die verbleibenden Mitglieder mit Drohungen und Gewalt unter Druck, um sie auf seiner Linie zu halten.
Selbst als Bexys Sohn sich mit seinem Stanley-Teppichmesser stark verletzt und dies zu familiären Spannungen führt, sieht Bexy keinen Grund, sich zurückzuziehen. Es kommt jedoch zum Bruch mit seiner Ehefrau Sue, die bisher entschlossen schien, die Aktivitäten ihres Mannes nicht zur Kenntnis zu nehmen.
Bexy und die verbleibenden fünf Mitglieder der ICC überfallen das Stammlokal der Buccaneers und schlagen diese in die Flucht. Bexy befasst sich mit Yeti und schlägt ihn auf der Straße schwer zusammen. Doch im Augenblick seines Triumphes zieht der schon am Boden liegende Yeti einen Revolver und erschießt Bexy.
Schon am nächsten Abend sitzt die ICC zusammen und bereitet sich im Andenken an Bexy auf die Europameisterschaft als Vertreter einer National Firm vor. Von den durch Alkoholgenuss zunehmend enthemmten Hooligans wird Bexy als Visionär, Held und Märtyrer verklärt. Es wird geäußert, dass es darum gehe, wohin man gehöre, und, wenn man ihnen den Spaß beim Fußball verbieten wolle, sie eben auf andere Sportarten ausweichen würden.
Hintergrund
Das in Großbritannien schon seit Jahrzehnten bekannte Phänomen des Hooliganismus kam der Öffentlichkeit in Kontinentaleuropa 1985 durch die Katastrophe von Heysel zu Bewusstsein, als bei Krawallen zwischen britischen und italienischen Hooligans eine Stadiontribüne einbrach und zahlreiche Menschen in den Tod riss. Trotz teilweise rigoroser behördlicher Maßnahmen (so verhängte Großbritannien Ausreiseverbote und stellte bekannte Hooligans unter polizeiliche Beobachtung) kam es auch bei der Fußballeuropameisterschaft 1988 zu Krawallen am Rande der Spiele, an denen wiederum britische Hooligans maßgeblich beteiligt waren. Dadurch stieg auch das Interesse der britischen Öffentlichkeit an diesem Thema wieder.
Der Film zeigt, dass Hooligans entgegen der verbreiteten Auffassung, es handele sich um junge, verwahrloste, rassistische und stark dem Alkohol zugeneigte Randexistenzen, überwiegend erwachsene Männer aus der unteren Mittelschicht mit gesicherten bürgerlichen Existenzen sind. Rassismus und Rechtsextremismus spielen keine Rolle, auch Personen anderer Hautfarbe befinden sich selbstverständlich in allen Gruppierungen. Die Schlusssequenz des Filmes zeigt, dass die Verbindung zwischen Hooliganismus und Fußball eher locker ist, nicht die Unterstützung einer Mannschaft, sondern der „Spaß“, sprich: der Krawall im Vordergrund steht.
Der Name von Bex’ Hooligangruppe, ICC, ist ein Verweis auf die tatsächlich existierende Inter City Firm, deren Mitglieder am Film beratend mitwirkten.[1]
The Firm ist der letzte Langfilm des Regisseurs Alan Clarke. Ein Jahr später drehte er noch den experimentellen Kurzfilm Elephant, bevor er 1990 an Krebs starb. Der Film wurde überwiegend mit einer Steadicam gedreht, um dem Film einen dokumentarischen Anstrich zu geben.[2]
Der Film wurde 1988 als Teil einer Serie von Fernsehfilmen auf British Broadcasting Corporation mit dem Titel Screen Two ausgestrahlt. Eine deutschsprachige Veröffentlichung ist nur im Rahmen einer Deluxe-Edition vom thematisch ähnlichen Hooligans erhältlich.[3]
Kritik
The Firm wird oft als einer der besten Filme von Alan Clarke bezeichnet. Er schildert die Faszination der Gewalt auf den „kleinen Mann“, wie schon Made in Britain ein Hauptthema bei Clarke.[4]
„The Firm ist ein ausgesprochen körperlicher Film. Nicht nur, weil sich seine Figuren immer wieder in ordinären Männlichkeitsritualen ergehen und ihre Kräfte messen, sondern auch, weil der Zuschauer mobilisiert wird. Die Kamera ist ebenso rastlos wie der vor negativer Energie berstende Gary Oldman, der sich mit seinen jeweiligen Kontrahenten ein aggressives Wortgefecht nach dem anderen liefert. Dabei gönnt Clarke seinem Publikum keine Distanz. Immer wieder klebt die Kamera unangenehm nah an den Gesichtern der Figuren, zeigt wie die Wut sie zur Fratze verzerrt.“
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Josh Ralske: The Firm bei AllMovie, abgerufen am 28. Mai 2021 (englisch)
- ↑ Phil Michaels: Review. Thespinningimage.co.uk, abgerufen am 1. Februar 2011.
- ↑ The Firm in der Online-Filmdatenbank
- ↑ Troy Howarth: Review zu The Alan Clarke Collection. Eccentric-Cinema.com, 24. September 2004, abgerufen am 1. Februar 2011.
- ↑ Michael Kienzl: The Firm. critic.de – die Filmseite, 2. Februar 2012, abgerufen am 25. Februar 2013.