Schwedeninsel

Schwedeninsel (Erlaich)

Südlicher Ammersee,
mit Schwedeninsel im Fadenkreuz
(scheinbar Halbinsel)
Gewässer Ammersee
Geographische Lage 47° 56′ 36″ N, 11° 7′ 50″ OKoordinaten: 47° 56′ 36″ N, 11° 7′ 50″ O
Schwedeninsel (Bayern)
Schwedeninsel (Bayern)
Länge 180 m
Breite 130 m
Fläche 1,456 3 ha
Höchste Erhebung unbenannt
534,4 m
Einwohner unbewohnt

Die Schwedeninsel (früher Erlaich) ist eine kleine Binnenseeinsel östlich vor der Mündung des Roßgrabens im südlichen Verlandungsmoor des Ammersees, zwischen den Zuflüssen Ammer im Osten und Rott (Alte Ammer) im Westen.

Geographie

Die Schwedeninsel ist 14.563 Quadratmeter groß,[1] unbewohnt, mit Schilfwiesen bewachsen und liegt im für die Öffentlichkeit gesperrten Naturschutzgebiet Vogelfreistätte Ammersee-Südufer (seit 1979), in dem bedrohte Vogelarten brüten. Da die Insel an der Südseite nur durch einen etwa 200 Meter langen, 2 bis 3 Meter breiten ehemaligen Wassergraben vom Festland getrennt ist, der durch Schilfbewuchs fast vollständig verlandet ist, wird sie auch als Halbinsel betrachtet.

Die Insel gehört größtenteils zur Gemeinde Pähl, Gemarkung Fischen am Ammersee im Landkreis Weilheim-Schongau, nur ein schmaler Streifen an der Westseite mit 1.870 Quadratmeter gehört zum Markt und zur Gemarkung Dießen am Ammersee.[1] Grundeigentümer ist der Freistaat Bayern.

Gemarkung Lage Flurstück Fläche
[2]
Dießen a.Ammersee Westen 1008 1870
Fischen a.Ammersee Nordosten 157/3 4402
Südosten 157/2 8291
14563

Am Nordufer stehen die verrottenden Überreste einer früheren, in Blockbauweise errichteten Gaststätte. Diese hatte ein Ammerseefischer trotz staatlichen Vorkaufsrechts im hoch sensiblen Naturschutzgebiet erworben, musste sie aber wieder abgeben.[3]

Geschichte

Während des Dreißigjährigen Krieges brachten sich die Bewohner von Dießen mit ihren Booten vor plündernden schwedischen Soldaten auf das Erlaich in Sicherheit. Dies erklärt den heutigen Namen der Insel. Der frühere Name Erlaich taucht noch als Flurname auf aktuellen amtlichen Karten auf.

Einzelnachweise

  1. a b BayernAtlas-Grundsteuer (abgerufen am 16. Juli 2022, abrufbar bis 31. Dezember 2022)
  2. BayernAtlas-Grundsteuer (abgerufen am 16. Juli 2022, abrufbar bis 31. Dezember 2022) (nur Festlandsanteil, durchweg als Sumpf klassifiziert)
  3. Natur statt Bootshütte und Steg – Freistaat Bayern pocht auf sein Vorkaufsrecht. In: Der Kreisbote

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