Preußischer Staatsrat (ab 1933)

Der Preußische Staatsrat war ab Juli 1933 ein beratendes Gremium im nationalsozialistischen Deutschen Reich.

Geschichte

Vorgeschichte

WĂ€hrend der Weimarer Republik bestand im Freistaat Preußen ein Verfassungsorgan mit dem Namen Preußischer Staatsrat. Dieses setzte sich aus Mitgliedern zusammen, die von den preußischen Provinziallandtagen gewĂ€hlt worden waren.

Mit der parallel zur Reichstagswahl durchgefĂŒhrten Neuwahl zum Preußischen Landtag am 5. MĂ€rz 1933 und den am 12. MĂ€rz 1933 durchgefĂŒhrten Wahlen zu den Provinziallandtagen konnte sich die NSDAP im Landtag und im von den Provinziallandtagen beschickten Staatsrat die notwendige Mehrheit sichern, um am 18. Mai 1933 ein preußisches ErmĂ€chtigungsgesetz zu verabschieden. Dieses gab auf Landesebene der preußischen Landesregierung die entsprechenden Vollmachten, wie sie auf Reichsebene die Reichsregierung durch das ErmĂ€chtigungsgesetz vom 24. MĂ€rz 1933 erhalten hatte. Damit waren dem Staatsrat seine kolegislative und seine koexekutive Funktion endgĂŒltig genommen. Mit Artikel 15 des preußischen Gesetzes ĂŒber den Staatsrat vom 8. Juli 1933 wurde alsdann der Staatsrat in seiner bisherigen Funktion aufgelöst.

GrĂŒndung des Staatsrates

Das „Gesetz ĂŒber den Staatsrat“ schuf nun ein neues Gremium im Sinne der nationalsozialistischen Weltanschauung. Es war nun ein rein beratendes Gremium. Der Staatsrat bestand aus Mitgliedern kraft Amtes und Mitgliedern, die Hermann Göring in seiner Funktion als preußischer MinisterprĂ€sident ernannte, um sie mit dem Staatsrats-Titel auszuzeichnen. Mitglieder kraft Amts waren die preußischen Minister und StaatssekretĂ€re sowie einige andere AmtstrĂ€ger.

Voraussetzung fĂŒr die Mitgliedschaft waren ein Wohnsitz in Preußen und ein Mindestalter von 25 Jahren. InkompatibilitĂ€ten bestanden fĂŒr Reichsminister (soweit diese nicht gleichzeitig preußische Minister waren) sowie Beamte und Minister eines außerpreußischen Landes.

Die Mitgliedschaft endete durch das Ausscheiden aus dem Amt (bei den Mitgliedern qua Amt). Die ernannten Mitglieder schieden durch Tod, RĂŒcktritt oder Entlassung durch Göring aus dem Amt. Die Mitglieder des Staatsrates erhielten eine AufwandsentschĂ€digung von 1000 RM monatlich (ab dem 1. April 1936: 500 RM).

Die Sitzungen des Staatsrates

Es fanden nur sechs Sitzungen des Staatsrates statt. Der Staatsrat trat erstmals am 15. September 1933 in der Aula der Friedrich-Wilhelms-UniversitĂ€t zu Berlin zusammen. Die zweite Staatsratssitzung fand am 12. Oktober 1933 statt. Am 18. Juni 1934 erfolgte die dritte Sitzung mit einem Bericht des Finanzministers ĂŒber die finanzielle Lage Preußens. Die vierte Sitzung war auf den 21. MĂ€rz 1935, den zweiten Jahrestag des Tages von Potsdam einberufen, die fĂŒnfte auf den 25. Juni 1935. Am 5. MĂ€rz 1936 fand dann die letzte Sitzung statt.

Das Ende des Staatsrates

Der Staatsrat wurde nicht mehr einberufen, bestand jedoch fort. 1943 wurde mit Albert Hoffmann zum letzten Mal ein Staatsrat ernannt. Mit dem Ende der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft 1945 endete auch der Staatsrat.

Mitglieder

Ab dem 8. Juli 1933 wurden die ersten Mitglieder berufen. FĂŒr die Mitglieder siehe Liste der Mitglieder des preußischen Staatsrates (ab 1933).

Literatur

  • Joachim Lilla: Der Preußische Staatsrat 1921–1933. Ein biographisches Handbuch. Mit einer Dokumentation der im „Dritten Reich“ berufenen StaatsrĂ€te (= HandbĂŒcher zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien. Band 13). Droste, DĂŒsseldorf 2005, ISBN 3-7700-5271-4, S. 19–38.