Preis-Leistungs-Verhältnis
Als Preis-Leistungs-Verhältnis wird in der Betriebswirtschaftslehre, der Vergabepraxis für öffentliche Aufträge und bei Verbrauchern die betriebswirtschaftliche Kennzahl für den Quotienten zwischen den Kosten (Preis) und einer klar definierten Leistung für Güter und Dienstleistungen bezeichnet.
Allgemeines
Die Formulierung wird auch im allgemeinen Sprachgebrauch benutzt, um auszudrücken, was man „für sein Geld“ bekommt. Die gleichzeitige Betrachtung von relativem Preis und relativer Qualität (Produktqualität/Dienstleistungsqualität) führt zum Preis-Leistungs-Verhältnis.[1] Die Kenntnis des Preis-Leistungs-Verhältnisses ermöglicht dem Entscheidungsträger die Beurteilung, ob eine Ware oder eine Dienstleistung zu „teuer“ (), „angemessen“ () oder „preiswert, billig“ () ist. Der Käufer sieht den Preis nicht isoliert, sondern trifft seine Kaufentscheidung typischerweise anhand einer den Angeboten der Konkurrenz relativierten Abwägung von Nutzen und Preis.[2] Teure Güter/Dienstleistungen werden von nicht preissensiblen Qualitätskäufern (Luxusgüter mit Hochpreisstrategie) erworben, angemessene von Smart Shoppern und billige von Schnäppchenjägern.
Berechnung allgemein
Die Formel für das Preis-Leistungs-Verhältnis lautet:
- oder
- .
Beispiel: Für einen Fußballspieler werden 1,5 Millionen € Ablösesumme gezahlt (Kosten), er hat 40 Tore geschossen (Nutzwert) = 37.500,- € pro Tor.
Diese allgemeine Betrachtung genügt zumeist nicht, um verschiedene Angebote differenziert zu vergleichen. Vor allem bei komplexen Produkten wird der Nutzwert regelmäßig selbst zunächst als Kennzahl ermittelt und dann in der allgemeinen Formel dargestellt.
Differenzierte Berechnung
Eine genauere Betrachtung des Preis-Leistungs-Verhältnisses gelingt mit Hilfe einer vorab durchgeführten Nutzwertanalyse von verschiedenen Leistungen. Das Ergebnis einer solchen Vorauswahl lässt sich dann in Form einer aussagefähigen Kennzahl zum Preis in ein Verhältnis setzen.
- .
Eine solche Betrachtung liegt z. B. der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) in der erweiterten Richtwertmethode zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen zugrunde. Dazu wird das Preis-Leistungs-Verhältnis ermittelt:
- .
Auch in der Werbewirtschaft wird das Preis-Leistungs-Verhältnis als Kosten pro Kontakt (TKP Tausend-Kontakt-Preis) angegeben. Es wird ausgesagt, welcher Betrag dafür gezahlt wird, um 1.000 Personen der Zielgruppe zu erreichen. Der TKP verdeutlicht somit das „Preis-Leistungs-Verhältnis“ in Bezug auf die Reichweite.
Im Bereich der Aktienwirtschaft drückt das Price-Earning to Growth-Ratio (PEG) eine Art Preis-Leistungs-Verhältnis für Wertpapiere aus. Er stellt das Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV) des Unternehmens in Relation zur prognostizierten langfristigen Wachstumsrate dar.
Hier wird das Kurs-Gewinn-Verhältnis durch die langfristig prognostizierte Gewinn-Wachstumsrate (als „Growth“-Element) geteilt. Ein niedriger Quotient drückt hier attraktives Wachstumspotential der bewerteten Anteile aus und desto niedriger ist die jeweilige Aktie bewertet. Ein PEG im Bereich von 1,00 wird als faire Bewertung betrachtet. Das Kurs-Gewinn-Wachstum bietet eine längerfristigere Perspektive als das Kurs-Gewinn-Verhältnis.
Siehe auch
Weblinks
- Literatur über Preis-Leistungs-Verhältnis im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Dokumentation des Bundeskartellamtes zu Vergabevorschriften (PDF-Datei; 187 kB)
- UfAB VI: Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen. IT-Beauftragter der Bundesregierung, abgerufen am 5. Dezember 2017.
- Preis-Leistungs-Verhältnis für Aktien
- PEG-Finanzkennzahlen