Mitarbeiterbeteiligung
Mitarbeiterbeteiligung bezeichnet ein über das traditionelle Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer hinausgehendes Rechtsverhältnis durch Partizipation.
Allgemeines
Zu unterscheiden ist zwischen der materiellen und der immateriellen Mitarbeiterbeteiligung.[1] Materielle Mitarbeiterbeteiligung ist die Partizipation von Mitarbeitern am Erfolg und/oder Kapital des Arbeitgebers, immaterielle Mitarbeiterbeteiligung betrifft die Partizipation an Entscheidungen.[2]
Arten
Allgemein wird unterschieden zwischen der materiellen und immateriellen Mitarbeiterbeteiligung.[3]
- Die materielle Mitarbeiterbeteiligung umfasst die
- Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung (Fremdkapital oder Eigenkapital), hier liegt der Schwerpunkt im Gesellschaftsrecht wie bei Belegschaftsaktien;
- Mitarbeiter-Erfolgsbeteiligung (z. B. Ertragsbeteiligung, Gewinnbeteiligung), hier liegt der Schwerpunkt im Arbeitsrecht.
- Die immaterielle Mitarbeiterbeteiligung setzt sich zusammen aus
- Mitbestimmung im Rahmen der Betriebsverfassung durch Betriebsrat oder Personalrat;
- Beteiligung der Mitarbeiter an der Gestaltung der Arbeitsabläufe, Arbeitsplätze, -bedingungen oder betrieblichem Vorschlagswesen, beispielsweise durch Kontinuierlicher Verbesserungsprozess, Qualitätszirkel, Werkstattzirkel, Lernstatt.
- Management by Participation: hier werden die Mitarbeiter an den Entscheidungs- und Führungsprozessen beteiligt.[4]
Die immaterielle Mitarbeiterbeteiligung führt auch dazu, dass Arbeitnehmervertreter unter bestimmten Voraussetzungen eine Pflichtmitgliedschaft im Aufsichtsrat erhalten.
Einzelnachweise
- ↑ Springer Fachmedien Wiesbaden (Hrsg.): Kompakt-Lexikon HR, 2013, S. 89.
- ↑ Springer Fachmedien Wiesbaden (Hrsg.): Kompakt-Lexikon HR, 2013, S. 64.
- ↑ Felix R. FitzRoy/Kornelius Kraft, Mitarbeiterbeteiligung und Mitbestimmung im Unternehmen, 1986, S. 39 ff.
- ↑ Fritz Neske, Management by Communication and Perticipation, in: Fritz Neske/Markus Wiener (Hrsg.), Management-Lexikon, Band II, 1985, S. 763; ISBN 3-886400093