Legalitätsprinzip
Legalitätsprinzip steht für:
- Legalitätsprinzip (Verfassungsgrundsatz), der Verfassungsgrundsatz in Österreich und der Schweiz, dass die gesamte staatliche Verwaltung nur auf Grund von Gesetzen ausgeübt werden darf
- Vorbehalt des Gesetzes, das analoge Konzept im deutschen Recht, dass (belastende) Hoheitsakte nur aufgrund einer gesetzlichen Rechtsgrundlage ergehen dürfen
- Legalitätsprinzip (Strafrecht), in Deutschland die Verpflichtung der Strafverfolgungsbehörde (Staatsanwaltschaft, Polizei, Zoll und Steuerfahndung), ein Ermittlungsverfahren zu eröffnen, wenn sie eine den Anfangsverdacht rechtfertigende zureichende Kenntnis von einer (möglichen) Straftat erlangt hat
Siehe auch:
- Nulla poena sine lege, ‚keine Strafe ohne Gesetz‘, das Gesetzlichkeitsprinzip bzw. der Gesetzlichkeitsgrundsatz im Strafrecht