Länder der Böhmischen Krone
Länder der Böhmischen Krone | |||||
Reichsstände Heiligen Römischen Reiches (1348–1806) Kaisertum Österreich (1804–67) Cisleithanien in Österreich-Ungarn (1867–1918) | |||||
Země koruny české | |||||
1348–1918 | |||||
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Länder der Böhmischen Krone (rot) im Heiligen Römischen Reich (1618) | |||||
Hauptstadt | Prag | ||||
Heute Teil von | Tschechien, Deutschland, Polen | ||||
Geschichte | |||||
• Entstehung | 1348 | ||||
• Ende | 1918 |
Als Länder der Böhmischen Krone (auch Krone Böhmen; Böhmische Krone, Böhmische Kronländer; tschechisch Česká koruna auch země Koruny české; lateinisch Corona Bohemiae, Corona Regni Bohemiae) wird die Gesamtheit der Länder bezeichnet, die mit dem Königreich Böhmen durch den gemeinsamen Landesherrn sowie über Lehensbeziehungen verbunden waren. Mit der Böhmischen Krone ist nicht die materielle Krone, die Wenzelskrone, gemeint, die dem König aufs Haupt gesetzt wurde, sondern die königliche Herrschaft, die in Verbindung mit der Ständeordnung das böhmische Staatswesen darstellte. Der Begriff war bis zum Ende der Habsburgermonarchie (1918), zu der die Länder der Krone Böhmen seit 1526 gehörten, üblich.
Geschichte
Hochmittelalter
Im 12. und 13. Jahrhundert waren nur Böhmen, die Markgrafschaft Mähren und die Grafschaft Glatz auf Dauer miteinander verbunden. Unter den Luxemburger Königen Johann von Böhmen und Karl IV. kamen die seit 1202 vom polnischen Staatsverband politisch und dynastisch unabhängigen Herzogtümer in Schlesien,[1] die Ober- und die Niederlausitz sowie eine Vielzahl von kleineren Reichslehen (Böhmische Lehen)[2] hinzu. Im Vertrag von Trentschin 1335 verzichtete der polnische König Kasimir der Große gegenüber König Johann von Böhmen endgültig auf die Lehnshoheit über Schlesien, nachdem zuvor schon viele schlesische Teilfürsten die böhmische Oberhoheit anerkannt hatten. Mit dem Vertrag von Namslau wurde am 22. November 1348 der Trentschiner Vertrag bekräftigt. Die förmliche Verbindung einzelner Territorien mit der Krone Böhmen wurde als staatsrechtliche Inkorporation bezeichnet.
Spätmittelalter
Karl IV. verfügte, dass die Länderverbindung unabhängig von den dynastischen Entwicklungen Bestand haben sollte, auch wenn die Luxemburger einmal aussterben sollten. Mit dieser überdynastischen Auffassung der Krone Böhmen hingen auch Maßnahmen zusammen, mit deren Hilfe Karl die Untrennbarkeit der neu gewonnenen Länder von der Krone Böhmen proklamierte. Als rechtlich höchste Stufe der Eingliederung wurden Inkorporationsurkunden angesehen, deren Form Karl IV. aus dem Kirchenrecht übernahm, um die Unauflösbarkeit des Akts der „Einverleibung“ oder „Inkorporierung“ zu betonen. Auf diese Weise sicherte er die Regierung des böhmischen Königs über die schlesischen Fürstentümer und die Oberlausitz (1348), über die böhmischen Besitzungen in der Oberpfalz sowie Franken (Neuböhmen 1355) und über die Niederlausitz (1370).[3][4]
In der Absicht, der engen Auffassung von königlicher Gewalt in ihrer Einschränkung auf das dominium speciale und ihrer direkten Bindung an die Person des Königs entgegenzutreten, was im Falle seines Ablebens zeitweilig ein Vakuum zugunsten der Führer der Landesgemeinde hätte schaffen können, stützte Karl IV. die Ambitionen seiner Dynastie durch eine neue Konzeption des Staates, die ihren Ausdruck in der Unterscheidung der Person des Königs von dem transpersonalen Überbau der fiktiven Corona regni Bohemiae fand. Mit der Einführung dieser Institution wollte Karl IV. zugleich eine staatsrechtliche Basis für den Verband von Ländern, Lehen und Gütern schaffen, die er nach und nach durch Inkorporationsurkunden nicht nur von der Person des Königs, sondern auch von der Krone Böhmen abhängig machte.[5]
Die Länder der Krone Böhmen umfassten unter der Regierung des vorletzten Luxemburgers König Wenzel IV. (1378–1419) neben dem Königreich Böhmen und der Markgrafschaft Mähren, das Bistum Olmütz, das Herzogtum Troppau, 13 schlesische Fürstentümer, die Markgrafschaft der Ober- und Niederlausitz, das Herzogtum Luxemburg sowie bis 1415 die auf besondere inkorporierte Mark Brandenburg, wobei die Gesamtfläche dieser Länder annähernd 135.000 km² betrug, auf denen um 1350 Schätzungen zufolge etwa drei Millionen – davon in Böhmen und Mähren knapp zwei Millionen – Menschen lebten.[3][4]
Auch als der Habsburger Ferdinand I. 1526 die Länder der Krone Böhmen erbte, bildeten diese wie die Länder der ungarischen Krone und die österreichischen Erbländer einen der drei Hauptteile des mitteleuropäischen Herrschaftsbereichs dieser Dynastie.
Die Krone Böhmen war weder eine bloße Personalunion noch eine Föderation gleichberechtigter Mitglieder. Stattdessen galten das Königreich Böhmen und seine Stände als Haupt, die anderen Länder als die Glieder. Während die Böhmen den Unterschied zwischen Hauptland und Nebenländern hervorhoben und neben der Führungsrolle im Inneren nach außen die Alleinvertretung des Staates beanspruchten, betonten Mährer, Schlesier und Lausitzer die politische Autonomie ihrer Länder, die sich schließlich freiwillig mit Böhmen vereinigt hätten.
Die Führungsrolle Böhmens wurde von den Ständen der Nebenländer nicht grundsätzlich in Frage gestellt, wenngleich sie seit dem Beginn des 15. Jahrhunderts beharrlich mehr Rechte, zum Beispiel die Kurwürde, also die Beteiligung an der Königswahl, forderten. Das hing mit der schwächelnden ökonomisch-politischen Situation des Königreichs Böhmen nicht zuletzt infolge der Hussitenkriege zusammen. Nach 1620 verloren diese Rivalitäten an Bedeutung, da sich die Länder der Krone Böhmen in eine weitaus größere Gesamtmonarchie einzufügen hatten.
Mit der formellen Anerkennung der Hussiten durch den katholischen König Sigismund im Jahr 1436 hatte sich das Königreich Böhmen von seiner Nachbarschaft religionspolitisch weitgehend isoliert. Ungarn führte in den Jahren von 1468 bis 1478 aus (teilweise) religiösen Gründen sogar einen Krieg gegen Böhmen unter König Podiebrad und besetzte die Nebenländer Mähren und Schlesien. Nur die Markgrafschaft Mähren, die durch Katholiken verwaltet wurde, obwohl die Anerkennung formal auch hier gültig war, konnte der Isolierung weitgehend entgehen. Dieses politische Problem bestand bis zur Reformation in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts, als im Reich ein protestantisches Lager entstand und die Markgrafschaft Niederlausitz und einige Herzogtümer in Schlesien wenig später das Luthertum annahmen.
Frühe Neuzeit
1575 entstand im Auftrag der nichtkatholischen Länder der Krone Böhmen die durch hussistische Neuutraquisten und Lutheraner verfasste Confessio Bohemica. Zwar gelang die Bildung einer Landeskirche nicht, aber mit dem Majestätsbrief Rudolfs II. von 1609 wurde gegen den Druck der Gegenreformation eine Zulassung des protestantischen Glaubens in den böhmischen Kronländern erreicht. Die Gefährdung dieses Erfolgs der protestantischen Stände war schon bald Anlass für den böhmischen Aufstand, der den Dreißigjährigen Krieg auslöste.
Außer dem König verfügte die Krone Böhmen über keine gemeinsamen Staatsorgane, was in Krisenzeiten ein großer Nachteil war. Nur selten trafen sich die Stände aller Länder zu Generallandtagen. Lediglich die Böhmische Hofkanzlei unter Führung des Oberstkanzlers, der den böhmischen Landesämtern vorstand, war für alle Länder der Krone zuständig.
Obwohl kaum Institutionen vorhanden waren, kam es vor allem im 16. Jahrhundert zu immer engeren politischen Verbindungen zwischen den Ländern der Krone Böhmen. Zu Beginn des Dreißigjährigen Krieges schien es, als könnte mit der Confoederatio Bohemica das politische System der Krone Böhmen entscheidend modernisiert werden. Mit der von den Kaiserlichen gewonnenen Schlacht am Weißen Berg (1620) war dieses Verfassungsexperiment allerdings schnell beendet. Die Böhmische Hofkanzlei wurde in der Folge von Prag nach Wien verlegt, wo das 1714 für sie eröffnete Gebäude bis heute unter diesem Namen besteht. 1627 wurde in Wien eine neue Verfassung, die so genannte „Verneuerte Landesordnung“ ratifiziert, in der das Erbrecht der Habsburger auf den böhmischen Thron festgeschrieben, die katholische Lehre als einzige Religion zugelassen und die deutsche Sprache der tschechischen gleichgestellt wurde. König Ferdinand schnitt den Majestätsbrief Rudolfs II. eigenhändig auseinander. Den böhmischen Ständen wurde das Recht der Königswahl und -bestätigung aberkannt. Die Gesetzgebung lag in Böhmen ebenfalls in den Händen des Königs, lediglich in Mähren hatten die Stände das Recht der Gesetzesinitiative zugesprochen bekommen. Die Bodenreform wurde nach feudalistischen Normen neu organisiert, Boden konnte durch die Krone nun jederzeit konfisziert und neu verteilt werden. Die Machtstellung der Städte und des Bürgertums wurde stark beschnitten.
In der Folgezeit verlor die Krone Böhmen als Staatskonstrukt in der frühneuzeitlichen Habsburgermonarchie immer stärker an Bedeutung. Schon 1635 war im Prager Frieden die Lausitz herausgelöst und an Sachsen gegeben worden.[6] Die Ereignisse nach 1620 bewirkten insgesamt einen langanhaltenden politischen Niedergang der tschechischen Staatsnation Böhmens, die tschechische Sprache wurde zunehmend vom Deutschen verdrängt. In den Schlesischen Kriegen verlor Böhmen Mitte des 18. Jahrhunderts den größten Teil Schlesiens (Preußisch-Schlesien) und die Grafschaft Glatz an Preußen. Der Versuch eines gewählten Landtags der böhmischen Länder im Jahr 1848 nach der Märzrevolution und dem Prager Pfingstaufstandscheiterte.
Der nach den Schlesischen Kriegen bei Österreich verbliebene Rest Schlesiens wurde als Herzogtum Ober- und Niederschlesien im Hof- und Staatskalender bis 1918 als Land der Böhmischen Krone geführt; besondere Rechte der Kronländer Böhmen, Mähren und Österreichisch-Schlesien in Cisleithanien bestanden aber nicht. Nach 1867 nützten Tschechen und Deutsche aber den Böhmischen Landtag ebenso wie den Wiener Reichsrat dazu, einander Steine in den Weg zu legen. 1871 beschloss der Landtag, unter Boykott der deutschen Abgeordneten, die Schaffung einer autonomen Verfassung („Fundamentalartikel“) zum Schutz des gleichen Rechts der böhmischen und der deutschen Nationalität im Königreich Böhmen. Nach jahrzehntelangem Streit zwischen Tschechen und Deutschen wurde mit kaiserlichem Patent vom 26. Juli 1913 der Böhmische Landtag aufgelöst und blieb dies bis zum Kriegsende 1918.
Rechtliche Stellung der Nebenländer
Die Nebenländer waren keine Teile des Landes Böhmen, sondern weitgehend selbständige Länder, deren Autonomie im jeweils eigenständigen Landtag, der Ständegemeinde und dem Rechtssystem zum Ausdruck kam. Selbst diese Aussage ist allerdings eine Vereinfachung, war doch das Herzogtum Schlesien an sich kein Land (wie Böhmen oder Mähren), sondern ein Konglomerat weitgehend unabhängiger Herzogtümer und ständischer Herrschaften, die kleine Länder waren: Sie besaßen jeweils eine Ständegemeinde, einen Landtag (Mährischer Landtag, Schlesischer Landtag), einen Landeshauptmann, eigenes Recht und eigene Adelsgerichte, die seit der Festigung ständischer Partizipationsrechte im Spätmittelalter Inappellabilität für sich in Anspruch nahmen, ähnlich wie das Mährische und das Böhmische Landrecht.[7]
Auswirkungen
Beim Auseinanderfallen Cisleithaniens bzw. Österreich-Ungarns im Oktober/November 1918 setzten die Tschechen, wie von ihren Exilpolitikern seit 1916 mit der Triple-Entente vereinbart, für den Westteil der Tschechoslowakischen Republik in den Territorialen Bestimmungen des Vertrags von Saint-Germain die Grenzen der Länder der Böhmischen Krone durch. Die Berufung Deutschösterreichs auf das von Woodrow Wilson verkündete Selbstbestimmungsrecht der Völker blieb für Deutschböhmen, Deutschmährer und Österreichisch-Schlesier erfolglos.
Die Länder der vormaligen Krone Böhmen bilden seit 1993 mit kleinen Abweichungen (z. B. Valtice/Feldsberg oder das Olsa-Gebiet) das heutige Tschechien.
Karten
Territorien
Land | Hauptstadt | Ethnien | Religion | Anmerkungen | Karte | Wappen |
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Königreich Böhmen | Prag | Böhmer (Tschechen), Deutsche | römisch-katholisch, Hussiten und Täufer (15./17. Jh.), Lutheraner | 895 unter den Přemysliden Herzogtum, 1085 Königreich, seit dem 14. Jh. Kurfürstentum des Heiligen Römischen Reiches, seit 1526 mit allen Kronländern Teil der habsburgischen Erblande, 1918 aufgelöst | ||
Markgrafschaft Mähren | Brünn, früher auch Olmütz | Mährer (Tschechen), Deutsche | römisch-katholisch, Hussiten und Täufer (15./17. Jh.), Lutheraner | um 907 aus Großmähren entstanden, seit 1031 bei Böhmen | ||
Herzogtümer in Schlesien | Breslau, dann Troppau | Deutsche, Tschechen (Böhmer und Mährer), Polen |
römisch-katholisch, Lutheraner | 1138 polnisches Herzogtum, zerfällt ab 1249 in zahlreiche Teilgebiete, alle bis 1348 zu Böhmen, der größere Teil nach der Teilung Schlesiens als Ergebnis des Ersten Schlesischen Krieges 1742 bzw. 1763 preußisch, der Rest Österreichisch-Schlesien (Ober- und Niederschlesien) | ||
Markgrafschaft Niederlausitz | Lübben | Deutsche, Sorben | erst römisch-katholisch, dann Lutheraner | Markgrafschaft Lausitz seit dem 10. Jh., 1370 nach Böhmen inkorporiert,[8] bereits um 1540 weitgehend evangelisch geworden,[9] 1635 im Prager Frieden an das Kurfürstentum Sachsen abgetreten[6] | ||
Markgrafschaft Oberlausitz | Bautzen | Deutsche, Sorben | Lutheraner, römisch-katholisch | ab dem 12. Jh. als Land Budissin erstmals böhmisch, 1329 erneut zu Böhmen, seit dem 15. Jh. als Oberlausitz bezeichnet, 1635 im Prager Frieden an das Kurfürstentum Sachsen abgetreten[6] |
Siehe auch
Literatur
- Marie Bláhová, Jan Frolík, Naďa Profantová u. a. (Hrsg.): Velké dějiny zemí Koruny české. Paseka, Prag 1999 ff., ISBN 80-7185-264-3.
- Band 1: Do roku 1197. Marie Bláhová, 1999, ISBN 80-7185-265-1.
- Band 2: 1197–1250. Vratislav Vaníček, 2000, ISBN 80-7185-273-2.
- Band 3: 1250–1310. Vratislav Vaníček, 2002, ISBN 80-7185-433-6.
- Bände 4a und 4b: 1310–1402. Lenka Bobková, Milena Bartlová, 2003, ISBN 80-7185-501-4 (Band 4a) / ISBN 80-7185-551-0 (Band 4b).
- Band 5: 1402–1437. Petr Čornej, 2000, ISBN 80-7185-296-1.
- Band 6: 1437–1526. Marie Bláhová, Jan Frolík, Naďa Profantová, 2007, ISBN 978-80-7185-873-7.
- Band 7: 1526–1618. Petr Vorel, 2005, ISBN 80-7185-648-7.
- Band 8:
- Band 9: 1683–1740. Pavel Bělina [u. a.], 2011, ISBN 978-80-7432-105-4.
- Band 10: 1740–1792. Pavel Bělina, Jiří Kaše, Jan P. Kučera, 2001, ISBN 80-7185-384-4.
- Band 11,a: 1792–1860. Antonín Klimek, 2013, ISBN 978-80-7432-347-8.
- Band 11,b: 1792–1860. Pavel Bělina, Jiři Kaše, Jan Pavel Kučera, Daniela Tinková, 2013, ISBN 978-80-7185-264-3.
- Band 12,a:
- Band 12,b: 1890–1918. Michael Borovička [u. a.], 2013, ISBN 978-80-7432-293-8.
- Band 13: 1918–1929. Marie Bláhová, Jan Frolík, Naďa Profantová [u. a.], 2000, ISBN 80-7185-264-3.
- Band 14: 1929–1938. Antonín Klimek, Petr Hofman, 2002, ISBN 80-7185-425-5.
- Band 15,b: 1938–1945. Antonín Klimek, Jan Gebhart, Jan Kuklík, 2006, ISBN 80-7185-264-3.
Fehlende Bände noch nicht erschienen
- Lenka Bobková: Die Länder der Böhmischen Krone zu Zeiten Karls IV. In: Peter Knüvener, Jan Richter, Kurt Winkler für Haus der Brandenburgisch-Preußischen Geschichte (Hrsg.): Karl IV. – Ein Kaiser in Brandenburg. Buch zur gleichnamigen Ausstellung des Hauses der Brandenburgisch-Preußischen Geschichte, 16. September 2016 bis 22. Januar 2017. 1. Auflage, Verlag für Berlin-Brandenburg, Berlin 2016, ISBN 978-3-945256-62-6, S. 22–27 (übersetzt von Carla Bezděková).
- Lenka Bobková: Neuböhmen – ein Land der Böhmischen Krone im Norden Bayerns in: Oberpfälzer Kulturbund (Hrsg.): Festschrift zum 35. Bayerischen Nordgautag in Vohenstrauß / 2004: Vohenstrauß – „Die Oberpfalz – Land der Pfalzgrafen in der Mitte Europas“ S. 47–52
- Siegfried Grotefend: Die Erwerbspolitik Kaiser Karls IV. Zugleich ein Beitrag zur politischen Geographie des deutschen Reiches im 14. Jahrhundert (= Historische Studien, Heft 66). Berlin 1906; Nachdruck: Kraus, Vaduz 1965, DNB 780142527 (Internet-Archiv).
- Jaroslav Macek: Die Länder der böhmischen Krone und die habsburgische Politik in Ungarn und auf dem Balkan. In: Acta Historica Academiae Scientiarum Hungaricae (Zeitschrift der Ungarischen Akademie der Wissenschaften), Band 33 (1987), Nr. 2/4, ZDB-ID 1741-3, S. 237–250, JSTOR:42555580.
- Joachim Bahlcke: Regionalismus und Staatsintegration im Widerstreit. Die Länder der böhmischen Krone im ersten Jahrhundert der Habsburgerherrschaft (1526–1619) (= Schriften des Bundesinstituts für ostdeutsche Kultur und Geschichte. 3). Oldenbourg, München 1994, ISBN 3-486-56046-8.
- Hanns Hubert Hofmann: Böhmisch Lehen vom Reich, Karl IV. und die deutschen Lehen der Krone Böhmens in: Bohemia Bd. 2 Nr. 1 (1961)
- Arnold Spruck: Wittichenau und die Länder der böhmischen Krone. Geschichte einer Nachbarschaft über 760 Jahre (= Studien des Hauses Königstein. Band 1). Gerhard Hess Verlag, Bad Schussenried 2010, ISBN 978-3-87336-928-3.
- Ulrike Hohensee: Zur Erwerbung der Lausitz und Brandenburgs durch Kaiser Karl IV. In: Michael Lindner, Eckhard Müller-Mertens, Olaf B. Rader (Hrsg.), Mathias Lawo (Mitarbeit): Berichte und Abhandlungen. Sonderband 2 Kaiser, Reich und Region. Akademie Verlag, Berlin 1997, ISBN 3-05-003179-4, S. 213–244. Studien und Texte aus der Arbeit an den Constitutiones des 14. Jahrhunderts und zur Geschichte der Monumenta Germaniae Historica (= Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Hrsg.)
- Josef Joachim Menzel: Inkorporation Schlesiens in das Königreich Böhmen durch Karl IV. Kulturstiftung der deutschen Vertriebenen für Wissenschaft und Forschung
- Josef Joachim Menzel: Schlesiens Trennung von Polen und Anschluß an Böhmen im Mittelalter Zeitschrift für Ostforschung Ausgabe (online) Band 27 Nr. 2 (1978), S. 262–274 DOI: doi:10.25627/19782723714
- Hedwig Sanmann-von Bülow: Die Inkorporationen Karls IV. Ein Beitrag zur Geschichte des Staatseinheitsgedankens im späteren Mittelalter. (Marburger Studien zur älteren deutschen Geschichte. Reihe 2; 8) Elwert’sche Verlagsbuchhandlung, Marburg 1942, ]DNB 57114439X Digitalisat
- insbesondere: Die Lande der Krone Böhmen und der Einheitsgedanke S. 67–75
- Marian J Ptak: Schlesien und seine Beziehungen zu Polen, Böhmen und dem Reich(2006) – In: Dietmar Willoweit, Hans Lemberg (Hrsg.): Reiche und Territorien in OstmitteleuropaOldenborg, München 2006 S. 35–50
Einzelnachweise
- ↑ Ulrich Schmilewski: Oppeln, Herzöge v. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 19, Duncker & Humblot, Berlin 1999, ISBN 3-428-00200-8, S. 558 f. (Digitalisat).
- ↑ Hanns Hubert Hofmann: Böhmisch Lehen vom Reich, Karl IV. und die deutschen Lehen der Krone Böhmens
- ↑ a b Thomas Krzenck: Hus und die Hussiten Herder-Institut
- ↑ a b František Šmahel: Die hussitische Revolution, 3 Bände. (Monumenta Germaniae Historica, Schriften 43/I-III), Hannover 2002 (hier Band. 1, S. 88–122).
- ↑ František Šmahel: Das böhmische Ständewesen im hussitischen Zeitalter: Machtfrage, Glaubensspaltung und strukturelle Umwandlungen. In: Schriften des Historischen Kollegs. Kolloquien. Band 16. (Die Anfänge der ständischen Vertretungen in Preußen und seinen Nachbarländern) / Herausgegeben von Hartmut Boockmann unter Mitarbeit von Elisabeth Müller-Luckner. Oldenbourg, München 1992 S. 121
- ↑ a b c Jaroslav Macek: Die Länder der böhmischen Krone und die habsburgische Politik in Ungarn und auf dem Balkan. In: Acta Historica Academiae Scientiarum Hungaricae. Band 33, Nr. 2/4, 1987, S. 237, JSTOR:42555580.
- ↑ Petr Maťa : Os principis und tribunal justitiae – Die Böhmische Hofkanzlei als Revisions- und Appellationsinstanz im 17. und 18. Jahrhundert In: BRGÖ 2016 Beiträge zur Rechtsgeschichte Österreichs S. 258
- ↑ Marek Wejwoda: Spielball mächtiger Nachbarn. „Die Lausitzen“ im 14. Jahrhundert. In: Heinz-Dieter Heimann, Klaus Neitmann, Uwe Tresp (Hrsg.): Die Nieder- und Oberlausitz – Konturen einer Integrationslandschaft. Band I: Mittelalter (= Die Nieder- und Oberlausitz – Konturen einer Integrationslandschaft). 3 Bände, Lukas Verlag für Kunst- und Geistesgeschichte, Berlin 2013, ISBN 978-3-86732-160-0, S. 191–203, Inkorporation Mark Lausitz: S. 194.
- ↑ Die Reformation und die Sorben in der Niederlausitz. Verein für Berlin-Brandenburgische Kirchengeschichte. Abgerufen im August 2019.