This Croatian work is in the public domain because its copyright expired pursuant to the Yugoslav Copyright Act of 1978 and the succeeding Croatian Copyright Act of 1991 (NN 53/91 and 58/93), which provided for copyright term of the life of the author plus fifty years, respectively 25 years for photograph or a work of applied art (details). This applies to works already in the public domain on or before July 27th, 1999, when the law was changed.
The work meets one of the following criteria:
a) it is a work of known authorship and the author died before January 1st, 1949
b) it is an anonymous work and it was published before January 1st, 1949
c) a photograph or a work of applied art published before January 1, 1974
A source should be included so that the status can be verified.
Note that other works enter the public domain 70 years after the author's death or 70 years after publication if the work was published anonymously. If this is the case please use {{PD-old-70}}.
Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist.
Beachte bitte auch, dass einige wenige Länder eine Schutzfrist von mehr als 70 Jahren haben: in Mexiko sind es 100 Jahre, 95 in Jamaika, 80 in Kolumbien; Guatemala und Samoa haben jeweils 75 Jahre, Werke aus der Sowjetunion haben 74 Jahre Schutzfrist für bestimmte Autoren. Diese Datei ist eventuell nicht gemeinfrei in den genannten Ländern, die darüber hinaus nicht den Schutzfristenvergleich anwenden. Die Honduras hat eine allgemeine Schutzfrist von 75 Jahren, aber in diesem Land wird der Schutzfristenvergleich angewandt.
Dieses Medium (Bild, Gegenstand, Tondokument, …) ist gemeinfrei, da das Urheberrecht abgelaufen ist und die Autoren anonym sind.
Das gilt in der EU und solchen Ländern, in denen das Urheberrecht 70 Jahre nach anonymer Veröffentlichung erlischt.
Wichtig: Gib immer so gut wie möglich an, woher diese Mediendatei stammt, und stelle sicher, dass niemand Urheberrechtschaftsansprüche geltend gemacht hat, der Urheber sich nie zu seiner Urheberschaft bekannt hat und bei Werken vor 1995 auch nicht auf andere Weise als Urheber bekannt geworden ist. Dies ist im Zweifelsfall zu belegen.
Hinweis: In Deutschland und möglicherweise anderen Ländern sind bestimmte Werke, die vor dem 1. Juli 1995 veröffentlicht wurden, bis zu 70 Jahren nach Ableben des Autors geschützt. Siehe Frühere Rechtslage in Deutschland / Übergangsrecht.
In Deutschland kann diese Lizenzvorlage bei Werken, die vor 1995 veröffentlicht wurden, daher nur genutzt werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Urheber in den 70 Jahren nach Veröffentlichung nicht bekannt wurde oder sich zur Urheberschaft bekannt hat. Dies ist bei verwaisten Werken häufig nicht möglich; in diesem Fall kann dieser Lizenzbaustein nicht genutzt werden.
Wenn dieses Werk anonym oder pseudoanonym ist, benutze diese Vorlage für Medien, die Werke zeigen, welche vor mindestens 70 Jahren veröffentlicht wurden.
Diese Datei enthält weitere Informationen (beispielsweise Exif-Metadaten), die in der Regel von der Digitalkamera oder dem verwendeten Scanner stammen. Durch nachträgliche Bearbeitung der Originaldatei können einige Details verändert worden sein.
Erfassungszeitpunkt
11:23, 19. Mär. 2010
Breite
207 px
Höhe
275 px
Bits pro Farbkomponente
8
8
8
Pixelzusammensetzung
RGB
Kameraausrichtung
Normal
Anzahl Komponenten
3
Horizontale Auflösung
96 dpi
Vertikale Auflösung
96 dpi
Software
Adobe Photoshop CS5.1 Windows
Speicherzeitpunkt
10:55, 26. Sep. 2013
Exif-Version
2.21
Digitalisierungszeitpunkt
11:23, 19. Mär. 2010
Erfassungszeitpunkt (1/100 s)
00
Digitalisierungszeitpunkt (1/100 s)
00
Farbraum
Nicht kalibriert
Datum, zu dem die Metadaten letztmalig geändert wurden
12:55, 26. Sep. 2013
Eindeutige Kennung des ursprünglichen Dokuments
uuid:faf5bdd5-ba3d-11da-ad31-d33d75182f1b
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