(65) (1) This section applies to sculptures and to works of artistic craftsmanship of the kind referred to in paragraph (c) of the definition of artistic work in section 10. (2) The copyright in a work to which this section applies that is situated, otherwise than temporarily, in a public place, or in premises open to the public, is not infringed by the making of a painting, drawing, engraving or photograph of the work or by the inclusion of the work in a cinematograph film or in a television broadcast.
(66) The copyright in a building or a model of a building is not infringed by the making of a [reproduction].
(68) The copyright in an artistic work is not infringed by the publication of a [reproduction] if, by virtue of section 65, section 66 or section 67, the making of […] did not constitute an infringement of the copyright.
This freedom applies to two-dimensional works only if they are considered "artistic works." See COM:CRT/Australia#FOP for more information.
Dieses Werk ist in den Vereinigten Staaten möglicherweise nicht unter einer freien Lizenz verfügbar, weil es ein Werk der bildenden Kunst oder eine Skulptur abbildet, das oder die möglicherweise nach dem Urheberrecht der Vereinigten Staaten geschützt ist.
Nach dem Recht des Landes, in dem die Abbildung hergestellt wurde, ist das Herstellen von Abbildungen solcher Werke, die sich dauernd in der Öffentlichkeit befinden, gemäß dem Grundsatz der Panoramafreiheit grundsätzlich keine Urheberrechtsverletzung.
Dateien mit diesem Baustein werden zukünftig möglicherweise gelöscht, abhängig vom Ausgang von Diskussionen der Gemeinschaft und Entwicklungen der Rechtspraxis.
Dies ist kein gültiger Commons-Lizenzbaustein. Diese Datei muss gemäss den Regeln des Herkunftslandes des abgebildeten Werks über Panoramafreiheit gemeinfrei sein, oder sie wird gelöscht.
verbreitet werden – vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden
neu zusammengestellt werden – abgewandelt und bearbeitet werden
Zu den folgenden Bedingungen:
Namensnennung – Du musst angemessene Urheber- und Rechteangaben machen, einen Link zur Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden. Diese Angaben dürfen in jeder angemessenen Art und Weise gemacht werden, allerdings nicht so, dass der Eindruck entsteht, der Lizenzgeber unterstütze gerade dich oder deine Nutzung besonders.
Diese Datei enthält weitere Informationen (beispielsweise Exif-Metadaten), die in der Regel von der Digitalkamera oder dem verwendeten Scanner stammen. Durch nachträgliche Bearbeitung der Originaldatei können einige Details verändert worden sein.