Brandmeldeanlage

Schematische Darstellung einer BMA

Eine Brandmeldeanlage (BMA) ist eine Gefahrenmeldeanlage aus dem Bereich des vorbeugenden Brandschutzes, die eine Brandmelderzentrale enthält, um Ereignisse von verschiedenen Brandmeldern zu empfangen, auszuwerten und Reaktionen einzuleiten,[1] z. B.:

  • Weiterleitung von Brand- und Störungsmeldungen an eine ständig besetzte Leitstelle zur Alarmierung der örtlichen Feuerwehr oder des zuständigen Wachdienstes;
  • Interne Alarmierung, um vor der Weiterleitung zur Feuerwehr kontrollieren zu können, ob ein Täusch- oder Fehlalarm vorliegt;
  • Alarmierung zur Räumung eines Objektes;
  • Öffnen von Rauchableitungseinrichtungen;
  • Ansteuerung von Aufzügen;
  • Schließen von Feuerschutzabschlüssen;
  • Auslösung einer Objektlöschanlage, z. B. CO2-Löschanlage.

Zum Detektieren von (Brand-)Ereignissen werden Brandmelder unterschiedlicher Kenngrößen (z. B. Rauch, Temperatur, Flammen etc.) verwendet. Auch das Auslösen einer Feuerlöschanlage kann als Signal zum Detektieren eines Brandes ausgewertet werden (Platzen eines Sprinklerfässchens).

Brandmeldeanlagen werden insbesondere in gefährdeten Gebäuden, wie Flughäfen, Bahnhöfen, Universitäten, Schulen, Firmengebäuden, Fabrikhallen, Altenwohnheimen oder Krankenhäusern installiert. Die Pflicht zu einem Einbau einer auf die Feuerwehr aufgeschalteten Brandmeldeanlage ist im Bauordnungsrecht im Rahmen von Sonderbauvorschriften geregelt. Gegebenenfalls kann die Bauaufsicht den Einbau einer Brandmeldeanlage mit der Baugenehmigung fordern. Durch den Betrieb einer Brandmeldeanlage kann häufig eine Reduktion der Versicherungsprämie der Gebäudeversicherung erreicht werden.

In Deutschland werden für die Planung bauordnungsrechtlich erforderlicher Brandmeldeanlagen in der Regel die Anforderungen der DIN 14675[2] herangezogen. Von der Gebäudeversicherung akzeptierte Anlagen müssen den Anforderung der VdS 2095 entsprechen. Für die Ausführung und die Bauteile werden in der DIN VDE 0833-2 Vorgaben getroffen. Die Bauteile selbst sind in der Normenreihe DIN EN 54 (Teile 1 bis 31)[1] definiert.

Schutzziele von Brandmeldeanlagen und Rauchwarnmeldern im Vergleich

In vielen Ländern müssen zukünftig auch Wohnungen mit sogenannten Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. In den meisten deutschen Bundesländern sind sie bereits Pflicht. Siehe Rauchwarnmelderpflicht

Rauchwarnmelder (nach DIN 14676) sind eigenständige Melder, die eine detektierende und eine alarmierenden Baugruppe beinhalten. Sie können untereinander vernetzt werden, um einen Alarm zugleich in anderen Teilen der Nutzungseinheit oder des Gebäudes auszulösen.

Rauchwarnmelder machen die anwesenden Personen auf Feuer, Rauch und Brandgase aufmerksam, insbesondere auch während des Schlafs. Das abgegebene Warnsignal beschränkt sich dabei in der Regel auf die jeweilige Wohnung. Die betroffenen Bewohner leiten die Selbstrettung ein und rufen gegebenenfalls die Feuerwehr.[3]

Der Vorteil einer Brandmeldeanlage besteht demgegenüber darin, dass ein Brand unabhängig von der Anwesenheit von Personen frühzeitig erkannt wird und Maßnahmen automatisiert eingeleitet werden können. Das Signal der Brandmeldeanlage sollte sämtliche Personen erreichen, die sich im oder unmittelbar am Gebäude befinden, so dass das gesamte Gebäude schnell und sicher geräumt werden oder ein Brand möglicherweise schon in der Entstehungsphase gelöscht werden kann. In Gästeunterkünften, Altenheimen und anderen Gebäuden, in denen Personen schlafen, die entweder mit dem Gebäude nicht vertraut oder in der Mobilität eingeschränkt sind, kann eine Brandmeldung in Verbindung mit einer weitreichenden Alarmierung ein entscheidendes Kriterium für den Erfolg einer Evakuierung sein.

Grundsätzlich muss die Möglichkeit von Falschalarmen berücksichtigt werden, die u. a. durch Falschauswertungen der automatischen Brandmelder oder durch böswillige Betätigung der Handfeuermelder (früher Druckknopfmelder) ausgelöst werden können. Durch objektgerechte Fachplanung und intelligente Verschaltung kann das Risiko von Falschalarmen stark reduziert werden (z. B. Betriebsart TM).

Technik

Ein Brandmeldetableau mit den in Deutschland üblichen Feuerwehrlaufkarten

In der Regel sind mehrere Brandmelder zu Gruppen oder Schleifen zusammengefasst. Wird ein Alarm ausgelöst, so zeigt die Brandmeldeanlage die Nummer und manchmal auch den Standort des anschlagenden Brandmelders an.

Bei heutigen Anlagen werden die Teilnehmer per Datenbus ringförmig zusammengeschaltet, so dass die Anlage auch bei einer Unterbrechung der Leitung weiterhin funktionsfähig bleibt. Im Gegensatz zur mittlerweile technisch veralteten Grenzwertlinientechnik ist hier außerdem eine Einzelmeldererkennung möglich. Das heißt an der Brandmeldezentrale bzw. am Feuerwehr-Anzeigetableau (FAT) wird die genaue Gruppen- und Meldernummer angezeigt, was ein zügiges Auffinden des Melders mittels Feuerwehrlaufkarte ermöglicht.

Für spezielle Einsatzorte wie Labore und Technikräume werden auch Rauchansaugsysteme (RAS) eingesetzt, welche die Raumluft über ein Rohrsystem zu einer zentralen Detektoreinheit leiten.

Wenn Heißarbeiten wie Schweißarbeiten durchgeführt werden sollen, muss im Allgemeinen die betroffene Schleife abgeschaltet werden, um einen Täuschungsalarm durch Wärme oder Rauch zu vermeiden. Der Rest des Objekts wird währenddessen weiterhin überwacht. In neueren Systemen ist auch die Abschaltung einzelner Melder möglich. Falschalarme (landläufig: Fehlalarme) entstehen häufig, wenn Heißarbeiten nicht wie vorgesehen in der Steuerung der Brandmelderzentrale berücksichtigt werden. Auch beim Platzen eines Sprinklerrohrs kann es durch den Druckabfall in der Sprinkleranlage zu einem Falschalarm kommen.

Brandmelderzentrale (BMZ)

Die Steuerungseinheit einer BMZ

In der Brandmelderzentrale (BMZ) laufen die Meldungen der installierten Brandmelder auf und lösen programmierte Aktionen aus, wie etwa das Absetzen eines Notrufes oder das Ansteuern von Löscheinrichtungen oder einer Durchsageeinheit. Die BMZ vereint meist eine Steuereinheit und das so genannte Feuerwehr-Bedienfeld. Bei Trennung der beiden Baugruppen, befinden sich das Bedienfeld und weitere Informationen in einer leicht zugänglichen Feuerwehr-Informationszentrale.

Nach Auslösung der BMA kann sich die eintreffende Feuerwehr den Zugang zum Objekt über das Feuerwehrschlüsseldepot verschaffen. Im Objekt kann ein ausgelöster Melder über das Feuerwehr-Anzeigetableau (FAT) lokalisiert werden. Die Bedienung der wichtigsten Funktionen erfolgt über das Feuerwehr-Bedienfeld. Optional kann der Melder auch über ein Brandmeldetableau festgestellt werden, welches den Grundriss des Gebäudes mit Kennzeichnung der einzelnen Melder durch LEDs darstellt. Der Laufkartenkasten enthält die Feuerwehrlaufkarten, die für jede Meldergruppe den schnellsten Zugang aufzeigen.

Abhängig von Ort, Größe und Lage des Gebäudes kann die Feuerwehr bei Errichtung der BMA einen Laufkartendrucker fordern, der im Bedarfsfall die benötigten Laufkarten vor Ort ausdruckt.

Aufschaltgrundlagen

Die selbsttätige Übertragung eines lokalen Alarms an die Feuerwehr wird als Aufschaltung bezeichnet.

Übertragungsmöglichkeiten

Die Alarmweiterleitung an die Feuerwehr, Einsatzzentrale oder privaten Wachdienst erfolgt heute meist über eine bedarfsgesteuerte IP-Verbindung. Bei Ausfall dieser Verbindung wird entsprechend der Norm redundant eine alternative Möglichkeit aufgebaut. Heutzutage wird dazu regulär auf den GSM-Mobilfunk zurückgegriffen.

Über ISDN kommunizierende Geräte werden in Deutschland sukzessive ausgetauscht, da die ISDN-Versorgung ab 2018 eingestellt wurde.

Aufschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen

Die Technischen Aufschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen (TAB; manchmal auch Anschaltbedingung) werden in Deutschland von den einzelnen Landkreisen in Zusammenarbeit mit der örtlichen Feuerwehr veröffentlicht.

Die seit November 2003 gültige DIN 14675 legt fest, dass Planung, Projektierung, Montage und Inbetriebnahme sowie Wartungsarbeiten nur von Firmen bzw. Ingenieurbüros durchgeführt werden, die gemäß der DIN 14675 zertifiziert sind. Diese Forderung ist in die meisten neu geschriebenen TABs übernommen worden.

Die Übertragungseinrichtung muss bei dem Konzessionär der Region beantragt werden. Der Betreiber des Objektes schließt dazu einen Mietvertrag über eine bestimmte Laufzeit (meist 10 Jahre) mit dem Konzessionär ab.

Die Abnahme der Brandmeldeanlage erfolgt nur bei Einhaltung der jeweiligen TAB.

In der Regel sind die Richtlinien des VdS zu erfüllen und wichtige Komponenten der Brandmeldeanlage müssen das Prüfzeichen des VdS tragen.

Unter anderem wird meist gefordert, sämtliche Räume (z. B. Aufenthaltsräume, Flure, Treppenhäuser, Dachböden und Kellerräume) außer Toiletten und Waschräumen mit einer bestimmten Anzahl automatischer Brandmelder auszustatten. Im Erdgeschoss sind in Treppenhäusern zusätzlich manuelle Handmelder vorzusehen. Zur Verkabelung werden rote Brandmeldekabel verwendet, ähnlich den üblichen Telefon-Installationskabeln J-Y(ST)Y, jedoch mit Aderdurchmessern von 0,8 mm statt 0,6 mm.

In Österreich muss die Brandmeldeanlage selbst der technischen Richtlinie vorbeugender Brandschutz TRVB-123 S in der aktuellen Fassung entsprechen. Die Vorschriften, eine Brandmeldeanlage bei der Feuerwehr anschalten zu dürfen, sind in der TRVB 114 S enthalten. Neben den technischen Voraussetzungen sind auch organisatorische Maßnahmen notwendig. So ist eine Brandschutzanlage mit einem Feuerwehrschlüsseldepot verbunden und es muss ein Brandschutzplan aufliegen. Eine Datenübertragung muss immer über zwei redundante Systeme möglich sein.

Fehlalarmierungen werden unterteilt in böswillig verursachte Alarme, Fehlalarme und Täuschungsalarme.

Kategorien für den Schutzumfang der Überwachung

Brandmeldeanlagen werden nach DIN 14675-1 in vier Kategorien unterteilt, nach denen der Überwachungsumfang ausgelegt bzw. geplant werden kann.

  • Kategorie 1: Vollschutz (gesamtes Gebäude)
  • Kategorie 2: Teilschutz (ein oder mehrere Brandabschnitte)
  • Kategorie 3: Schutz von Flucht- und Rettungswegen
  • Kategorie 4: Einrichtungsschutz (z. B. für Sachwerte)

Hersteller (Auswahl)

Siehe auch

Literatur

  • Frieder Kircher, Rainer Sonntag: Die Roten Hefte, Heft 75 – Vorbeugender Brandschutz. 1. Auflage. Kohlhammer, Stuttgart 2014, ISBN 978-3-17-016996-8.
Wiktionary: Brandmeldeanlage – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Commons: Brandmeldeanlage – Album mit Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. a b DIN EN 54-1 Brandmeldeanlagen – Teil 1: Einleitung; Deutsche Fassung EN 54-1:2011. Deutsches Institut für Normung, Juni 2011, abgerufen am 13. November 2019.
  2. DIN 14675-1 Brandmeldeanlagen – Teil 1: Aufbau und Betrieb. Deutsches Institut für Normung, April 2018, abgerufen am 13. November 2019.
  3. Hinweise zum Einsatz von Rauchwarnmeldern, Brandwarnanlagen und Brandmeldeanlagen. ZVEI, abgerufen am 16. Oktober 2020.