Benutzerin:KaKaulla
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Ich bin... hier angemeldet seit dem 16. März 2015 und geboren im März eines anderen Jahres.
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Praktische Hinweise
Rohdaten aus einem Vereinsregister
- Frage: "Sind die Eintragungen im amtlichen Vereinsregister (abrufbar unter handelsregister.de) ein zulässiger Beleg [...]?" (konkreter Detailaspekt ausgeklammert)
Eine Antwort: "einfache "Rohdaten" aus dem Vereinsregister sind ok (wir nehmen z.B. auch den Bundesanzeiger als sehr zuverlässigen Beleg für Unternehmenszahlen) - allerdings darf man keine eigenen Schlüsse daraus ziehen"
Quelle: Wikipedia:Belege/Fließband#Vereinsregister
Adressbücher
- Frage: Ist die "Verwendung von amtlichen Adress- und Telefonbüchern [...] Original-Research und soll damit nicht als ref angesehen werden" oder ist es Sekundärliteratur deshalb kein OR?
Eine Antwort: "Adressbücher sind ggf. verwendbare Primärquellen (wie amtliche Ortsverzeichnisse, Wahlergebnisse, veröffentlichte Datenbankeinträge wie Genbank, Stadtpläne, Landkarten und vieles andere), allerdings nur für eine einzige Information: die Ermittlung einer Adresse."
Quelle:Wikipedia Diskussion:Keine Theoriefindung#Telefon- und Adressbücher