Benutzer:Rustikal/Konfliktfreie Schaltung

Unter einer Konfliktfreien Schaltung, auch Getrennte oder Separate (Abbiege-)phasen genannt, werden verschiedene Möglichkeiten der Lichtsignalsteuerung an Knotenpunkten im Straßenverkehr verstanden, bei denen typische Konfliktsituationen, die auch zu Verkehrsunfällen führen können, durch getrennte Grünphasen der möglichen Konfliktgegner gelöst werden. Außer bei Rotlichtverstößen kann es dann theoretisch nicht zu Unfällen kommen. In der Praxis wird die Zahl an Unfällen in der Regel deutlich reduziert, insbesondere gegenüber der bisher überwiegend eingesetzten sogenannten bedingt verträglichen Schaltung. Bei letzterer haben mögliche Konfliktströme gleichzeitig Grün, müssen dann aber noch weitere Verkehrsregeln beachten, zum Beispiel beim Abbiegen geradeausfahrende (Gegen-)Verkehre abwarten. In der StVO heißt es dazu: „Grün: „Der Verkehr ist freigegeben“. Er kann nach den Regeln des § 9 abbiegen, nach links jedoch nur, wenn er Schienenfahrzeuge dadurch nicht behindert.“ StVO § 9 regelt Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren.

Rechtliche Grundlage ist die Straßenverkehrs-Ordnung, insbesondere deren § 37 Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil. Die technischen Grundlagen sind in den Richtlinien für Lichtsignalanlagen der Forschungsgesellschaft für das Straßen- und Verkehrswesen festgelegt.

Eigene Linksabbiegephasen

Die in Deutschland am häufigsten eingesetzte Form sind eigenen Phasen für den linksabbiegende Kfz-Verkehr. Wegen der besonderen Unfallschwere bei Unfällen von linksabbiegenden Kfz mit dem Gegenverkehr, insbesondere außerorts bei hohen Geschwindigkeiten, sind eigene Linkabbiegephasen an signalisierten Knotenpunkten außerorts in der Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL 2012) inzwischen als Regelfall vorgesehen.

Erforderlich ist in den meisten Fällen ein eigener Linksabbiegestreifen, die Regelung erfolgt mit einem Pfeilsymbol, das in der Regel andere Signalphasen hat als der Geradeausverkehr, der häufig mit voller Scheibe signalisiert ist.

Getrennte Phasen für rechtsabbiegenden Fahrzeugverkehr und Geradeausverkehr im Seitenraum

Aus Sicht der Sicherheits des Radverkehrs ist dies einer der bedeutsamsten Konflikte, der sowohl an nicht signalisierten Knotenpunkten als auch an signalisierten Knotenpunkten auftritt, wenn es dort bedingt verträgliche Schaltungen gibt. Vorrangmissachtungen durch schwere Fahrzeuge, meist Lkw, sind zwar deutlich seltener als solche von Pkw, aber besonders folgenschwer.

An einem großräumigen Beispielknotenpunkt in Hannover wird die Diskussion mit verschiedenen Kriterien diskutiert[1] Es muss ergänzt werden, dass der ausgewählte Knotenpunkt schon den grundlegenden Kriterien für Rundum-Grün aus anderen Publikationen nicht entsprícht.

Fahrradschleuse

Eine Fahrradschleuse ist eine Einrichtung, um geradeausfahrende oder links abbiegende Radfahrer sicher an kreuzenden Kfz-Verkehrsströmen vorbeizuführen. Die im rechten Seitenraum geführten Radfahrer bekommen dabei an signalgeregleten Knotenpunkten eigene Signalgeber und Haltlinien und werden dann signalgesichert vor den Autos auf die Fahrbahn oder auf einen gesonderten Radfahrstreifen neben oder vor den wartenden Autos geleitet.

Rundum-Grün, ggf. mit Diagonalquerung

Diese Art der Schaltung kann sich vorrangig auf den Fußverkehr oder vorrangig auf den Radverkehr beziehen. Der im Seitenraum, also nicht auf der Fahrbahn geführte Fuß- und oder Radverkehr hat dabei jeweils in allen Verkehrsbeziehungen eine gleichzeitige Grünphase an allen Furten, während alle Fahrzeugverkehre rot haben. Für den Fußverkehr gibt es international etliche Beispiele (Fachbegriff: Pedestrian Scramble), auch mit diagonal führenden Furten. In Deutschland wurde oder wird diese Schaltung vereinzelt an stark von Fußverkehr genutzten Knotenpunkten angewendet. In der aktuellen Fassung der RiLSA von 2015 wird Rundum-Grün aber nicht aufgeführt, so dass es vermutlich vorerst bei diesen seltenen Einzelfällen bleiben wird. Der FUSS e.V. hat dazu 2021 eine Dokumentation von Peter Struben veröffenlticht[2]. Aktuell läuft ein Pilotversuch in München an einer Kreuzung [3]

In der Schweiz sind einzelne Pilotanwendungen in Zürich und Basel vorgenommen worden, was in Fachkreisen vorgestellt wurde[4]. In Östereich

Nach recherchen der stadt München sidn gemiesname Rundum-Grün-Phasen in Deutschland aufgrund der RiLSA 2015 nicht möglich. auch bei den Beipsielen aus anderen ländern sind die münchener nicht auf gemeinsames Rundumgrün für Fuß UND Radverkehr gestoßen, so dass dort aktuell nur Rundum-Grün für den fußverkehr weiter verfolgt wird[5]

Für den Radverkehr wurde Rundum-Grün seit den 1990er Jahren in Groningen eingeführt und ist inzwischen in wenigen anderen Städten in den Niederlanden zu finden. Im deutschsprachigen Raum sind bisher keine Beispiele bekannt.

siehe auch

  • [RiLSA]]

Literatur

Einzelnachweise

  1. Nicola Lehnhoff: Rundum-Grün für Fußgänger
  2. [https://www.umkehr-fuss-online-shop.de/kostenlose-downloads/category/27-geh-recht.html?download=527:konfliktfreie-ampelschaltungen Peter Struben 2021: Konfliktfreie Ampelschaltungen an Kreuzungen und Einmündungen]
  3. Pilotversuch: "Rundum-Grün" auf muenchenunterwegs.de
  4. Christian egelrr et al.: Langsamverkehrsfreundliche Lichtsignalanlagen, 2015
  5. Kreisverwaltungsreferat: Mehr Sicherheit für Fußgänger im Straßenverkehr; Eigene Grünphasen für Fußgänger in München umsetzen; Diagonalqueren von Kreuzungen ermöglichen. Antwort auf einen Antrag vom 20.4.2020