Anti-Money Laundering Authority

Europaische UnionEU, Europäische Union
Anti-Money Laundering Authority
— AMLA —
Staatliche Ebene Europäische Union
Bestehen ab Mitte 2025 (geplant)[1]
Hauptsitz Frankfurt am Main (beschlossen)
Mitarbeiter ca. 400 (geplant)[1]
Website www.amla-frankfurt.eu

Anti-Money Laundering Authority (kurz: AMLA) ist die englischsprachige Bezeichnung für eine Behörde der Europäischen Union (EU). Die AMLA wird im Bereich der Bekämpfung von Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung zuständig sein und soll die jeweiligen nationalen staatlichen Aufsichtsbehörden bei der Umsetzung des sog. Geldwäschepakets, insbesondere der Einhaltung einer Bargeldobergrenze in der EU unterstützen.[2]

Sitz

Die Europäische Kommission hat 2021 eine Verordnung hinsichtlich der Bekämpfung von Geldwäsche vorgelegt, die die Errichtung einer neuen entsprechend zuständigen EU-Behörde zum Ziel hat.[1]

Am 28. September 2023 hat die Europäische Kommission den Aufruf zur Einreichung von Bewerbungen für einen Standort der geplanten Behörde veröffentlicht. Bis zum 10. November 2023 konnten die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ihre Bewerbungen einreichen. Am 13. Dezember 2023 wurde zwischen dem Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament eine vorläufige Einigung über die Verordnung erzielt. Insgesamt haben sich neun Mitgliedsstaaten für den Standort der AMLA beworben: Belgien (Brüssel), Deutschland (Frankfurt am Main), Irland (Dublin), Spanien (Madrid), Frankreich (Paris), Italien (Rom), Lettland (Riga), Litauen (Vilnius) und Österreich (Wien). Der deutsche Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hob für den Standort Frankfurt am Main unter anderem die erstklassige Infrastruktur, modernste Technologie und Vernetzung sowie räumliche Nähe zur Europäischen Zentralbank (EZB) und zur Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) hervor.[3]

Die Europäische Kommission hat die Bewerbungen geprüft und im Januar 2024 eine Stellungnahme zu den Bewerbungen bzw. den Standorten veröffentlicht. Am 22. Februar 2024 haben sich der Rat der Europäischen Union und die Europäische Kommission auf Frankfurt am Main als zukünftigen Standort der AMLA geeinigt.

Mit der Verordnung (EU) 2024/1620 vom 31. Mai 2024[4] wurde die Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung errichtet. Gemäß Art. 4 hat sie ihren Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland.

Die Verordnung (EU) 2024/1620 regelt außerdem die Aufgaben und Befugnisse der AMLA, ihre Organisation, ihren Haushalt und das Personal. Die Amtssprachen und die Arbeitssprachen sind Deutsch, Französisch, Italienisch und Niederländisch. Die von der Behörde benötigten Übersetzungsleistungen erbringt das Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union.

Einzelnachweise

  1. a b c Frankfurt wird Sitz der neuen EU-Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche (AMLA). In: consilium.europa.eu. Rat der Europäischen Union, 22. Februar 2024, abgerufen am 22. März 2024.
  2. Arndt Rodatz, Christian Judis, Stephanie Haslinger: Das EU-Geldwäschepaket schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen. In: KPMG Law. Abgerufen am 14. Januar 2025.
  3. Frankfurt ist einfach die beste Wahl. Hören Sie von denen, die es wissen müssen. In: amla-frankfurt.eu. Bundesministerium der Finanzen, abgerufen am 22. März 2024.
  4. Verordnung (EU) 2024/1620 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Errichtung der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010 und (EU) Nr. 1095/2010, ABl. L, 2024/1620, 19. Juni 2024, abgerufen am 17. Januar 2025.