Als Gericht erster Instanz ist das Amtsgericht Bad Iburg primär für die Entscheidung von Zivil- und Strafrechtsverfahren zuständig. Funktionell gehört es zur ordentlichen Gerichtsbarkeit.
Direktorin des Amtsgerichts ist seit 2016 Susanne Kirchhoff. Mit ihrer Ernennung steht erstmals in der Geschichte des Gerichts eine Frau an der Spitze.[4]
Zurzeit arbeiten beim Amtsgericht Bad Iburg sieben Richter, sieben Rechtspfleger, 20 Angestellte und Beamte der mittleren Beschäftigungsebene, drei Wachtmeisterinnen sowie vier Gerichtsvollzieher.
Regelmäßig werden Rechtspflegeranwärter sowie Rechtsreferendare ausgebildet.
Aufgaben und Statistik
Pro Jahr werden rund 750 Zivil-, 800 Straf- und 600 Familiensachen verhandelt und erledigt. Bearbeitet werden außerdem Landwirtschaftssachen, Grundbuchsachen, Anträge auf Erteilung eines Erbscheins. Richter bestellen gesetzliche Betreuer, wenn jemand infolge einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage sein sollte, seine Angelegenheiten selbstständig zu regeln. Zahlen Schuldner ihre (titulierten) offenen Rechnungen nicht freiwillig, kümmern sich die Gerichtsvollzieher um deren zwangsweise Durchsetzung.[5]
Einen Überblick über die Geschäfte bietet der Jahresbericht. Er nennt Zahlen und Fakten rund um das Amtsgericht und berichtet über Entwicklungen des vergangenen Jahres.[6]
↑Hannoversche Gesetzgebung über Staats- und Gemeinde-Verwaltung, 1852, S. 32, 73, online
↑Verzeichnis der Obergerichte, Anlage zur Verordnung zur Ausführung der §§ 14, 15 und 35 des Gesetzes über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 vom 7. August 1852, abgedruckt in: Gerhard Adolf Wilhelm Leonhardt: Die Justizgesetzgebung des Königreichs Hannover: unter besonderer Berücksichtigung der Regierungs- und ständischen Motive zum practischen Gebrauche, Band 3, 1852, S. 135 online