Abstandsgesetz
Das Abstandsgesetz oder Entfernungsgesetz beschreibt die Abnahme einer physikalischen GröĂe mit wachsender Entfernung zur Quelle oder zum Sender. Voraussetzungen sind eine punktförmige Quelle (nĂ€herungsweise: kleine Ausdehnung der Quelle im Vergleich zur Entfernung), die isotrop â also nicht gerichtet â emittiert, und ein freies Feld ohne reflektierende Berandung. Somit ist das Abstandsgesetz fĂŒr praktische Anwendungen nur annĂ€herungsweise nutzbar.
Im Falle von z. B. Lasern oder Parabolantennen sind weitere EinflĂŒsse zu berĂŒcksichtigen wie der Divergenzwinkel oder das Antennendiagramm.
FĂŒr EnergiegröĂen â das 1/rÂČ-Gesetz
Zu den EnergiegröĂen gehören neben StrahlungsintensitĂ€ten, z. B. von Röntgenstrahlung, RadioaktivitĂ€t, Sonnenstrahlung (sichtbare Lichtstrahlung) oder anderen elektromagnetischen Wellen, die sich in alle Richtungen ausbreiten, auch die SchallintensitĂ€t. Im Zusammenhang mit ionisierender Strahlung wird hierbei hĂ€ufig vom Abstandsquadratgesetz gesprochen.

Die Energie E, die von einer in den dreidimensionalen Raum gleichmĂ€Ăig strahlenden Quelle ausgeht, verteilt sich auf eine KugeloberflĂ€che, die proportional mit dem Quadrat des Abstands r von der Quelle gröĂer wird. Die StrahlungsintensitĂ€t I, d. h. die "Leistung pro FlĂ€che" (P/A), nimmt daher mit 1/r2 ab:
Die IntensitÀt fÀllt bei Entfernungsverdoppelung also auf ein Viertel des Anfangswertes. Dies entspricht einer Pegelabnahme um 6 dBRMS.
Allgemein lĂ€sst sich die Pegelabnahme folgendermaĂen berechnen:
Dabei ist lg der Logarithmus zur Basis 10.
FĂŒr viele aus dem Alltag bekannte Strahlungsquellen gilt die o. g. Voraussetzung gleichmĂ€Ăig in den dreidimensionalen Raum strahlend nicht oder nur als grobe NĂ€herung.
FĂŒr Effektivwerte linearer FeldgröĂen â das 1/r-Gesetz
Zu den linearen FeldgröĂen gehören z. B. die akustischen FeldgröĂen wie Schalldruck, Schallschnelle und Schallauslenkung als SchallfeldgröĂen. Die Effektivwerte dieser GröĂen nehmen umgekehrt proportional zur Entfernung von der Schallquelle ab, also mit 1/r:
Bei Entfernungsverdoppelung fallen die Werte also auf die HĂ€lfte des Anfangswertes. Dies entspricht â wie bei den quadratischen GröĂen â einer Pegelabnahme um 6 dB. Auch hier gilt also fĂŒr die PegelĂ€nderung der Effektivwerte in dBSPL:
PegelĂ€nderungen können also ohne Kenntnis darĂŒber angegeben werden, ob es sich bei der MessgröĂe um eine quadratische oder lineare GröĂe handelt. FĂŒr eine Bestimmung der physikalischen Einheiten muss diese Kenntnis jedoch vorhanden sein.