Volksabstimmung in Ödenburg

Die Volksabstimmung in Ödenburg und Umgebung fand im Dezember 1921 statt. Sie war eine der Volksabstimmungen im Gefolge des Vertrags von Saint-Germain. Durch sie wurde entschieden, dass die Stadt Ödenburg (ungarisch Sopron) und die umliegenden Dörfer bei Ungarn verblieben. Damit war Österreichs Absicht obsolet, Ödenburg zur Hauptstadt seines neuen Bundeslandes Burgenland zu machen.

Vorgeschichte

Erste Vorschläge zur verwaltungstechnischen Vereinigung des vorwiegend deutschsprachigen Westungarn mit den angrenzenden österreichischen Kronländern tauchten Anfang des 20. Jahrhunderts auf, so im März 1905 in den Debatten des Reichsrats, am 17. Juni 1906 im Alldeutschen Tagblatt, am 1. September 1906 in der Reichspost, 1906 in Aurel Popovicis Buch Die Vereinigten Staaten von Groß-Österreich und im Oktober 1907 im niederösterreichischen Landtag.[1]

Folgen zeitigten diese Initiativen kaum, gab es doch in der Region selbst kaum ein Echo. Über die Haltung der Bevölkerung kann es daher nur Vermutungen geben, die zudem nur von einer rückwirkenden Legitimation und Ethnisierung der gegenwärtigen Verfasstheit des Burgenlandes geprägt sein können. Auch änderte sich die Stimmung während des entscheidenden Zeitraums offensichtlich immer wieder. Sie hing im Wesentlichen von der politischen Konstellation ab: davon, ob in Ungarn gerade die Räterepublik – die Westungarn Autonomie gewährte – an der Macht war oder ein konservativer Kurs herrschte bzw. welche Regierung in Wien gerade am Ruder war. Der österreichische Gesandte in Budapest, Hans von Cnobloch, formulierte 1919 in einem Bericht:

„Es scheint mir vor allem kein Zweifel darüber zu bestehen, dass die Begeisterung selbst der rein deutschen Bevölkerung Westungarns keine so tiefgehende ist, als man es bei uns vielfach anzunehmen geneigt ist. Die zahlreichen Kundgebungen für den Anschluss scheinen wenigstens zum Teil künstlich hervorgerufen.[2]

Geplantes Territorium der Republik Deutschösterreich laut Staatserklärung vom 22. November 1918

Von einem konsistenten ethnischen Bewusstsein der Bevölkerung kann also kaum gesprochen werden. Die Frage der staatlichen Zugehörigkeit wurde von Kleinbauern, Bürgern und aristokratischen Großgrundbesitzern gleichermaßen vielmehr aus den möglichen politisch-ökonomischen Alternativen abgeleitet: Land- und Gutsbesitz zusammenzuhalten, sich Absatz- und Umschlagmärkte zu sichern.

Die Staatserklärung über Umfang, Grenzen und Beziehungen des Staatsgebietes von Deutschösterreich[3] vom 22. November 1918 erhob den Anspruch Österreichs auf Deutsch-Westungarn nach einer abzuhaltenden Volksabstimmung. Forderungen nach der sofortigen Annexion des Gebietes scheiterten jedoch schon in den Debatten der Nationalversammlung,[4] nicht zuletzt weil Ungarn drohte, die für Wien lebenswichtigen Lebensmittellieferungen einzustellen.

Im Dezember 1918 kam es in Westungarn zu mehreren pro-österreichischen Demonstrationen: Am 6. Dezember wurde in Nagymarton (heute Mattersburg) die Republik Heinzenland proklamiert, und am 15. Dezember 1918 forderten vierzig Gemeinden in Heiligenkreuz den Anschluss an die Steiermark. Auch hier standen nicht so sehr nationale oder ethnische Gründe im Vordergrund, sondern die Frage der wirtschaftlichen Verflechtungen mit den Märkten in Graz, Fürstenfeld und Feldbach. In Sankt Margarethen[5] und einigen weiteren Ortschaften kam es auch zu unter nicht erforschten Bedingungen abgehaltenen Abstimmungen, die beispielsweise in Klingenbach für den Verbleib bei Ungarn ausgingen.[6] Insgesamt wurden aber solche oder ähnliche Aktionen von der ungarischen Exekutive, unter deren Oberhoheit das Gebiet noch stand, sehr rasch unterdrückt.

St. Germain: Österreich erhält Deutsch-Westungarn zugesprochen

Obwohl die ersten Entwürfe der Friedensbedingungen der Entente noch die Beibehaltung der historischen Grenze zwischen Österreich und Ungarn vorgesehen hatten, wurden im Vertrag von Saint Germain von den Alliierten im September 1919 Österreich Teile der mehrheitlich deutschsprachigen Komitate Westungarns (Komitat Wieselburg, Komitat Ödenburg und Komitat Eisenburg) einschließlich der Stadt Ödenburg zugesprochen.

Dieser Meinungsumschwung bei der Entente wird allgemein auf den Druck Italiens zurückgeführt, die Realisierung des von der Tschechoslowakei geforderten slawischen Gebietskorridors zwischen der Tschechoslowakei und dem neuen Staat der Serben, Kroaten und Slowenen (ab 1929 Königreich Jugoslawien) durch Westungarn hindurch zu verhindern, bzw. auch darauf, dass Ungarn für sein räterepublikanisches Experiment zwischen März und August 1919 bestraft werden sollte, als Truppen der ungarischen Roten Armee versuchten, einige abgefallene Teile Altungarns zurückzuerobern und dabei vorübergehend auch erfolgreich waren.

Das nach dem Sturz der Räterepublik an die Macht gekommene rechtsautoritäre Horthy-Regime weigerte sich aber, Deutsch-Westungarn vor der Unterfertigung des ungarischen Friedensvertrags zu räumen, – in der Hoffnung, an den Friedensbedingungen doch noch etwas ändern zu können.

Der österreichische Staatskanzler Karl Renner schloss im Jänner 1920 mit der Tschechoslowakei ein Abkommen, in dem sich Österreich der Unterstützung Prags in der Burgenlandfrage versicherte. Die im selben Monat auf Wunsch der österreichischen Regierung in Ödenburg eingerichtete „Interalliierte Militärkommission“, die die Übergabe der Stadt kontrollieren sollte, forderte im August 1920 ultimativ, aber vergeblich die Räumung der Stadt durch Ungarn.

Die ungarische Regierung stand in Kontakt mit rechtsextremen Kreisen in Österreich, um die Staatsregierung Renner III, eine Koalitionsregierung, zu stürzen und durch eine in der Burgenlandfrage kooperativere Regierung zu ersetzen. Dazu finanzierte man die österreichische Heimwehr mit. Die Pläne, an denen auch konservative österreichische Politiker wie Carl Vaugoin und Ignaz Seipel beteiligt waren, wurden mit dem Sieg der Christlichsozialen bei der Nationalratswahl in Österreich 1920 im Herbst 1920 hinfällig.

Die folgenden konservativen österreichischen Kabinette (Bundesregierung Mayr II und Schober I) verhielten sich, nicht zuletzt auch aus Sympathie gegenüber Horthy, vorerst abwartend, auch wenn es in Österreich laufend und von unterschiedlichen Seiten immer wieder Stimmen für die sofortige militärische Besetzung des neuen Staatsgebiets gab.

Trianon: Der Konflikt um das Burgenland spitzt sich zu

Bis zur Unterfertigung des Friedensvertrages von Trianon am 4. Juni 1920 bzw. bis zu dessen Ratifizierung durch Ungarn im Juli 1921 setzte in der Folge intensives Feilschen um das Burgenland ein: Es gab laufend direkte, aber nicht immer offizielle Gespräche zwischen den beiden Staaten, in deren Rahmen Ungarn mehrmals versuchte, Österreich zu einem Verzicht zumindest auf Teile Deutsch-Westungarns, darunter auch Ödenburg, zu bewegen. Ungarn verhandelte weiters mit Frankreich über die eventuelle Unterstützung in Revisionsfragen.

Die ungarische Regierung István Bethlen und aristokratische Großgrundbesitzer begannen im April 1921, in Deutsch-Westungarn Freischärler, unter anderem unter der Führung von Pál Prónay und Gyula Ostenburg, zum Widerstand gegen Österreich zu finanzieren. Der Einmarsch der österreichischen Gendarmerie stieß so auf heftigen Widerstand ungarischer Rechtsextremisten. Die schwersten Kämpfe gab es bei Kirchschlag und Agendorf; insgesamt hatten beide Seiten einige Dutzend Tote zu beklagen.

Insgesamt befand sich die österreichische Außenpolitik nach vielen Erfolgen im Herbst 1921 in der Defensive, unter anderem auch, weil die Entente ihr unmittelbares Interesse am Abzug Ungarns aus Deutsch-Westungarn verloren hatte. Im Gefolge der militärischen Kämpfe um das Burgenland boten sich die Tschechoslowakei und Italien als Vermittler an. Bundeskanzler Johann Schober akzeptierte schließlich die Vermittlung Italiens.

Venediger Protokolle

Venediger Protokoll vom 13. Oktober 1921

Am 4. Oktober 1921 wurde in Oberwart / Felsőőr die kurzlebige Republik Lajtabánság (dt. Leitha-Banat) ausgerufen, deren erklärtes Ziel der Verbleib des gesamten Burgenlandes bei Ungarn nach einer Volksabstimmung war.

Am 13. Oktober 1921 wurden die Venediger Protokolle unterzeichnet: Die ungarische Regierung verpflichtete sich, innerhalb von drei Wochen für den Abzug der bewaffneten Einheiten zu sorgen und das Gebiet den österreichischen Behörden ordnungsgemäß zu übergeben. Österreich wiederum willigte in die Abhaltung einer Volksabstimmung in Ödenburg und in acht für die Wasserversorgung der Stadt wichtigen umliegenden Ortschaften ein. Die ungarische Regierung verlor in der Folge die Kontrolle über die Freischärler, die erst auf ausdrücklichen Befehl Horthys aufgaben. Nach der Besetzung durch das österreichische Bundesheer wurde das „Leitha-Banat“ offiziell am 5. Dezember 1921 von Ungarn an Österreich übergeben.

Die diplomatischen Möglichkeiten Österreichs rund um die Protokolle wurden von der Geschichtsschreibung unterschiedlich bewertet: Eduard Hochenbichler formulierte die – auch ihm selbst zufolge – gewagte These, Schober habe das Vermittlungsangebot der ČSR ausgeschlagen, weil er das Angebot des „Monarchietöters“ Edvard Beneš nicht annehmen wollte: Bei einer tschechoslowakischen Vermittlerrolle hätte die ganze burgenländische Frage eine andere, für Österreich zweifellos günstigere Lösung gefunden.[7]

Irmtraut Pozza-Lindeck wiederum vertrat die Ansicht, das Burgenland den Freischärlern zu überlassen hätte zum Verlust des ganzen Burgenlandes geführt, eine Eroberung zu Krieg, der Preis Ödenburg sei daher für das Restburgenland gewissermaßen zwingend gewesen. Norbert Leser brachte weiters die Möglichkeit einer Annäherung an die Kleine Entente ins Spiel. Einigkeit der österreichischen Historiker besteht aber darin, dass das Ergebnis der Abstimmung von vornherein festgestanden sei und man in Venedig nur mehr über die konkreten Modalitäten verhandelt habe.

Volksabstimmung

Vorbereitung und Verlauf

Trotz des ausdrücklichen Verbots jeder Form von Agitation in den Venediger Protokollen kam es im Vorfeld der Abstimmung auf beiden Seiten zu einer wahren Propagandaschlacht. Für den Anschluss der Stadt an Österreich agitierte der nach dem Muster des Kärntner Abwehrkampfes eingerichtete „Ödenburger Heimatdienst“, der mittels Flug- und Streuzetteln, Gerüchten, Drohungen, Irreführung, Polemik und Humor Propaganda betrieb.

Entgegen den Wünschen der ungarischen Seite wurde schließlich von den italienischen Schiedsrichtern eine geheime Abstimmung anberaumt. Wahlberechtigt waren alle Bürger, die am 1. Jänner 1921 zwanzig Jahre alt waren, in der Stadt geboren oder zuständig waren bzw. entweder vor dem 1. Jänner 1919 oder nach 1. Jänner 1921 ihren Wohnsitz im Abstimmungsgebiet hatten.

Britische, französische und italienische Generäle treffen am 14. Dezember 1921 zur Wahlbeobachtung ein.
Stimmzettel für Ungarn

Die österreichische Regierung zog ihre Vertreter in den Wahlkommissionen kurzfristig zurück, da sie den unparteiischen Verlauf der Wahl nicht gesichert sah. Die Volksabstimmung wurde am 14. Dezember 1921 in Ödenburg und am 16. Dezember 1921 in acht umliegenden Ortschaften durchgeführt. Es gab einen orangegelben Stimmzettel für Österreich und einen blauen für Ungarn, auf beiden waren die Ländernamen in Deutsch, Ungarisch und Kroatisch angeführt. Der Stimmzettel des Landes, für das man nicht stimmte, musste zerrissen werden. Beide Stimmzettel – der zerrissene und der ganze – mussten danach in einen Umschlag gelegt werden.

Von den laut ungarischen Wahllisten 27.069 Berechtigten machten 24.063 von ihrem Stimmrecht Gebrauch, 502 Stimmen waren ungültig: 15.338 hatten für Ungarn, 8.223 für Österreich gestimmt. In der Stadt selbst hatten 72,8 % für Ungarn gestimmt, in den Ortschaften der Umgebung nur 45,4 %. Obwohl Fertőrákos / Kroisbach, Ágfalva / Agendorf, Balf / Wolfs, Harka / Harkau und Sopronbánfalva / Wandorf gegen Ungarn gestimmt hatten, verblieben sie dennoch mit Ödenburg bei Ungarn.

Kreis Bevöl­kerung
1910
Sprachen 1910 (Zahl der Sprecher) Stimmbe-
rechtigte
Abge­gebene Stimmen Stimmen in Prozent
Deutsch Unga­risch Kroa­tisch Andere Ins­gesamt für
Öster­reich
für
Ungarn
ungültig für
Öster­reich
für
Ungarn
Ödenburg / Brennberg 33.932 17.318 15.022 781 811 18.994 17.298 4.620 12.327 351 27,2 % 72,8 %
Agendorf 1.922 1.830 85 2 5 1.148 848 682 148 18 82,2 % 17,8 %
Harkau 1.062 1.031 26 5 0 668 581 517 55 9 90,4 % 9,6 %
Holling 518 490 26 2 0 349 342 74 257 11 22,3 % 77,7 %
Kohlnhof 1.855 38 44 1.773 0 948 813 243 550 30 30,0 % 70,0 %
Kroisbach 2.980 2.766 150 4 60 1.525 1.370 812 525 33 60,7 % 39,3 %
Wandorf 2.789 2.570 205 5 9 1.538 1.177 925 217 35 81,0 % 19,0 %
Wolfs 1.393 1.161 208 4 20 668 595 349 229 17 60,4 % 39,6 %
Großzinken­dorf 1.740 97 1.625 7 11 1.041 1.039 5 1.026 8 0,5 % 99,5 %
Insgesamt[8] 48.191 27.301 17.391 2.583 916 26.879 24.063 8.227 15.334 512 34,9 % 65,1 %

Historische Beurteilungen

Österreichische Darstellungen beschrieben den Ablauf der Volksabstimmung einhellig als Betrug und Fälschung. In der Regel beriefen sie sich auf das unmittelbar nach dem Plebiszit entstandene Buch von Viktor Miltschinsky. Diesem zufolge seien die Wählerlisten von den ungarischen Behörden gefälscht gewesen, 2000 Flüchtlinge hätten an der Wahl nicht teilnehmen können, circa 2800 Deutschsprachige seien am Abstimmen gehindert worden, die „Hochschüler, die Schüler der achten Klasse des Lyzeums und eine große Anzahl junger Mädchen“ hätten falsch abgestimmt.[9]

Ein Memorandum an die österreichische Regierung stellte fest:

„Eine stichprobenartige Überprüfung der Listen ergab, daß die Eintragungen durchwegs eine objektive Erfassung aller Stimmberechtigten vermissen ließen und in jedem Hause dortwohnende Personen nicht eingetragen waren, während wieder in den Listen aufgenommene Personen dort teils gänzlich unbekannt waren, teils seit Jahren nicht mehr dort wohnten und in vielen Fällen sogar verstorben waren.[10]

Titelblatt des vertraulichen Berichts von Frigyes Villani

Zeitgenössische ungarische Darstellungen sahen die Umstände der Volksabstimmung anders. Aber auch wissenschaftliche Beiträge ungarischer Historiker widersprachen unter Berufung auf ungarisches Quellenmaterial (das in den österreichischen Darstellungen in der Regel nicht herangezogen wird) der österreichischen Sichtweise und drückten ihre Skepsis aus.

Ein vertraulicher Bericht des ungarischen Vertreters in der Wahlkommission, Frigyes Villani, bestätigte viele Anschuldigungen der österreichischen Seite. Für Maßnahmen im Rahmen der Wahlen wurden dreihundert Studenten der Forst- und Bergbauakademie sowie vierzig Staatspolizisten aktiviert, die österreichisches Agitationsmaterial bereits am Bahnhof abfingen und pro-österreichische Aktivisten drangsalierten. Zudem wurden Wähler aus dem Landesinneren mobilisiert – ob diese wahlberechtigt waren oder nicht, bleibt im Bericht unerwähnt. Über direkte Betrügereien und Fälschungen berichtet Villani nicht. Ein offizieller österreichischer Bericht zu den Wahlen liegt nicht vor, da ja Österreich seine Beobachter kurz vor den Wahlen abgezogen hatte.

Österreichische Darstellungen gingen in der Regel – unabhängig von der Plausibilität der Anschuldigungen – von der absoluten ethnischen Spaltung der Stadt aus. Viele Deutsche traten aber für den Verbleib der Stadt bei Ungarn ein oder waren Verfechter einer Autonomie:

„Zieht es den einen Teil unserer Deutschen nach Deutschösterreich, so hat der andere Teil berechtigtes Interesse bei Ungarn zu bleiben, und es gilt jedes Für und Wider in dieser Beziehung genau zu erwägen“

schrieb die Ödenburger Halbmonatsschrift „Die Lupe“ im Jänner 1919 in ihrem Editorial.

Bei der Volksabstimmung wurde evident, wie sehr die Deutschen Ödenburgs zu dieser Zeit gespalten und keineswegs politisch einheitlich orientiert waren. Neuere Studien über die Wahl liegen nicht vor: Whereas the voting records have since disappeared, it is doubtful if the degree of inaccuracy in the balloting can ever be proven, hieß es in dem 1974 geschriebenen, aber noch immer aktuellen Werk von Jon D. Berlin über die Burgenlandfrage 1918–1920.[11]

Festlegung der Grenze 1922/23

Der konkrete Verlauf der Grenze war in den beiden Friedensverträgen von der Entente nur in groben topographischen Fixpunkten vorgegeben worden, – die genaue Festlegung sollte durch einen Grenzregelungsausschuss erfolgen, der kleinere Revisionen vornehmen konnte. Im Sommer 1920 forderten die Alliierten die beiden Staaten auf, den Verlauf der neuen Grenze bilateral und in geringstmöglicher Abweichung von der Linie der Friedensverträge zu fixieren. Die Verhandlungen dazu wurden im Februar 1921 aufgenommen: Da Ungarn unter Berufung auf die sog. Millerandsche Mantelnote vom 6. Mai 1920, die Ungarn französische Unterstützung bei Grenzrevisionen in Aussicht gestellt hatte, sehr große Grenzkorrekturen im Seewinkel, bei Ödenburg und im unteren Pinkatal (unter Einschluss der ungarischen Sprachinsel in der Wart) vorschlug, waren diese Verhandlungen nicht erfolgreich.

In der Folge übernahm der im Juli 1921 eingerichtete Grenzregelungsausschuss diese Aufgabe. Er sollte Vorschläge unterbreiten, über die letztlich der Völkerbundrat entscheiden würde. Im Herbst 1921 wurde Deutsch-Westungarn an Österreich übergeben. Mit Vertretern aus Großbritannien, Italien, Japan, Österreich und Ungarn hielt der Ausschuss im Frühling 1922 mehrere Anhörungen in den strittigen Gebieten ab. Ungarn hatte seine ursprünglichen Forderungen bereits erheblich reduziert. Die Stimmung war anlässlich der Begehungen stark emotionalisiert: Beide Seiten versuchten immer wieder, die Bevölkerung mit Druck und Einschüchterung für die eigene Sache zu motivieren. Bei den Bittschriften und Memoranden der einzelnen Ortschaften an den Völkerbund standen nicht so sehr sprachliche oder ethnische Überlegungen im Vordergrund, sondern in erster Linie wirtschaftliche: Fragen des Zusammenbleibens von Feldern, Äckern und Großgrundbesitz, Erreichbarkeit von Märkten.

Auch der Ausschuss war letztlich von wirtschaftlichen, wasserrechtlichen und verkehrstechnischen Prioritäten geleitet. Pornóapáti / Pernau sollte z. B. bei Ungarn bleiben, weil es ein lokal wichtiges E-Werk beheimatete. Im März 1922 formulierte der Grenzregulierungsausschuss seinen definitiven Vorschlag und legte die strittigen Fragen – Pamhagen / Pomogy im Seewinkel, einige Ortschaften im unteren Pinkatal und zwei Vororte von Güns / Kőszeg – dem Völkerbundrat zur Entscheidung vor. Dieser (er)fand schließlich eine dritte Linie, die keiner der beiden Streitparteien recht war, und deshalb – wie es der österreichische Kommissionsvertreter Stefan Neugebauer formulierte[12] – in gewissem Sinn auch als objektiv zu betrachten ist. An Ungarn zurück kamen die Ortschaften: Alsócsatár /Unterschilding und Felsőcsatár / Oberschilding, (beide bilden heute die Gemeinde Felsőcsatár), Horvátlövő / Kroatisch Schützen, Kisnarda / Klein-Nahring und Nagynarda / Groß-Nahring (beide bilden heute die Gemeinde Narda), Pornóapáti/ Pernau und Németkeresztes / Deutsch-Großdorf und Magyarkeresztes / Ungarisch-Großdorf (beide bilden heute die Gemeinde Vaskeresztes).

Durch Entscheidung der Interalliierten Grenzkommission kam am 10. Jänner 1923 Luising / Lovászad an Österreich zurück.

Auf Vorschlag der Burgenländischen Landesregierung wurden außerdem im Jänner bzw. März 1923 die deutschsprachigen Ortschaften Liebing / Rendek und Rattersdorf / Rőtfalva, die heute zu Mannersdorf gehören, (an Österreich) gegen die kroatischsprachigen Orte Szentpéterfa / Prostrum und Ólmod / Bleigraben (an Ungarn) getauscht.

Technisch und topographisch war die neue Grenze bis Juli 1924 markiert, die Grenzregulierungskommission hielt ihre letzte Sitzung am 2. August 1924 in Ödenburg ab. Über die Arbeiten entstand die Dokumentation Ausführliche Beschreibung und Plan der Staatsgrenze zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Ungarn mit Landkarte in insgesamt achtzehn Heften und mit 180 Landkarten.

Resümee

Der Verlust Ödenburgs für Österreich bzw. der Verbleib Soprons bei Ungarn leitete einen sehr wichtigen Befriedungsprozess an der österreichisch-ungarischen Grenze ein, der im Wesentlichen bis heute anhält: Österreich fand sich mit dem Ergebnis ab, und die Rückerlangung des Burgenlands gehörte später nicht ernsthaft zu den revisionistischen Zielen Ungarns. Die Ungarn konnten sich mit der Abtrennung des Burgenlandes abfinden, weil sie – wie der ungarische Staatswissenschaftler István Bibó schreibt:

„eine Beruhigung im Verbleib der Stadt mit so vielen und bedeutenden ungarischen historischen Reminiszenzen bei Ungarn fanden. Dies führte dazu, daß – obwohl Sopron/Ödenburg nach allen wirtschaftlichen und vernünftigen Standpunkten gesehen die 'natürliche' Hauptstadt des Burgenlandes wäre – die österreichisch-ungarische Grenze eine der Grenzen der Jahre 1918 und 1919 wurde, entlang derer sich psychologische Beruhigung und Ausgeglichenheit herausbildete.[13]

Siehe auch

Literatur

  • Klaus Koch, Walter Rauscher, Arnold Suppan (Hrsg.): Außenpolitische Dokumente der Republik Österreich.
    • Band 1: Selbstbestimmung der Republik. 21. Oktober 1918 bis 14. März 1919,. Wien/München 1993 (ADÖ. Band 1).
    • Band 2: Im Schatten von St. Germain. 15. März bis 10. September 1919. Wien/München 1994 (ADÖ. Band 2).
    • Band 4: Zwischen Staatsbankrott und Genfer Sanierung. 11. Juni 1921 bis 6. November 1922. Wien/München 1998, Dokument 625: Memorandum an Regierung, 19. Dezember 1921 (ADÖ. Band 4).
  • László Fogarassy: Die Volksabstimmung in Ödenburg (Sopron) und die Festsetzung der österreichisch-ungarischen Grenze im Lichte der ungarischen Quellen und Literatur. In: Südostforschungen. Internationale Zeitschrift für Geschichte, Kultur und Landeskunde Südosteuropas. 35 (1976), S. 150–182.
  • Eduard Hochenbichler: Republik im Schatten der Monarchie. Das Burgenland, ein europäisches Problem. Europaverlag, Wien/Frankfurt/Zürich 1971.
  • Norbert Leser: Vom Sinn der burgenländischen Geschichte. In: Richard Berczeller, Norbert Leser: …mit Österreich verbunden. Burgenlandschicksal 1918–1945. Jugend und Volk, Wien/München 1975, S. 11–71.
  • Irmtraut Lindeck-Pozza: Zur Vorgeschichte der Venediger Protokolle. In: 50 Jahre Burgenland. Burgenländische Forschungen. Sonderheft III. Rötzer, Eisenstadt 1971, S. 15–44.
  • Béla Rásky: Vom Schärfen der Unschärfe. Die Grenze zwischen Österreich und Ungarn 1918 bis 1924. In: Helmut Konrad, Wolfgang Maderthaner (Hrsg.): …der Rest ist Österreich. Das Werden der Ersten Republik. Band 1, Gerold, Wien 2008, ISBN 978-3-9502631-0-7, S. 139–158.
  • Gerald Schlag: Die Grenzziehung Österreich-Ungarn 1922/23. In: Burgenland in seiner pannonischen Umwelt. Festgabe für August Ernst (= Burgenländische Forschungen. Sonderband 7). Eisenstadt 1984, S. 333–346.

Einzelnachweise

  1. Norbert Leser: Vom Sinn der burgenländischen Geschichte. In: Richard Berczeller, Norbert Leser: …mit Österreich verbunden. Burgenlandschicksal 1918–1945. Jugend und Volk, Wien/München 1975, S. 15.
  2. Klaus Koch, Walter Rauscher, Arnold Suppan (Hrsg.): Außenpolitische Dokumente der Republik Österreich. Band 2: Im Schatten von St. Germain. 15. März bis 10. September 1919. Wien/München 1994, Dokument 349.
  3. StGBl. Nr. 41 / 1918
  4. Stenographische Protokolle über die Sitzungen der Provisorischen Nationalversammlung für Deutschösterreich. 1918 und 1919. Bd. I., 14. November 1918, S. 95
  5. Soós G. Katalin: Magyar-bajor-osztrák titkos tárgyalások és együttműködés 1920–1921 (Ungarisch-bayrisch-österreichische geheime Verhandlungen und Zusammenarbeit 1920–1921). Szeged 1967, S. 12
  6. Norbert Leser: Vom Sinn der burgenländischen Geschichte. In: Richard Berczeller, Norbert Leser: …mit Österreich verbunden. Burgenlandschicksal 1918–1945. Jugend und Volk, Wien/München 1975, S. 18
  7. Eduard Hochenbichler: Republik im Schatten der Monarchie. Das Burgenland, ein europäisches Problem. Europaverlag, Wien/Frankfurt/Zürich 1971, S. 50.
  8. Zahlen nach: Oskar Helmer: 40 Jahre Burgenland. Ein Land wählt die Freiheit. Wiener Volksbuchhandlung, Wien 1961, S. 50.
  9. Viktor Miltschinsky: Das Verbrechen von Ödenburg. Kommissionsverlag Literaria, Wien 1922, S. 99 (Digitalisathttp://vorlage_digitalisat.test/1%3D%7B%7B%7B1%7D%7D%7D~GB%3D~IA%3Dbub_gb_FUg5AQAAIAAJ~MDZ%3D%0A~SZ%3D~doppelseitig%3D~LT%3D~PUR%3D).
  10. Klaus Koch, Walter Rauscher, Arnold Suppan (Hrsg.): Außenpolitische Dokumente der Republik Österreich. Band 4: Zwischen Staatsbankrott und Genfer Sanierung. 11. Juni 1921 bis 6. November 1922. Wien/München 1998, Dokument 625: Memorandum an Regierung, 19. Dezember 1921, S. 205.
  11. Jon Dale Berlin: The Burgenland Question 1918–1920: From the collapse of Austria-Hungary to the treaty of Trianon. Madison (phil. Diss.) 1974, S. 352.
  12. Gerald Schlag: Die Grenzziehung Österreich-Ungarn 1922/23. In: Burgenland in seiner pannonischen Umwelt. Festgabe für August Ernst. Eisenstadt 1984, S. 343.
  13. István Bibó: Die Misere der osteuropäischen Kleinstaaterei. neue kritik, Frankfurt am Main 1992, S. 85.