Durch Gründung einer Verwaltungsgemeinschaft können selbständige Gemeinden eine Körperschaft des öffentlichen Rechts bilden, die für die Mitgliedsgemeinden die Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises erledigt. Die einzelnen Mitgliedsgemeinden bleiben eigenständig. Die Verwaltungsgemeinschaft hat in der Regel einen landschaftsbezogenen Namen oder den ihrer einwohnerstärksten Gemeinde. In anderen Bundesländern gibt es vergleichbare Einrichtungen mit zum Teil anderen Bezeichnungen und Aufgabenstellungen.
Erfüllende Gemeinde
Es ist ferner gemäß § 51 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung) möglich, dass eine Gemeinde (die beauftragende Gemeinde) die Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises einer benachbarten größeren Gemeinde mit mindestens 3.000 Einwohnern überträgt. Die größere Gemeinde hat in diesem Fall die Bezeichnung erfüllende Gemeinde. Diese Gemeinde übt dadurch für die kleinere Gemeinde die Aufgaben einer Verwaltungsgemeinschaft aus. Die Vorschriften über die Verwaltungsgemeinschaften gelten hier entsprechend. Allerdings entsteht in diesem Falle keine eigene Körperschaft des öffentlichen Rechts, daher können beispielsweise keine gemeinsamen Schulden aufgenommen werden, während sich Verwaltungsgemeinschaften (unabhängig von den Haushalten der Mitgliedsgemeinden) selbst verschulden können.
Eine Stadt als eine beauftragende Gemeinde ist eher selten und bisher nur drei Mal vorgekommen (bis 2002: Magdala und ab 2014: Hohenleuben sowie ab 2019: Neumark).
Unterschiede zwischen Verwaltungsgemeinschaften und erfüllenden Gemeinden
Neben der Eigenschaft der Verwaltungsgemeinschaft als selbstständiger Körperschaft des öffentlichen Rechts (während die Delegierung von Aufgaben an eine erfüllende Gemeinde nur eine Verwaltungsvereinbarung ist) gibt es auch praktische Unterschiede, wann das jeweilige Modell angewendet wurde. So ist eine formalisiertere Verwaltungsgemeinschaft ein Instrument für einen Verbund aus vielen Gemeinden (in der Praxis bis zu 20), unter denen keine ein klares Übergewicht (z. B. zwei Drittel der Gesamtbevölkerung) aufweist, während die erfüllende Gemeinde als weniger institutionalisierter Bund zur Anwendung kommt, wenn nur wenige Gemeinden (meist nur zwei bis drei) beteiligt sind und unter diesen eine das klare Übergewicht in der Einwohnerzahl aufweist. In der Praxis gibt es aber auch erfüllende Gemeinden, deren Struktur eher an eine Verwaltungsgemeinschaft erinnert (z. B. Bad Klosterlausnitz) und Verwaltungsgemeinschaften mit wenigen Mitgliedern, die größenmäßig klar von einer Gemeinde dominiert werden (z. B. Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf). Nicht zuletzt hing es von den Entscheidungsträgern vor Ort ab, welches Modell für ihre Region präferiert wurde. Das Land machte jedoch Größenvorgaben (mindestens 5.000 Einwohner für Verwaltungsgemeinschaften und mindestens 3.000 Einwohner für alle sonstigen Gemeinden mit eigener Verwaltung, also auch für die erfüllenden Gemeinden).
Übersicht der Verwaltungsgemeinschaften in Thüringen
368 Gemeinden haben sich zur Erledigung ihrer Verwaltungsgeschäfte in 42 Verwaltungsgemeinschaften zusammengeschlossen (Stand: 1. Januar 2024). Diese sind hier nach Landkreisen alphabetisch sortiert.
Die drei einwohnerreichsten Verwaltungsgemeinschaften sind bei aktuellem Gebietsstand Hermsdorf (11.492 Einwohner), Südliches Saaletal (11.007 Einwohner) und Dornburg-Camburg (10.097 Einwohner). Die drei flächengrößten sind bei aktuellem Gebietsstand Heldburger Unterland (215,62 km²), Südliches Saaletal (186,09 km²) und Dolmar-Salzbrücke (159,69 km²). Jene mit den meisten Mitgliedsgemeinden sind Hügelland/Täler (21 Gemeinden), Südliches Saaletal (21 Gemeinden) und Mellingen (17 Gemeinden).
38 Gemeinden, die keiner Verwaltungsgemeinschaft angehören, sind erfüllende Gemeinden für 90 weitere Gemeinden (Stand: 1. Januar 2024). Diese sind hier nach Landkreisen alphabetisch sortiert.
Die einwohnerreichste erfüllende Gemeinde (erfüllende Gemeinde plus beauftragende Gemeinden) ist bei aktuellem Gebietsstand Meiningen mit 27.771 Einwohnern. Einwohnerärmste erfüllende Gemeinde ist bei aktuellem Gebietsstand Auengrund mit 3.268 Einwohnern.