Schutzklasse (Bunker)

Mit einer Schutzklasse werden Bunker nach ihrer Schutzwirkung gegen Explosionen sowie gegen biologische, chemische oder atomare Kontamination klassifiziert.

Deutschland

DDR

Schutzklassen der NVA

In der DDR waren die Schutzklassen für Bunker über eine NVA-Klassifizierung geregelt. Es gab die Schutzklassen A–F sowie die zusätzlichen Parameter Lastfall 1 bis 3. Eine zusätzliche Schutzklasse S mit noch höherer Schutzwirkung wurde nie realisiert. Lastfall 1 definiert den Schutz vor betonbrechenden Freifallbomben und deren Masse, Lastfall 2 definiert die Anforderung an die Druckfestigkeit des Bauwerks bei einer Kernwaffendetonation und ihrer Druckwelle, Lastfall 3 definiert den Schutz vor Auswirkungen von biologischen und chemischen Kampfstoffen. Bauwerke der Schutzklasse A sollten bspw. dem Druck und der Explosionskraft einer Kernwaffenexplosion von 25 kp/cm² standhalten, was annähernd der Waffenwirkung einer betonbrechenden Bombe mit 2500 kg Sprengstoff entspricht. Die Bauwerke der Klasse A wurden in offener Baugrubenweise als unterirdisches Monolithbauwerk errichtet. Bauwerke der Schutzklasse D sollten dem Druck und der Explosionskraft einer Kernwaffenexplosion von 3 kp/cm² standhalten, was annähernd der Waffenwirkung einer betonbrechenden Bombe mit 250 kg Sprengstoff entspricht.

Klasse Lastfall 1 Lastfall 2 Lastfall 3 Beispiele
S unbekannt 50 kp/cm² unbekannt nicht realisiertes zylindrisches Schacht-Schutzbauwerk
A >2500 kg >25 kp/cm² Möglichkeit der Hermetisierung für mind. 36h Hauptgefechtsstand Tessin (Volksmarine)
B >1000 kg >10 kp/cm² Möglichkeit der Hermetisierung für mind. 24h Bunker Garzau
C >0500 kg >05 kp/cm² Möglichkeit der Hermetisierung für mind. 12h Dienststelle Blumberg (TO 03)
D >0250 kg >03 kp/cm² Möglichkeit der Hermetisierung für mind. 6h Troposphären-Funkstation 302
E >0100 kg >01 kp/cm² Möglichkeit der Hermetisierung für mind. 4h Bunker der 6. Flottille am Kap Arkona
F Splitterschutz

Schutzklassen des Ministeriums des Innern

Für den Zivilschutz der DDR existierten die Schutzklassen A–D, die die Anforderungen an die Druckfestigkeit des Bauwerks sowie die personelle Maximalbelegung regelten.[1]

Klasse Druckfestigkeit Maximalbelegung Beispiele Schutzbauwerke (SBW)
A >>5 kp/cm² >300 Personen nie realisiert
B >5 kp/cm² 300 Personen SBW 300 für Bezirks- und Kreisstädte
SBW 600 für Bezirksstädte (Dresden, Liliengasse: ca. 400 m² PKW-Garage die durch verschließen zum SBW wird)
C >01 kp/cm² 150 Personen SBW 100 Werkluftschutz
SBW 150 (Versorgungsdepot für Pharmazie und Medizintechnik Dresden)
D >00,5 kp/cm² 120 Personen SBW 120 für Bezirks- und Kreisstädte

Insgesamt gab es 62 Schutzbauwerke der Typen 100 bis 600 des Zivilschutzes der DDR mit etwa 13.000 Plätzen. Zusätzlich gab es eine große Anzahl von Trümmer- und strahlungssicheren Bauten wie bspw. überdeckte Luftschutzgräben, Luftschutzkeller in Wohnhäusern und Verwaltungsgebäuden sowie in WBS 70-Plattenbauten.

Literatur

  • Hans-Werner Deim, Hans Georg Kampe, Joachim Kampe, Joachim Schubert: Die militärische Sicherheit der DDR im Kalten Krieg. Inhalte, Strukturen, Verbunkerte Führungsstellen und Anlagen, ISBN 3932566807
  • Paul Bergner: Befehl Filigran. Auf den Spuren interessanter Bunker, Heinrich Jung-Verlagsgesellschaft mbH Zella-Mehlis / Meiningen, ISBN 978-3-930588-85-5

Einzelnachweise

  1. Schriftenreihe Luftschutz, Teil 7 Schutzbauwerke, Verlag des Ministeriums des Inneren