Schleusenkanal

Als Schleusenkanal wird die Strecke eines staugeregelten Flusses bezeichnet, die als beidseitige Zufahrt zu einem Abstiegsbauwerk vom Fluss abzweigt und dabei ein Absperrbauwerk in einem Wehrarm umgeht. Zum oberen und unteren Schleusenkanal gehören ganz oder teilweise die Schleusenvorhäfen[1] als Teil der Schleusenanlage. Ein Schleusenkanal kann zugleich ein Kraftwerkskanal sein. Der Schleusenkanal, der früher auch manchmal als Schleusengraben bezeichnet wurde, kann komplett neu angelegt worden sein. In früherer Zeit war es auch üblich, die Schleuse in vorhandene Alt- bzw. Seitenarme des Flusslaufes zu bauen, da der Hauptarm nicht selten von Schiffmühlen und Mühlendämmen versperrt war.[2]

Bilder und Karten

Literatur

  • Gotthilf Hagen: Handbuch der Wasserbaukunst. 2. vermehrte Auflage. Verlag Gebrüder Bornträger, Königsberg 1853.

Einzelnachweise

  1. Schifffahrtsrecht – § 6.28 Durchfahren der Schleusen. In: elwis.de. Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, abgerufen am 14. März 2021.
  2. BAWiki: Schleusenkanal auf baw.de, abgerufen am 13. April 2021