Saalschutz
Saalschutz bezeichnet den Schutz vor Störungen einer in einem Saal stattfindenden Veranstaltung sowie die Gesamtheit bei einer Veranstaltung eingesetzten Saalordner.[1] Aufgabe des Saalschutzes war es auch – insbesondere in der Weimarer Republik – Parteiversammlungen und politische Veranstaltungen durch eigene Parteimitglieder zu bewachen und vor fremden Randalierern durch Einsatz physischer Gewalt zu beschützen.
Beispiele
- Während der Weimarer Republik setzten die verschiedenen politischen Gruppierungen dafür häufig organisierte, milizähnliche Verbände ein, etwa den Rotfrontkämpferbund, das Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold, oder den Stahlhelm.[2] Die mit dem Saalschutz beauftragten Gruppen griffen außerdem mitunter Veranstaltungen der politischen Feinde gewaltsam an.[3]
- Für die NSDAP gründete Emil Maurice im Februar 1920[4] unter der Bezeichnung Saalschutz eine Schlägertruppe von zunächst 300 Mann zum „Schutz“ der parteieigenen Veranstaltungen; dabei wurden anwesende Gegner systematisch provoziert und schließlich aus dem Saal geprügelt. Aus dem Saalschutz ging 1921 die SA hervor.[5]
- Auch der Stoßtrupp Adolf Hitler war 1923 unter anderem mit Saalschutz-Aufgaben betraut. Er gilt als die Keimzelle der SS.
- Ab 1974 übernahmen Mitglieder der 1980 verbotenen Wehrsportgruppe Hoffmann den Saalschutz für verschiedene rechtsextreme Veranstaltungen.
- Die als linkes Satireprojekt gegründete Burschenschaft Hysteria tritt seit 2016 als Saalschutz insbesondere für Stefanie Sargnagel auf.
Einzelnachweise
- ↑ Saalschutz in duden.de, abgerufen am 14. Mai 2015
- ↑ Lutz Raphael: Imperiale Gewalt und mobilisierte Nation: Europa 1914-1945. C. H. Beck, 2012, ISBN 978-3-406-62353-0, S. 103–4 (google.de [abgerufen am 20. Januar 2013]).
- ↑ Christian Striefler, Kampf um die Macht. Kommunisten und Nationalsozialisten am Ende der Weimarer Republik, Propyläen, Berlin 1993, S. 350 f.
- ↑ Bruce Campbell: The Sa Generals And The Rise Of Nazism. University Press of Kentucky, 2004, ISBN 978-0-8131-9098-3, S. 173 (google.de [abgerufen am 20. Januar 2013]).
- ↑ Ulrich Kluge: Die Weimarer Republik. UTB, 2006, ISBN 978-3-8252-2805-7, S. 229 (google.de [abgerufen am 19. Januar 2013]).