Regierungsbunker
Regierungsbunker sind Schutzbauten für die Regierung eines Staates. Sie sollen die Handlungsfähigkeit des Staates insbesondere im Falle eines Krieges, aber auch bei sonstigen Krisen und Katastrophen sicherstellen.
Moderne Regierungsbunker können aus Beton oder in Felskavernen errichtet werden. Bei der Erstellung, die in der Regel unter Tage erfolgt, wird besonders auf einen hohen Schutz geachtet. Regierungsbunker aus der Zeit des Kalten Krieges sollten einen Angriff mit Kernwaffen überstehen und ein autarkes Überleben für eine bestimmte Zeit ermöglichen.
Neben Bunkern für die Regierung wurden auch Schutzbauten für die Führung der Streitkräfte oder andere Einrichtungen der Daseinsvorsorge (Zivilschutz, Zahlungsverkehr) errichtet. In Deutschland gab es neben dem Ausweichsitz der Verfassungsorgane des Bundes teilweise auch Schutzbauten für die Landesregierungen. Einige ehemalige Bunker sind heute Dokumentationsstätten oder Museen.[1][2]
Bekannte Regierungsbunker
Bekannte Regierungsbunker sind:
- Ausweichsitz der Verfassungsorgane des Bundes (Bundesrepublik Deutschland)
- Ausweichsitz der Landesregierung Baden-Württemberg (Deutschland)
- Ausweichsitz der Landesregierung Bayern (Deutschland)
- Ausweichsitz der Landesregierung Hessen (Deutschland)
- Ausweichsitz der Landesregierung Nordrhein-Westfalen (Deutschland)
- Ausweichsitz der Landesregierung Rheinland-Pfalz (Deutschland)
- Ausweichsitz der Landesregierung Saarland (Deutschland)
- Ausweichsitze der Landesregierung Schleswig-Holstein (Deutschland)
- Führerbunker (Deutsches Reich)
- Bunker Harnekop (DDR)
- Bunkerkomplex Greenbrier (USA)
- Cabinet War Rooms (Großbritannien)
- Führungsanlage K20 (Schweiz)
- Einsatzzentrale Basisraum (Österreich)
- Stalinbunker (Sowjetunion)
Schweiz
In der Schweiz existieren mehrere verwendungsbereite Regierungsbunker des Bundes und der Kantone, die als Führungsanlagen bezeichnet werden.[3][4] Die Schweizer Regierung würde bei einem Atomkrieg in der Führungsanlage K20 in der Nähe des Lötschbergtunnels Schutz suchen.[5] Die Informationen über nicht deklassifizierte Anlagen (d. h. auch die Anlage K20) unterstehen der Geheimhaltung nach dem Gesetz über den Schutz militärischer Anlagen und dürfen nicht veröffentlicht werden. In Einzelfällen wurden bereits Journalisten, die in den letzten Jahren über die Standorte der Einrichtungen informierten, deswegen zu Geldbußen verurteilt.[6]
Einzelnachweise
- ↑ Dokumentationsstätte Regierungsbunker. Abgerufen am 11. Februar 2020.
- ↑ Bundesbank-Bunker. Abgerufen am 11. Februar 2020.
- ↑ Postulat Regierungsbunker. Zivile Umnutzung. In: Die Bundesversammlung – Das Schweizer Parlament. Abgerufen am 29. April 2008.
- ↑ Anfrage Regierungsbunker in den Kantonen. In: Die Bundesversammlung – Das Schweizer Parlament. Abgerufen am 29. April 2008.
- ↑ Michael Soukup: Tief im Schweizer Bunkerberg. In: Spiegel Online. 26. August 2008, abgerufen am 26. August 2008.
- ↑ Fax-Affäre: Etappensieg für die Pressefreiheit. In: Comedia. 17. April 2007, abgerufen am 29. April 2008.