Präliminarien

Als Präliminarien bezeichnet man Vorverhandlungen und vorläufige Abmachungen (vgl. Präliminarfrieden). Das neulateinische Wort praeliminaria – ein Pluraletantum – wurde aus dem lateinischen Ausdruck „prae limine“ („vor der Schwelle“) gebildet, um ein Verfahren zu benennen, in dem geklärt werden soll, ob über eine Angelegenheit überhaupt verhandelt werden kann.[1]

Das Wort wird auch als Synonym für einleitende Bemerkungen, insbesondere bei Vorträgen, Zeitschriftenartikeln oder Büchern, und vorläufige Übereinkommenspunkte benutzt.[2] Bei Büchern bestehen die Präliminarien u. a. aus Vorbemerkungen, Danksagungen, Auflistung von Autoren, Mitarbeiterinnen, Bildquellen, ggf. Autorenbiographien etc. und folgen unmittelbar der Titelei.

Siehe auch

Wiktionary: Präliminarien – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Präliminarien. In: Heidelberger Akademie der Wissenschaften (Hrsg.): Deutsches Rechtswörterbuch. Band 10, Heft 7/8 (bearbeitet von Heino Speer u. a.). Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 2000, ISBN 3-7400-0988-8 (adw.uni-heidelberg.de).
  2. kruenitz1.uni-trier.de