Petersberg-Aufgaben
Die Petersberg-Aufgaben wurden Ende Juni 1992[1] beim Gipfel des Ministerrats der Westeuropäischen Union (WEU) festgelegt. Sie sollten zunächst von der Verteidigungskomponente der WEU durchgeführt werden und umfassten
- humanitäre Aufgaben,
- Rettungseinsätze,
- friedenserhaltende Aufgaben sowie
- Kampfeinsätze bei der Krisenbewältigung einschließlich friedensschaffender Maßnahmen (Vertrag von Amsterdam, Art. J.7, Ziff. 2).
Diese Aufgaben gingen später auf die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Europäischen Union über, ebenso wie die meisten Komponenten der WEU.
Benannt sind die Aufgaben nach dem Tagungsort, dem Gästehaus der Bundesrepublik Deutschland auf dem Petersberg.
Siehe auch
- GSVP (Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik)
- GASP (Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union)
Einzelnachweise
- ↑ Petersberger Aufgaben (englisch), Europäischer Auswärtiger Dienst