Personaldienstleister

Personaldienstleister (kurz: PDL) sind Unternehmen und zugleich ein Überbegriff, der Dienstleistungen rund um das Thema Personalgewinnung (englisch Recruiting), -einsatz und -freisetzung vereint.[1] Häufig wird dabei ein Unternehmen verstanden, welches hauptsächlich mit Zeitarbeit wirtschaftet, speziell wenn dieses Unternehmen keine eigenen Produkte anbietet, sondern sich primär um Personal (auch genannt: Leiharbeiter[2]) kümmert. Neben nationalen gibt es auch europäische[3] und internationale[4] PDL.

Die folgenden Umfänge werden von Personaldienstleistern ausgeübt oder angeboten:[5]

Weitere Tätigkeitsumfänge können sein:

Umfänge, die meist von dafür spezialisierten Unternehmen angeboten werden, sind:

Aufgabe eines PDL für Zeitarbeit

Im sog. Dreieck zwischen Personaldienstleister, Kundenunternehmen und Zeitarbeitnehmer, unterstellen sich Personaldienstleister den folgenden Aufgaben und Verantwortung:[8]

  • PDL ist der Arbeitgeber des Zeitarbeitnehmers mit allen dazugehörigen Rechten und Pflichten
  • PDL ist verantwortlich für die Entlohnung, die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und die Gewährung von Urlaub
  • PDL vermittelt Arbeitnehmer in passende Einsätze bei Kundenunternehmen und sorgt für ihre Qualifizierung und Weiterbildung

Historisch bedingt versuchen sich PDL-Unternehmen zwischen Leiharbeit und Zeitarbeit abzugrenzen.[9][10]

Definitionen und Unterscheidungsmerkmale

Die Arbeitsagentur definiert „Zeitarbeit (Arbeitnehmerüberlassung) ist eine Möglichkeit, die Zeit zur nächsten Festanstellung zu überbrücken.“[10]

Der iGZ definiert „Zeitarbeit bedeutet nicht Arbeit auf Zeit, sondern unterschiedliche Kundeneinsätze“ und „Zeitarbeitsunternehmen schließen einen Vertrag mit den Kundenbetrieben über die Arbeitsleistung des Zeitarbeitnehmers.“[11]

Es kann zwischen beratenden und assistierenden Dienstleistungen unterschieden werden:[12]

Beratende Dienstleistungen

Beratende Personaldienstleistungen umfassen Personalberatung/Executive Search, Personalvermittlung, Beratung bei Personalentwicklung und Personalstrategie, Coaching, Karriere- und Vergütungsberatung, Training sowie Outplacement. Diese Dienstleistung wird relativ stark nach dem eigenen Ermessen des Dienstleisters ausgeübt, ist in der Regel als Projektarbeit auf Zeit angelegt, womit der Dienstleister auf Augenhöhe mit dem Auftraggeber verbleibt. Geschuldet wird zumeist ein Bemühen im Sinne des § 611 ff. BGB (Dienst).

Assistierende Dienstleistungen

Assistierende Personaldienstleistungen umfassen neben der Zeitarbeit und dem Interim-Management alle Formen des Outsourcing von Personalverwaltung (Bewerbermanagement, Spesenabrechnung, Zeugniserstellung usw.). Hier stellt sich der Dienstleister in die Prozesserbringung des Auftraggebers und lässt sich demzufolge auch stärker Vorgaben zur konkreten Ausgestaltung der Dienstleistung machen. Folglich wird zumeist ein konkreter Erfolg im Sinne des § 632 ff. BGB (Werkvertrag) bzw. § 650 BGB (Werklieferungsvertrag)[13] oder auch eine „Diensteverschaffung[14] im Sinne der §§ 278, 305, 240 BGB geschuldet.[15]

Österreich

In Österreich wird PDL unterschieden in Arbeitskräfteüberlasser und Arbeitsvermittler.[16][17] Zusätzlich zum AMS bieten auch Firmen und Institutionen Arbeitsvermittlung an.[18]

Großbritannien

Im englischen Sprachraum wird allgemein von „Staffing-Industrie“ gesprochen und je nach Dauer der Anstellung beim Auftraggeber in „flexible Lösungen“ und „permanente Lösungen“ unterschieden.[19]

Interessensverbände

In den deutschsprachigen Ländern nehmen verschiedene Verbände die Interessen von Personaldienstleistern im Sinne einer politischen Lobbyarbeit wahr. Zu nennen sind:

  • Interessensgemeinschaft Zeitarbeit (iGZ) mit Sitz in Münster/Westfalen
  • Bundesarbeitgeberverband Personaldienstleistungen (BAP) mit Sitz in Berlin
  • Fachverband Personalberatung im Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen (BDU), u. a. mit „Grundsätzen ordnungsgemäßer und qualifizierter Personalberatung“ vom 9. März 2016[20]
  • swissstaffing Verband der Personaldienstleister in der Schweiz (der u. a.a uch eine Pensionskasse für die internen Mitarbeitenden verwaltet)
  • APSCo Deutschland, Verband für Recruiter, u. a. mit einem Akkreditierungsverfahren für qualifizierte Dienstleistungen, in Berlin, mit Tätigkeiten in der gesamten DACH-Region
  • Österreichs-Verband Personaldienstleister, Wien

Grundsätzlich schalten sich die Verbände z. B. bei der Vereinbarung von Tarifverträgen (als Arbeitgeberverband), der Definition von Berufsbildern und Inhalten einer Berufsausbildung (z. B. Kauffrau/-mann in der Personaldienstleistung) sowie bei gesetzlichen Regelungen ein. Darüber hinaus können auch weitere Serviceleistungen zum Tragen kommen, z. B. Fortbildungsarbeit, Branchenstudien etc.

PDL-Kennzahlen

Deutschland

Laut Bundesagentur für Arbeit[21] waren 2020 im Jahresdurchschnitt von ca. 38 Mio. Beschäftigten 782.694 Leiharbeitnehmer, d. h. 2,1 %.[22][23]

Laut Interessensverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) e. V. sind Frauen rund 30 % aller Zeitarbeitskräfte.[24] Ca. 58 % der Zeitarbeitskräfte kommen aus der Arbeitslosigkeit oder hatten vorher noch kein Beschäftigungsverhältnis.[24]

Laut dem Beratungsunternehmen Lünendonk waren im Jahr 2020 ca. 180.000 Arbeitnehmer bei 25 Zeitarbeitsunternehmen mit dem stärksten Umsatz im Kundeneinsatz beim Entleiher beschäftigt. Es wurde ein Umsatz von ca. 7,8 Mrd. Euro erwirtschaftet, was einen Rückgang zum Vorjahr von 16,4 % darstellt.[25][26]

Österreich

Für Österreich wurden (Stand 2017) ca. 77.000 Arbeitnehmende genannt.[27] Im Durchschnitt wird von 90.000 Arbeitskräften gesprochen.[16]

Der „Erweiterten Bundesausschuss der Personaldienstleister des Fachverbandes der gewerblichen Dienstleister“ vertritt ca. 2000 PDL-Unternehmen.[16]

Schweiz

Der Arbeitgeberverband Swissstaffing nennt für die Schweiz 385.674 Temporärarbeitende im Jahr 2019, auf ca. 95.000 Arbeitsstellen.[28]

Für das Jahr 2020 sind es 347.089 Temporärarbeitende, ein Minus von 11,1 % im Vergleich zum Vorjahr 2019.[28]

Swissstaffing gehören Stand August 2018 runde 385 schweizerische Personaldienstleister an.

Differenzierung Fachpersonal, Führungskräfte & Beratung (Consulting)

Schwerpunktmäßig sind die Hauptaufgaben (ausgeübte Tätigkeit bei Zeitarbeit) in den Arbeitsbereichen Verkehr und Logistik (außer Fahrzeugführung) und Lagerwirtschaft, Post, Zustellung, Güterumschlag.[22][21] Der Metall- und Elektrobranche gehören ca. ein Drittel der Zeitarbeitskräfte an.[10]

Die Tätigkeiten von Zeitarbeitern sind häufig einfach, d. h. „als Helfer tätig“, obwohl alle Qualifikationsstufen und Tätigkeitsfelder in Form von Zeitarbeit existieren.[10]

Zwischen hochqualifizierten Fachkräften und ihrem Arbeitgeber existiert jedoch fast ausschließlich ein gewöhnliches Arbeitsverhältnis auf Basis eines Arbeitsvertrags und marktüblichen Bedingungen wie Urlaubstage, Vergütung etc.[29] Ebenfalls unterscheiden sich die Gehälter von Hochqualifizierten sehr deutlich zum gewöhnlichen Zeitarbeiter, wo meist der gesetzliche Mindestlohn als Vergütung bezahlt wird.[30] Jedoch wird gewissen PDLs bzw. EDLs (Entwicklungsdienstleister) oft nachgesagt, keine marktüblichen Gehälter zu bezahlen.[31]

Laut iGZ sind Stand 2020 ca. 61 % „Akademiker“, mit durchschnittlicher Betriebszugehörigkeit beim Zeitarbeitsunternehmen länger als neun Monate.[24]

Aus Sicht des professionellen Personalberaters teilt sich 2014 der Gesamtmarkt der Beratungsfelder zu über 80 % in Suche, Auswahl und Gewinnung von Experten und Führungskräften.[32] Deutlich ist dabei die qualitative Abgrenzung zur einfachen Zeitarbeit und der PDL-Unternehmen: Diese Unternehmen sind vertreten durch den Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU) e. V., welcher durch Weiterbildung und Zertifizierung seiner Berater (Consultants) versucht dies deutlich zu machen.[33][34]

Ebenfalls hat 2016/2017 der Gesetzgeber klargestellt, dass die Tätigkeiten von Unternehmensberatern nicht als Zeitarbeit zu bewerten sind.[35]

Die Bundesagentur für Arbeit geht davon aus, dass in Zukunft der Anteil von Zeitarbeitskräften in Berufen der Dienstleistungsbranche steigen wird.[10]

Laut IAB ist Zeitarbeit für Ausländer ein „Sprungbrett“ in eine andere Beschäftigung.[36][37] Dieses sog. „Sprungbrett“ in eine feste Karriere, ist jedoch laut einer Bertelsmann-Stiftung Studie eher auf „langfristiger Sicht wirksam“. Speziell für Einsteiger im öffentlichen Dienst ist es im Vergleich zu anderen Branchen schwieriger in eine dauerhafte Beschäftigung zu kommen.[38]

Vertragsformen der Arbeit und Auftragsabwicklung

Je nach PDL oder EDL sind verschiedene Formen der Auftragsabwicklung und Vertragsgestaltung gängig:

Die häufige Anwendung von Werkverträgen und Arbeitnehmerüberlassungen wurde durch Reformen stark beeinflusst.[39][40][41][42][43]

Im Falle von Selbständigkeit (im Expertenbereich auch als Freelancing bezeichnet), spielt die sog. Scheinselbstständigkeit eine wichtige Rolle.

Dachverbände

Als Dachverband der Personaldienstleister tritt der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP) auf.[44] Der BAP ist Tarifpartner der Tarifgemeinschaft Zeitarbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB).[45]

Der Interessensverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) e. V. vertritt hierzulande die auf Zeitarbeit fokussierten PDLs mit über 3500 Mitgliedern.[46][47]

Beide Verbände verschmelzen zum Jahreswechsel 2023/24 zum GVP Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP).[48]

Ca. 600 Unternehmensberater-Unternehmen sind durch den Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU) e. V. vertreten.

In Österreich organisiert „Österreichs Personaldienstleister e. V.“ (ÖPDL) die Interessen von ca. 400 Unternehmen der Personaldienstleistung[49]. In der Schweiz findet sich die swissstaffing als Verband der Personaldienstleister,mit ca. 350 Mitgliedern[50].

Weiters tritt die APSCo (Association of Professional Staffing Companies) als global agierende Organisation zur Professionalisierung der Personaldienstleistungen auf, mit der Niederlassung APSCo Deutschland für den deutschen Sprachraum.[51]

Literatur

  • W. Böhm, J. Hennig, C. Popp: Zeitarbeit und Arbeiten 4.0: Handbuch für die Praxis. 4. Auflage. Wolters Kluwer, Deutschland 2017.
  • F. J. Duwell, H.-P. Viethen: Werkverträge und Leiharbeit nach neuem Recht. 1. Auflage. Nomos Verlagsgesellschaft, 2019.
  • J. Gutmann, S. Kilian: Zeitarbeit: Fakten, Trends und Visionen. 3. Auflage. Haufe-Lexware, 2013.
  • Handbuch Leiharbeit und Werkverträge. Forum Verlag Herkert, 2017.
  • S. Hillebrecht: Führung von Personaldienstleistungsunternehmen: Eine strukturierte Einführung. 3. Auflage. Springer Gabler, 2019.
  • S. W. Hillebrecht, A.-A. Peiniger: Grundkurs Personalberatung: Leitfäden, Checklisten und Beispiele für Personaldienstleister. 6. Auflage. Springer Fachmedien, 2018.
  • M. Reufels (Hrsg.): Personaldienstleistungen: Arbeitnehmerüberlassung, Contracting, Werk- und Dienstverträge, Personalvermittlung. 2. Auflage. C. H. Beck, 2018.
  • Matthias Ruff: Quick Guide Personaldienstleistung – Was Sie übe Portfoliobausteine, Markt, Compliance und Trends wissen sollten. Springer Fachmedien, Wiesbaden 2021, ISBN 978-3-658-33897-8.
  • M.-O. Schwaab, A. Durian (Hrsg.): Zeitarbeit: Chancen – Erfahrungen – Herausforderungen. 2. Auflage. Springer Gabler, 2017.
  • N. Truchsess, M. Brandl: Zeitarbeit erfolgreich verkaufen: Praxistipps für Arbeitgeberakquise, Recruiting und Bewerbermanagement. 3. Auflage. Springer Gabler, 2021.
  • J. Beste u. a.: Personaldienstleistungskaufleute – 3. Ausbildungsjahr, Westermann Schulbuchverlag Braunschweig, 2021, ISBN 978-3-427-30493-7.

Einzelnachweise

  1. Was ist ein Personaldienstleister? | expertum. Abgerufen am 21. September 2021 (deutsch).
  2. Bundesagentur für Arbeit: Merkblatt für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer. Hrsg.: Bundesagentur für Arbeit. September 2020 (arbeitsagentur.de [PDF]).
  3. Europäische Arbeitsvermittlung (EURES). Abgerufen am 25. Mai 2024.
  4. ÖBB holten Mitarbeiter aus Tunesien. ORF.at, 25. Mai 2024, abgerufen am 25. Mai 2024 (österreichisches Deutsch).
  5. Leistungen für Unternehmen | Adecco Group Deutschland. Abgerufen am 21. September 2021 (deutsch).
  6. Gesetze im Internet: AÜG – nichtamtliches Inhaltsverzeichnis. Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, abgerufen am 21. September 2021.
  7. BDU: Unsere Fachverbände. Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e. V., abgerufen am 29. September 2021.
  8. Zeitarbeit (Arbeitnehmerüberlassung) | Randstad. Abgerufen am 21. September 2021.
  9. Begrifflichkeit Zeitarbeit Leiharbeit | Randstad. Abgerufen am 21. September 2021.
  10. a b c d e Zeitarbeit = Leiharbeit: häufige Fragen – Bundesagentur für Arbeit. Abgerufen am 21. September 2021.
  11. Geschichte der Zeitarbeit | iGZ | Zeitarbeit in Deutschland. Abgerufen am 22. September 2021.
  12. Steffen Hillebrecht: Führung von Personaldienstleistungsunternehmen: Eine strukturierte Einführung. 2. Auflage. Gabler Verlag, 2014, ISBN 978-3-658-05885-2 (springer.com [abgerufen am 21. September 2021]).
  13. Jan Busche: §650 BGB Werklieferungsvertrag. In: Münchener Kommentar zum BGB. 9. Auflage. 2023, Randnummer 5ff..
  14. Dienstverschaffungsvertrag – Rechtslexikon. Abgerufen am 21. September 2021.
  15. Martin Reufels, Thorsten Leisbrock, Holger Lüders, Ute Sanson, Markus Schmülling: Personaldienstleistungen Arbeitnehmerüberlassung, Contracting, Werk- und Dienstverträge, Personalvermittlung : Handbuch. 2. Auflage. München 2018, ISBN 978-3-406-71025-4.
  16. a b c WER SIND WIR | Personaldienstleister. Abgerufen am 21. September 2021.
  17. Wirtschaftskammer Österreich WKO: Personaldienstleister. WKO, abgerufen am 21. September 2021.
  18. Arbeitsvermittlung in Österreich. 15. Juli 2022, abgerufen am 25. Mai 2024.
  19. vgl. Jane Nevell-Brown, Ann Swain: 'The Professional Recruiter's Handbook", 2. Aufl., Kogan Page London 2012, S. 17ff.
  20. BDU: Grundsätze ordnungsgemäßer und qualifizierter Personalberatung vom 9. März 2016, Eigenverlag Bonn/Berlin/Brüssel, unter https://www.bdu.de/media/275262/gopbweb.pdf
  21. a b Einzelausgaben – Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Abgerufen am 21. September 2021.
  22. a b Bundesagentur für Arbeit: Leiharbeitnehmer und Verleihbetriebe (Monatszahlen und Jahreszahlen) (Excel). Hrsg.: Bundesagentur für Arbeit. 31. Dezember 2020 (arbeitsagentur.de).
  23. Bundesagentur für Arbeit: Entwicklungen in der Zeitarbeit (Reihe Blickpunkt Arbeitsmarkt. Ausgabe Januar 2021)
  24. a b c Daten/Fakten | iGZ | Zeitarbeit in Deutschland. Abgerufen am 21. September 2021.
  25. Lünendonk-Liste 2021: Führende Zeitarbeitsunternehmen in Deutschland. In: Lünendonk & Hossenfelder GmbH. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 28. September 2021; abgerufen am 28. September 2021 (deutsch).  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.luenendonk.de
  26. Christine Thaler-Lang: Zeitarbeit: Große Nachfrage im Vierten Quartal begrenzt Umsatzrückgänge. In: Lünendonk & Hossenfelder GmbH. 18. Mai 2021, abgerufen am 28. September 2021 (deutsch).
  27. Wirtschaftskammer KontaktFür den Ansprechpartner in Ihrer Wirtschaftskammer wählen Sie bitte oben Ihr Bundesl, aus.: Daten für Österreich. Abgerufen am 21. September 2021.
  28. a b Jahresstatistiken – Branchenzahlen Temporärbranche – swissstaffing. Abgerufen am 21. September 2021.
  29. „Die Ingenieure spüren den Wandel“ – VDI nachrichten. 31. August 2017, abgerufen am 21. September 2021 (deutsch).
  30. Lohn und Gehalt in der Zeitarbeit (2021): Höhe, Berechnung & Rechtsberatung | DAHAG. Abgerufen am 21. September 2021.
  31. Ingenieurdienstleister: Wie Personaldienstleister Ingenieuren helfen | karriere.de. Abgerufen am 21. September 2021.
  32. Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e. V.: Personalberatung in Deutschland 2014/2015. Hrsg.: BDU e. V. Mai 2015, S. 8 (bdu.de [PDF]).
  33. Zertifizierung CMC, San-CMC und CERC. Abgerufen am 21. September 2021.
  34. Auswirkungen des Werkvertragsrechts auf Berater. Abgerufen am 2. Oktober 2021.
  35. Bundestag stellt klar: Unternehmensberatung ist keine Zeitarbeit. Abgerufen am 27. September 2021.
  36. Zeitarbeit_kb1916 | IAB. Abgerufen am 21. September 2021.
  37. IAB: Zeitarbeit kann Perspektiven eröffnen. In: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung IAB der Bundesagentur für Arbeit (Hrsg.): IAB-Kurzbericht. Nr. 19, 2016, ISSN 0942-167X (iab.de [PDF]).
  38. Zeitarbeit in Deutschland hat sich dynamisch entwickelt. Bertelsmann-Stiftung, 27. April 2010, abgerufen am 28. September 2021.
  39. Standort Deutschland für Entwicklungsdienstleister noch zukunftsfähig – Wirtschaft. In: Bundesdeutsche Zeitung. 5. Juni 2015, abgerufen am 29. September 2021 (deutsch).
  40. LTO: Zeitarbeit und Werkverträge: Eine Reform, die keine ist. Abgerufen am 29. September 2021.
  41. DGB: Klare Regeln für Werkverträge – Missbrauch stoppen. Abgerufen am 29. September 2021.
  42. Elektroingenieure bei Engineering Dienstleistern und in Arbeitnehmerüberlassung. Abgerufen am 29. September 2021.
  43. Copyright Haufe-Lexware GmbH & Co KG- all rights reserved: Arbeitnehmerüberlassung: Dauer auf 18 Monate begrenzt | Personal | Haufe. Abgerufen am 29. September 2021.
  44. Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP): Zeitarbeit, Personalvermittlung und mehr. Abgerufen am 21. September 2021.
  45. Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP): Tarifverträge. Abgerufen am 21. September 2021.
  46. Hier finden Sie Ihr Zeitarbeitsunternehmen | iGZ | Zeitarbeit in Deutschland. Abgerufen am 22. September 2021.
  47. iGZ-Mitgliederinfos | iGZ | Zeitarbeit in Deutschland. Abgerufen am 22. September 2021.
  48. BAP: Arbeitgeberverbände BAP und iGZ beschließen ihre Verschmelzung auf den Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP), Pressemitteilung vom 21. Juni 2023, www.presseportal.de/pm/104864/5540319.
  49. Österreichs Personaldienstleister: Über uns, ohne Datum, www.personaldienstleister.at/verband/#/wer-wir-sind
  50. Swissstaffing: Über uns, ohne Datum, www.swissstaffing.ch/ueber-uns/index.php
  51. APSCo: APSCO GLobal – what we do, o. D., www.apsco.org