Malamud-Entscheidung

In der Malamud-Entscheidung stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 5. März 2024 in der Rechtssache C-588/21 P fest, dass ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Verbreitung von harmonisierten Normen bestehen kann.

Carl Malamud hatte für seine Organisation public.resource.org den Zugang zu mehreren europäischen Normen beantragt. Die Europäische Kommission lehnte es ab, die angefragten EU-Normen für Spielzeugsicherheit kostenlos zur Verfügung zu stellen, woraufhin Malamud Klage erhob. Der EuGH entschied, dass diejenigen harmonisierten technischen Normen (HTN), die zwingend zu erfüllen sind, Teil des Unionsrechts sind. Da der Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit einen freien Zugang zum Unionsrecht verlangt, müssen diese Normen frei und kostenlos zugänglich sein. Das Gericht schloss den Urheberrechtsschutz für harmonisierte Normen jedoch nicht generell aus.[1][2][3][4][5]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. EuGH: Urteil vom 5. März 2024, Rechtssache C-588/21 P
  2. Charlotte Hoppen, Marcel Schneider: Europäische Normen müssen frei zugänglich sein. LTO, 6. März 2024
  3. Christoph Winterhalte, Wolfgang Niedziella: Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs stärkt die bewährte Arbeitsteilung zwischen Europäischer Kommission und privatwirtschaftlich getragener Normung. Mitteilung von DIN und DKE. 13. März 2024
  4. Daniel Wetzel: EU-Urteil sorgt für helle Aufregung. Focus, 24. März 2024
  5. Heise Online: Urteil: Europäische Normen dürfen nicht hinter die Paywall