Landkreis Anklam
Der Landkreis Anklam, ursprünglich Kreis Anklam, war ein Landkreis in Vorpommern, der in seiner historischen Form bis zur Verwaltungsreform in der DDR von 1952 bestand. Sein Gebiet liegt heute im Landkreis Vorpommern-Greifswald in Mecklenburg-Vorpommern. Der Landkreis gehörte bis 1945 zu Preußen, dann zur SBZ und seit 1949 zur DDR. Kreisstadt war die an der Peene gelegene Stadt Anklam.
Geschichte
Preußen
Altvorpommern, das 1720 an Preußen gefallen war, war im 18. Jahrhundert in die fünf Kreise Anklam, Demmin, Randow, Usedom und Wollin gegliedert.[1][2] Zum Kreis Anklam gehörten damals die Städte Anklam, Jarmen, Neuwarp und Ueckermünde, die sechs königlichen Ämter Klempenow, Königsholland, Spantekow, Stolpe, Torgelow und Ueckermünde sowie zahlreiche adlige Güter.[3] Bei der Kreisreform von 1818 im Regierungsbezirk Stettin wurde die Abgrenzung des Kreises Anklam verändert:[4][5]
- Die Stadt Jarmen, das Amt Klempenow und einige weitere Dörfer kamen zum Kreis Demmin.
- Die Städte Neuwarp und Ueckermünde sowie die Ämter Königsholland, Torgelow und Ueckermünde kamen zum neuen Kreis Ueckermünde
- Zum Kreis Anklam hinzu kam die Anklamer Vorstadt Peendamm, die am Nordufer der Peene lag und dadurch zu Neuvorpommern gehört hatte.
Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und seit dem 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich. Der Kreis umfasste 1871 die Stadt Anklam sowie 54 Landgemeinden und 57 Gutsbezirke.[6]
1906 wurde das noch bestehende Landratsamtgebäude in Anklam, Demminer Straße 71–74, gebaut.
Zum 30. September 1929 fand im Kreis Anklam wie im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der alle Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden. Zwischen 1935 und 1938 wurden die Gemeinden des Landkreises außer der Stadt Anklam zu den acht Großgemeinden Boldekow, Borckenfriede, Bugewitz, Ducherow, Krien, Medow, Pelsin und Spantekow zusammengeschlossen.[7] Diese Großgemeinden umfassten ungefähr die Gebiete der damaligen Amtsbezirke.
Sowjetische Besatzungszone / DDR
Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt und Teil der Sowjetischen Besatzungszone, in der der nunmehr Landkreis Anklam genannte Kreis zum Land Mecklenburg (bis 1947 Mecklenburg-Vorpommern) gehörte. Die in den 1930er Jahren gebildeten Großgemeinden wurden zum 1. August 1946 wieder aufgelöst und der Landkreis wurde neben der Stadt Anklam wieder in traditionelle Gemeinden gegliedert.[8]
Am 1. Juli 1950 wechselten die Stadt Lassan sowie die Gemeinden Buggenhagen, Groß Polzin, Klein Bünzow, Klotzow, Murchin, Pamitz, Pinnow, Pulow, Rubkow, Salchow, Wahlendow, Wehrland und Ziethen aus dem Landkreis Greifswald in den Landkreis Anklam.[8]
In der DDR fand am 25. Juli 1952 eine große Verwaltungsreform statt, bei der die fünf Länder aufgelöst und durch 14 Bezirke sowie die meisten Landkreise durch kleinere Kreise ersetzt wurden. Dabei wurde auch der alte Landkreis Anklam aufgelöst:[8]
- Die Gemeinden Altwigshagen, Leopoldshagen, Lübs, Neuendorf A und Wietstock kamen zum neuen Kreis Ueckermünde.
- Die Stadt Lassan sowie die Gemeinden Buggenhagen, Pulow und Wehrland kamen zum neuen Kreis Wolgast.
- Das übrige Kreisgebiet bildete zusammen mit den Gemeinden Groß Jasedow, Pätschow, Quilow und Schmatzin des aufgelösten Landkreises Greifswald den Kreis Anklam.
- Die Kreise Anklam und Ueckermünde wurden dem neuen Bezirk Neubrandenburg zugeordnet, während der Kreis Wolgast zum neuen Bezirk Rostock kam.
Einwohnerentwicklung
Jahr | Einwohner | Quelle |
---|---|---|
1797 | 34.436 | [9] |
1816 | 30.856 | [10] |
1846 | 27.708 | [11] |
1871 | 30.331 | [6] |
1890 | 30.689 | [7] |
1900 | 32.693 | [7] |
1910 | 34.084 | [7] |
1925 | 35.787 | [7] |
1933 | 35.279 | [7] |
1939 | 39.335 | [7] |
1946 | 53.714 | [12] |
Die Abgrenzung des Landkreises erfuhr 1818 umfangreiche Änderungen.
Städte und Gemeinden
Stand 1950
Nach der Auflösung der in den 1930er Jahren gebildeten Großgemeinden und vor der Gebietsreform von 1950 in der DDR umfasste der Landkreis Anklam die folgenden Gemeinden:[8]
Vor 1939 aufgelöste Gemeinden
Einige Gemeinden, die in den 1930 Teil von Großgemeinden geworden waren, erhielten nach deren Auflösung im Jahre 1946 ihre Selbständigkeit nicht zurück.[8]
- Alt Kosenow, in den 1920er Jahren mit Neu Kosenow zur Gemeinde Kosenow zusammengeschlossen
- Alt Sanitz, in den 1920er Jahren mit Neu Sanitz und Blesewitz zur Gemeinde Sanitz zusammengeschlossen
- Alt Teterin, in den 1920er Jahren mit Neu Teterin und Müggenburg zur Gemeinde Teterin zusammengeschlossen
- Anklamer Fähre, auch nur Fähre, am 1. April 1937 zur Großgemeinde Pelsin, 1946 zu Gnevezin
- Borckenfriede, am 1. April 1937 zur Großgemeinde Borckenfriede, 1946 zu Altwigshagen
- Brenkenhof, am 1. April 1937 zur Großgemeinde Medow, 1946 zur Gemeinde Medow
- Gramzow, am 1. April 1937 zur Großgemeinde Krien, 1946 zu Krusenfelde
- Kamp, am 1. April 1937 zur Großgemeinde Bugewitz, 1946 zu Rosenhagen
- Kosenow, am 1. Dezember 1935 zur Großgemeinde Ducherow, 1946 zu Neu Kosenow
- Rubenow, am 1. April 1937 zur Großgemeinde Boldekow, 1946 zu Borntin
- Strippow, am 1. April 1937 zur Großgemeinde Spantekow, 1946 zu Neuenkirchen
- Tramstow, in den 1920er Jahren zu Postlow
Landräte
- 1733–1740Adolph Heinrich von Winterfeld
- 1740–1763August von Parsenow
- 1763–1779Adolph Friedrich von Neetzow
- 1784–1792Friedrich Georg Ludwig von Borcke
- 1792–1793Franz Friedrich Carl von Parsenow
- 1793–1816Moritz Friedrich Wilhelm von Schwerin
- 1818–1833Heinrich von Schwerin (1776–1839)
- 1833–1848Maximilian von Schwerin-Putzar (1804–1872)
- 1849–1853 Albert von Bülow
- 1853–1889Rudolph von Oertzen (1819–1893)
- 1889Karl von Schwerin (1844–1901) (kommissarisch)
- 1889–1894Hermann von Somnitz († 1925)
- 1894–1908Ernst von Troschke (1859–1922)
- 1908–1927Hans von Rosenstiel (1871–1955)
- 1927–1932Max von Philipsborn (1891–1973)
- 1932–1934Egon von Haber (* 1875) (kommissarisch)
- 1934–1940 Wilhelm Becker
- 1940–1944Wilderich von Merfeldt
- 1944–1945Gerhard Becker
Kommunalverfassung bis 1945
Der Landkreis Anklam gliederte sich in die Stadt Anklam, in Landgemeinden und – bis zu deren vollständiger Auflösung im Jahre 1929 – in selbstständige Gutsbezirke. Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab dem 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle preußischen Gemeinden. Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 im Deutschen Reich eine einheitliche Kommunalverfassung in Kraft, wonach die bisherigen Landgemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden. Diese waren in Amtsbezirken zusammengefasst.
Persönlichkeiten
- Flugpionier Otto Lilienthal, geboren am 23. Mai 1848 in Anklam
- Maximilian von Schwerin-Putzar, war von 1833 bis 1848 Landrat des Kreises, später war er preußischer Minister und führender liberaler Politiker
Literatur
- Gustav Neumann: Geographie des Preußischen Staats. 2. Auflage, Band 2, Berlin 1874, S. 115, Ziffer 4.
- Königliches Statistisches Bureau: Die Gemeinden und Gutsbezirke der Provinz Pommern und ihre Bevölkerung. Nach den Urmaterialien der allgemeinen Volkszählung vom 1. December 1871 bearbeitet und zusammengestellt. Berlin 1874, S. 8–15 (Google Books).
- Michael Rademacher: Landkreis Anklam. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com.
- Gunthard Stübs und Pommersche Forschungsgemeinschaft: Der Kreis Anklam in der ehemaligen Provinz Pommern (2011).
Weblinks
- Landkreis Anklam Verwaltungsgeschichte und Landratsliste auf der Website territorial.de (Rolf Jehke), Stand 11. Juli 2013.
Einzelnachweise
- ↑ Denkmäler der Preußischen Staatsverwaltung im 18. Jahrhundert. Behördenorganisation und allgemeine Staatsverwaltung. In: Königliche Akademie der Wissenschaften (Hrsg.): Acta Borussica. Band VI. Paul Parey, Berlin 1901, Kap. Pommern, Kreisverfassung, S. 393 (Digitalisat).
- ↑ Fritz Curschmann, Ernst Rubow: Pommersche Kreiskarte Blatt 1. Die pommerschen Kreise vor und nach 1818. In: Landesgeschichtliche Forschungsstelle der Provinz Pommern (Hrsg.): Historischer Atlas von Pommern. 1935 (Digitalisat).
- ↑ Johann Ernst Fabri: Geographie für alle Stände. Schwickertscher Verlag, Leipzig 1793, Kap. Preußisch Vorpommern, S. 349 (Digitalisat).
- ↑ Amtsblatt der Königlichen Preußischen Regierung zu Stettin: Verordnung zur neuen Kreiseintheilung vom 18. Januar 1816. Nr. 12, 1816, S. 38 (Digitalisat [abgerufen am 2. Februar 2017]).
- ↑ Ortschafts-Verzeichniß des Regierungs-Bezirks Stettin nach der neuen Kreis-Eintheilung. ca. 1818. Struck, Stettin (Digitalisat).
- ↑ a b Die Gemeinden und Gutsbezirke der Provinz Pommern und ihre Bevölkerung 1871
- ↑ a b c d e f g Michael Rademacher: Landkreis Anklam. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com.
- ↑ a b c d e GenWiki: Landkreis Anklam
- ↑ Georg Hassel: Statistischer Umriss der sämtlichen europäischen Staaten. Die statistische Ansicht und Specialstatistik von Mitteleuropa. Vieweg, Braunschweig 1805, S. 43 (Digitalisat).
- ↑ Christian Gottfried Daniel Stein: Handbuch der Geographie und Statistik des preußischen Staats. Vossische Buchhandlung, Berlin 1819, Der Regierungsbezirk Stettin, S. 223 (Digitalisat [abgerufen am 5. Mai 2016]).
- ↑ Königliches Statistisches Bureau (Hrsg.): Mittheilungen des Statistischen Bureau's in Berlin, Band 2. Einwohnerzahlen der Kreise. S. 315 (Digitalisat).
- ↑ Volkszählung 1946
- ↑ Pinnow bei Anklam wechselte am 1. Juli 1950 vom Landkreis Greifswald hinzu.