Landgericht Rothenfels

Das Landgericht Rothenfels war ein von 1852 bis 1879 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Rothenfels im heutigen Landkreis Main-Spessart. Die Landgerichte waren im Königreich Bayern Gerichts- und Verwaltungsbehörden, die 1862 in administrativer Hinsicht von den Bezirksämtern und 1879 in juristischer Hinsicht von den Amtsgerichten abgelöst wurden.

Geschichte

Vorläufer des 1852[1] gegründeten Landgerichts war das Herrschaftsgericht Rothenfels der Fürstl. v. Löwensteinischen Regierungs- und Justizkanzlei Kreuzwertheim (bis 1848). Nach Aufhebung der standesherrlichen Gerichte (1848) wurde provisorisch eine „Gerichts- und Polizeibehörde“ eingerichtet.

Das Landgericht Rothenfels umfasste die Gemeinden Ansbach, Bergrothenfels, Billingshausen, Birkenfeld, Erlach, Hafenlohr, Karbach, Marienbrunn, Neustadt am Main, Pflochsbach (bis 1873)[2], Roden, Rothenfels, Steinfeld, Urspringen, Waldzell, Windheim und Marktheidenfeld.

1879 wurde mit der Überführung der Land- in Amtsgerichte das Gericht in Rothenfels aufgelöst und sein Zuständigkeitsbereich auf die Amtsgerichte Lohr (6 Gemeinden) und Marktheidenfeld (10 Gemeinden) verteilt.[3]

Siehe auch

Literatur

Einzelnachweise

  1. Umwandlung der Gerichts- und Polizeibehörde Rothenfels in ein Landgericht II. Classe - vom 14. März 1852 (Regierungs-Blatt für das Königreich Bayern, Nr. 14/1852, Sp. 360/361)
  2. Bekanntmachung, Gesuch der Gemeinde Pflochsbach um Abtrennung vom Landgerichte Rothenfels und Bezirksamte Marktheidenfeld und Zutheilung zum Landgerichte und Bezirksamte Lohr betr. - vom 24. Januar 1873 vom 24. Januar 1873 (Regierungs-Blatt für das Königreich Bayern, Nr. 6/1873, Sp. 179)
  3. Königlich Allerhöchste Verordnung, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend. Vom 2. April 1879 (GVBl. S. 372-373)