Kurt Eckstein (Kreisdirektor)

Kurt Moritz Johann Emil August Rudolf Wilhelm Richard Eckstein (* 7. Juli 1863 in Grünberg; † 13. Juli 1924 in Bensheim[1]) war Kreisrat im Kreis Bensheim.

Familie

Seine Eltern waren der Richter Georg Ludwig Eckstein (1822–1871) und dessen Frau Christiane Luise Caroline, geborene Becker[Anm. 1].

Kurt Eckstein heiratete zwei Mal:
1.) 1893 Martha Agricola (1870–1896), Tochter des Landrats des preußischen Landkreises Kreuznach, Otto Agricola
2.) 1900 Hermine Gräf (1873–1923), Tochter des Kaufmanns Heinrich Gräf aus Monsheim.

Karriere

Kurt Eckstein war seit 1895 Kreisamtmann beim Kreisamt Groß-Gerau[Anm. 2], seit 1901 beim Kreisamt Bensheim.[1] 1903 wurde er zum Kreisrat des Kreises Lauterbach ernannt, während Eduard Wallau, Kreisrat in Lauterbach, Kreisrat in Bensheim werden sollte. Das wurde kurzfristig rückgängig gemacht und Kurt Eckstein wurde Kreisrat in Bensheim[2], 1917 wurde er Kreisdirektor.[3] Er blieb über die Novemberrevolution hinaus Kreisrat in Bensheim und verstarb 1924 im Amt.[2]

Ehrungen

Literatur

  • Paul Schnitzer: Verwaltungsbeamte im Gebiet des heutigen Kreises Bergstraße seit 1821. In: Geschichtsblätter Kreis Bergstraße 6. Laurissa, Lorsch 1973, S. 7–56 (16).

Anmerkungen

  1. Zur Herkunft der Mutter gibt es zwei unterschiedliche Angaben: Nach Schnitzer, S. 16, soll sie die Tochter des Pfarrers Johann Wilhelm Becker aus Biedenkopf gewesen sein, nach anderer Quelle die Schwester von August Becker, Abgeordneter in den Landständen des Großherzogtums Hessen, und damit die Tochter von Johann Aloys Becker, Aktivist der Mainzer Republik, später führender Beamter in der Verwaltung der hessischen Provinz Rheinhessen (Arcinsys Hessen, Weblinks).
  2. Für die Zeit zwischen dem Studium und der Assessor-Stelle 1867 liegen keine Angaben vor. Der Normalfall war, dass Juristen im Staatsdienst zunächst einige Jahre eine Stelle als Akzessist einnahmen.

Einzelnachweise

  1. a b c Arcinsys Hessen (Weblinks).
  2. a b Schnitzer, S. 16.
  3. Bis 1917 trugen die Spitzenbeamten der Kreise den Titel „Kreisrat“, ab 1917 den Titel „Kreisdirektor“ (Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1917, S. 36).