Kreis Cüstrin

Der Kreis Cüstrin, auch Kreis Küstrin, war ein beiderseits der Oder gelegener preußischer Landkreis in der Provinz Brandenburg, der von 1816 bis 1835 bestand. Sein östlich der Oder gelegener Teil gehört heute zu Polen, während sein westlich der Oder gelegener Teil heute zum Landkreis Märkisch-Oderland im deutschen Bundesland Brandenburg gehört. Im Kreis lagen unter anderem die Städte Cüstrin, Fürstenfelde und Neudamm.

Verwaltungsgeschichte

Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress entstand 1816 unter anderem der Kreis Cüstrin im Regierungsbezirk Frankfurt der Provinz Brandenburg. Er setzte sich zusammen aus Gebieten, die bis dahin zu den brandenburgischen Kreisen Landsberg, Lebus und Königsberg gehört hatten.[1] Das Landratsamt befand sich in der Stadt Cüstrin. Im Jahre 1816 hatte der Kreis Cüstrin 26.595 Einwohner.[2]

Zum 1. Januar 1836 wurde der Kreis Cüstrin wieder aufgelöst und die bis 1816 gültigen Kreiszugehörigkeiten wurden wiederhergestellt.[3] Die Osthälfte des Kreises mit den Städten Cüstrin, Fürstenfelde und Neudamm kam wieder zum Kreis Königsberg, die Westhälfte wieder zum Kreis Lebus und das Gebiet um die Orte Blumberg und Groß Cammin wieder zum Kreis Landsberg.

Im Kreis Königsberg wurde wegen der großen Entfernung der Kreisstadt Königsberg zum neuen Südteil des Kreises in Cüstrin ein zweites Landratsamt eingerichtet.

Orte

Landräte

Einzelnachweise

  1. Amtsblatt der Königlichen Preußischen Regierung zu Frankfurt a.d. Oder. Nr. 12, 1816, S. 105 (Digitalisat [abgerufen am 5. Mai 2016]).
  2. Christian Gottfried Daniel Stein: Handbuch der Geographie und Statistik des preußischen Staats. Vossische Buchhandlung, Berlin 1819, Der Regierungsbezirk Frankfurt, S. 210 (Digitalisat [abgerufen am 5. Mai 2016]).
  3. Amtsblatt der Königlichen Preußischen Regierung zu Frankfurt a.d. Oder. Nr. 49, 1835, S. 363 (Digitalisat [abgerufen am 5. Mai 2016]).
  4. Amtsblatt der Regierung Frankfurt vom 11. Juli 1816
  5. Amtsblatt der Regierung Frankfurt vom 4. Juni 1832
  6. Amtsblatt der Regierung Frankfurt vom 23. Dezember 1833