Seit 788 bis zum Beginn des 10. Jahrhunderts gab es keinen baierischen Herzog. Die Karolinger regierten als Könige oder Unterkönige Bayerns. Sie siegelten Urkunden aus dieser Zeit als Könige von Bayern oder setzten zur Herrschaftsausübung bisweilen Statthalter (Präfekten) ein.
Wilhelm II., auch Graf von Holland, Seeland und Hennegau
1404–1425
Johann III.Ohnegnade, auch Graf von Holland, Seeland und Hennegau
Nach ihm wird das Straubinger Ländchen, der bayerische Teil Straubing-Hollands, auf die drei durch die Landesteilung von 1392 entstandenen Linien aufgeteilt; Holland, Seeland und Hennegau gehen den Wittelsbachern an den Herzog von Burgund, Johanns Neffen, verloren.
Georg hat das Herzogtum seiner Tochter vererbt, was zum Landshuter Erbfolgekrieg führt, an dessen Ende Bayern-Landshut 1505 zum größten Teil im Kölner Schiedsspruch an Albrecht IV. fällt, damit endgültige Wiedervereinigung Bayerns. Kleinere Gebiete fallen an Nürnberg und Tirol, daneben entsteht Pfalz-Neuburg.
vereinigte nach dem Landshuter Erbfolgekrieg Bayern in seiner Hand; sorgte durch das Primogeniturgesetz vom 8. Juli 1506 dafür, dass Bayern künftig nicht mehr geteilt wurde.
Sohn Maximilians II. und jüngerer Bruder Ludwigs II.; er war von Beginn seiner Herrschaft an amtsunfähig, weswegen für ihn zwei Prinzregenten regierten:
Luitpold (10. Juni 1886 – 12. Dezember 1912), Sohn Ludwigs I., Bruder Maximilians II. sowie Onkel Ludwigs II. und Ottos I.
Ludwig (12. Dezember 1912 – 5. November 1913), Sohn Luitpolds und Vetter Ludwigs II. und Ottos I.
1913 wurde Prinzregent Ludwig (III.) zum König erklärt; Otto blieb jedoch bis zu seinem Tod in Amt und Würden