Gleimenhain

Gleimenhain
Stadt Kirtorf
Koordinaten: 50° 49′ N, 9° 7′ OKoordinaten: 50° 49′ 26″ N, 9° 7′ 1″ O
Höhe: 384 m ü. NHN
Fläche: 4,96 km²[1]
Einwohner: 176[2]
Bevölkerungsdichte: 35 Einwohner/km²
Eingemeindung: 31. Dezember 1971
Postleitzahl: 36320
Vorwahl: 06692

Gleimenhain ist ein Stadtteil von Kirtorf im Norden des mittelhessischen Vogelsbergkreis.

Geschichte

Ortsgeschichte

Gleimenhain wurde als Gliminhain erstmals 1279 im Klosterarchiv des Klosters Haina erwähnt.[1] Zu dieser Zeit war der Ort fuldisches Lehen der Grafen von Ziegenhain. 1293 wurden die Herren von Gleimenhain, genannt von dem Forste, mit einem Burgsitz erwähnt; sie waren eine Bruderlinie der Herren von Wahlen. Mit dem Burgsitz handelt es sich möglicherweise um die Nellenburg, die zwischen Gleimenhain und Neustadt/Hessen liegt, die auch von den Herren von Wahlen als „unser eygin Hus“, die Nellenburg, bezeichnet wird. Das Dorf kam dann an die Zisterzienserabtei Haina und wurde wüst. 1461 erwarb der spätere hessische Hofmeister Hans von Dörnberg die Wüstung und baute sie wieder auf, allerdings an einem neuen, dem heutigen Standort. Über die Gebrüder Steuber, die Gleimenhain klageweise von den Dörnberg erkämpften, kam der Ort über die Familie von Weiters im Wege der Lehnsauftragung an den hessischen Landgrafen, der ihn aber nicht dem Eußergericht unterstellte, sondern zu dem ihm allein gehörenden Kirtorfer Stadtgericht zog. Von da an ging Gleimenhain den gleichen Weg wie die anderen Dörfer der Gegend.[3]

Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über Altenburg:

„Gleimenhain (L. Bez. Kirtorf) evangel. Filialdorf; liegt 112 St. von Kirtorf, hat 39 Häuser und 242 evangelische Einwohner, so wie 1 Mühle. Gleimenhain – (Glimenhan) gehörte zur Kirche in Neustadt, ein Churhessischer Ort, und wurde 1278 von dem Grafen Ludwig von Ziegenhain, der von Fuld damit belehnt war, an das Kloster Haina geschenkt. Zwischen Gleimenhain und dem Schmitthof lag Folkershain.“[4]

Hessische Gebietsreform (1970–1977)

Zum 31. Dezember 1971 wurde die bis dahin selbständige Gemeinde Gleimenhain im Zuge der Gebietsreform in Hessen kraft Landesgesetz in die Stadt Kirtorf eingegliedert.[5][6]

Verwaltungsgeschichte im Überblick

Die folgende Liste zeigt die Staaten und Verwaltungseinheiten,[Anm. 1] denen Gleimenhain angehört(e):[1][7][8]

Gerichtszugehörigkeit seit 1803

In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das Hofgericht Gießen als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Gleimenhain das „Amt Romrod“ zuständig. Nach der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurden die Aufgaben der ersten Instanz 1821 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Landgerichte übertragen. „Landgericht Homberg an der Ohm“ war daher von 1821 bis 1879 die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht in Homberg an der Ohm, das für Gleimenhain zuständig war.

Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglichen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in „Amtsgericht Homberg an der Ohm“ und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen.[15] Am 15. Juni 1943 wurde das Gericht zur Zweigstelle des Amtsgerichtes Alsfeld,[16] aber bereits wieder mit Wirkung vom 1. Juni 1948 in ein Vollgericht umgewandelt.[17] Am 1. Juli 1968 erfolgte die Auflösung des Amtsgerichts Homberg und Gleimenhain wurde dem Bereich des Amtsgerichts Kirchhain zugeteilt.[18]

Bevölkerung

Einwohnerstruktur 2011

Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Gleimenhain 165 Einwohner. Darunter waren 4 (2,4 %) Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 15 Einwohner unter 18 Jahren, 75 zwischen 18 und 49, 45 zwischen 50 und 64 und 27 Einwohner waren älter.[19] Die Einwohner lebten in 66 Haushalten. Davon waren 21 Singlehaushalte, 15 Paare ohne Kinder und 27 Paare mit Kindern, sowie 3 Alleinerziehende und keine Wohngemeinschaften. In 12 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 15 Haushaltungen lebten keine Senioren.[19]

Einwohnerentwicklung

• 1791: 176 Einwohner[20]
• 1800: 182 Einwohner[21]
• 1806: 199 Einwohner, 32 Häuser[11]
• 1829: 242 Einwohner, 39 Häuser[4]
• 1867: 228 Einwohner, 38 Häuser[22]
Gleimenhain: Einwohnerzahlen von 1791 bis 2015
Jahr  Einwohner
1791
  
176
1800
  
182
1806
  
199
1829
  
242
1834
  
232
1840
  
242
1846
  
246
1852
  
228
1858
  
209
1864
  
217
1871
  
208
1875
  
210
1885
  
197
1895
  
213
1905
  
204
1910
  
194
1925
  
197
1939
  
187
1946
  
248
1950
  
285
1956
  
221
1961
  
200
1967
  
180
1970
  
156
1980
  
?
1990
  
?
2000
  
?
2011
  
165
2015
  
171
Datenquelle: Histo­risches Ge­mein­de­ver­zeich­nis für Hessen: Die Be­völ­ke­rung der Ge­mei­nden 1834 bis 1967. Wies­baden: Hes­sisches Statis­tisches Lan­des­amt, 1968.
Weitere Quellen: [1]; Stadt Kirdorf: Stadtteile im Webarchiv; Zensus 2011[19]

Historische Religionszugehörigkeit

• 1829: 242 evangelische (= 100 %) Einwohner[4]
• 1961: 193 evangelische (= 96,50 %), 7 katholische (= 3,50 %) Einwohner[1]

Ortsbeirat

Kultur und Sehenswürdigkeiten

Evangelische Kirche in Gleimenhain

Bauwerke

Sehenswert sind hier unter anderem:

  • Die Mühlen im Otterbachtal
  • Die Nellenburg in der Feldgemarkung zwischen Neustadt und Gleimenhain
  • Die heute barocke Dorfkirche die auf romanischen Grundmauern errichtet wurde mit einem gotischen Chor aus dem 13. Jahrhundert

Siehe auch

Infrastruktur

Sonstiges

Am 29. November 2007 wurde Gleimenhain in der Hessenschau des hr-fernsehens als Dolles Dorf gezogen. Der Beitrag wurde am 1. Dezember 2007 im hr ausgestrahlt. Am 6. Juni 2008 trat Gleimenhain auf dem Hessentag in Homberg (Efze) im Finale gegen vier weitere Dörfer an und belegte zusammen mit Todenhausen den vierten Platz.

Literatur

Anmerkungen und Einzelnachweise

Anmerkungen

  1. Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung waren die Ämter und frühen Gerichte sowohl Gericht als auch Verwaltungsorgan.
  2. Infolge der Rheinbundakte.
  3. Trennung zwischen Justiz (Landgericht Homberg an der Ohm) und Verwaltung.
  4. Der Norddeutsche Bund war der erste deutsche Bundesstaat unter der Führung Preußens. Er war die geschichtliche Vorstufe des Deutschen Reichs. Infolge des Deutschen Krieges wurde die Provinz Oberhessen dort zwangsweise Mitglied.
  5. Im Zuge der Gebietsreform 1938 wurde die Provinz Oberhessen aufgelöst.
  6. Infolge des Zweiten Weltkriegs.

Einzelnachweise

  1. a b c d e Gleimenhain, Vogelsbergkreis. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 21. Februar 2023). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
  2. a b Stadtteile. In: Webauftritt. Stadt Kirtorf, abgerufen im Februar 2023.
  3. Stadtteile. In: Webauftritt der Stadt Kirtorf. Abruf im Februar 2023.
  4. a b c Georg Wilhelm Justin Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band 3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt August 1830, OCLC 312528126, S. 100 f. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  5. Gesetz zur Neugliederung der Landkreise Alsfeld und Lauterbach (GVBl. II 330-12) vom 1. August 1972. In: Der Hessische Minister des Innern (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1972 Nr. 17, S. 215, § 1 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 1,2 MB]).
  6. Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27.5.1970 bis 31.12.1982. W. Kohlhammer, Stuttgart/Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S. 347 (Digitalisat in: Statistische Bibliothek des Bundes und der Länder [PDF]).
  7. Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com.
  8. Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band 13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, OCLC 162730471, S. 12 ff. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  9. Die Zugehörigkeit des Amtes Kirtorf anhand von Karten aus dem Geschichtlicher Atlas von Hessen: Hessen-Marburg 1567–1604., Hessen-Kassel und Hessen-Darmstadt 1604–1638. und Hessen-Darmstadt 1567–1866.
  10. Wilhelm von der Nahmer: Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins : vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit. Band 3. Sauerländer, Frankfurt am Main 1832, OCLC 165696316, S. 6 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  11. a b Hessen-Darmstädter Staats- und Adresskalender 1806. Verlag der Invaliden-Anstalt, Darmstadt 1806, S. 232 (Online in der HathiTrust digital library).
  12. Neuste Länder und Völkerkunde. Ein geographisches Lesebuch für alle Stände. – Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und die freien Städte. Band 22. Weimar 1821, S. 422 (online bei Google Books).
  13. Georg W. Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band 3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt 1830, S. 143 ff. (online bei Google Books).
  14. Gesetz über die Aufhebung der Provinzen Starkenburg, Oberhessen und Rheinhessen vom 1. April 1937. In: Der Reichsstatthalter in Hessen Sprengler (Hrsg.): Hessisches Regierungsblatt. 1937 Nr. 8, S. 121 ff. (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 11,2 MB]).
  15. Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzog von Hessen und bei Rhein (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1879 Nr. 15, S. 197–211 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 17,8 MB]).
  16. Rundverfügung des Reichsministers der Justiz vom 20. Mai 1943 — 3200/7 — Ia9 995 — Betrifft: Vereinfachung der Gerichtsorganisation.
  17. Erlass des Hessischen Ministers der Justiz vom 24. Mai 1948 — 3210/1 — Ia 1961 — Betrifft: Umwandlung des Zweigstellen-Amtsgerichts Homberg (Oberhessen). (Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete der Gerichtsorganisation und Gerichtsverfassung vom 17. November 1953. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1953 Nr. 30, S. 189–191, Anlagen 1. (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 1,3 MB]).)
  18. Zweites Gesetz zur Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes (Ändert GVBl. II 210–16) vom 12. Februar 1968. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1968 Nr. 4, S. 41–44, Artikel 1, Abs. 2 B) und Artikel 2, Abs. ( C) (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 298 kB]).
  19. a b c Ausgewählte Daten über Bevölkerung und Haushalte am 9. Mai 2011 in den hessischen Gemeinden und Gemeindeteilen. (PDF; 1,0 MB) In: Zensus 2011. Hessisches Statistisches Landesamt, S. 38 und 87, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 27. Oktober 2020;.
  20. Hessen-Darmstädter Staats- und Adresskalender 1791. Verlag der Invaliden-Anstalt, Darmstadt 1791, S. 181 (Online in der HathiTrust digital library).
  21. Hessen-Darmstädter Staats- und Adresskalender 1800. Verlag der Invaliden-Anstalt, Darmstadt 1800, S. 191 (Online in der HathiTrust digital library).
  22. Ph. A. F. Walther: Alphabetisches Verzeichniss der Wohnplätze im Grossherzogtum Hessen. G. Jonghaus, Darmstadt 1869, OCLC 162355422, S. 30 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).