Gemeindestraße
Eine Gemeindestraße ist im Verkehrswesen und Straßen- und Wegerecht eine Straßenkategorie, bei der die Straßenbaulast bei einer Gemeinde liegt.
Allgemeines
Die Gemeinde ist als Träger der Baulast für den Straßenbau, die Straßenerhaltung und den Straßenunterhalt der Gemeindestraßen zuständig. Im Straßennetz eines Staates sind den Gemeindestraßen die Landesstraßen, Provinzialstraßen, Bundesstraßen, Autobahnen und Nationalstraßen übergeordnet.
Arten
Je nach Verkehrszweck werden in Ortschaften unterschieden:
Die Gemeindestraße kann eine Innerortsstraße, Außerortsstraße (als Gemeindeverbindungsstraße) oder Ortsstraße sein.
Die straßenrechtliche Kategorisierung ergibt sich bei öffentlichen Straßen aus der Straßenbaulast, die mit der Widmung zugewiesen wird.[1]
Deutschland
In Deutschland sind die Gemeinden Straßenbaulastträger der Gemeindestraßen. Sie werden unterschieden in Gemeindeverbindungsstraßen und Ortsstraßen. In der Reihenfolge der Straßenklassifizierung befinden sich die Gemeindestraßen unterhalb der Kreisstraßen, im Gegensatz zu diesen sind Gemeindestraßen zudem nicht nummeriert. Die Gesamtlänge des Gemeindestraßennetzes beträgt über 430.000 km, damit sind rund 63 % des Gesamtstraßennetzes Gemeindestraßen.[2]
Die Zugehörigkeit zur Kommunalebene führt mitunter dazu, dass Gemeinden danach streben, dass Gemeindestraßen zu Kreisstraßen oder Kreisstraßen nicht zu Gemeindestraßen umgewidmet werden. Grund dafür ist die unterschiedliche Zuständigkeit für die Unterhaltung.[3] Dies kann für Anlieger ein Vorteil sein, da z. B. die Genehmigung der Einfriedung zur Straße dem Landkreis obliegt und die Anliegerbeiträge anders bemessen werden können.[4]
International
Österreich
In Österreich ist ebenfalls die Gemeinde der Straßenerhalter von Gemeindestraßen, eine spezielle Kennzeichnung – abgesehen von Straßennamen – oder Nummerierung erfolgt nicht. Die Gesamtlänge des Gemeindestraßennetzes in Österreich beträgt ungefähr 94.000 km, also rund 72 % des Gesamtstraßennetzes.[5]
Schweiz
In der Schweiz sind Gemeindestrassen öffentliche Verbindungen von Einwohnergemeinden und der gemischten Gemeinden sowie deren Unterabteilungen.[6] Sie dienen der allgemeinen Benützung und ermöglichen den inneren Verkehr in einer Ortschaft. Des Weiteren verbinden sie Ortschaften, Weiler und Quartiere.[7] Die Gesamtlänge des Gemeindestrassennetzes beträgt rund 51500 km, das entspricht ungefähr einem Anteil von 72 %.[8]
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Klaus Habermehl/Hartmut Münch: Verkehr. In: Martin Korda (Hrsg.): Städtebau: technische Grundlagen. 5. Auflage. B. G. Teubner Verlag, Stuttgart; Leipzig, Wiesbaden 2005, ISBN 3-519-45001-1, S. 253.
- ↑ Günter Wolf: Straßenplanung. Werner Verlag, München 2005, ISBN 3-8041-5003-9, S. 4.
- ↑ Umwidmung abgelehnt: Ausschuss hält an Kreisstraße 4 fest. In: NGZ ONLINE. RP Digital GmbH, 7. November 2000, abgerufen am 11. Mai 2021.
- ↑ Gerhard Kohlhuber: Lässt sich verpasste Chance wiedergutmachen? In: Pfaffenhofener Kurier. Donaukurier GmbH, 2. Dezember 2020, abgerufen am 11. Mai 2021.
- ↑ Statistik Straße & Verkehr 2019 (PDF-Datei; 1,2 MB)
- ↑ Strassenverordnung (SV) in der Schweiz – Artikel 2 (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2018. Suche in Webarchiven) Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (PDF-Datei; 153 kB)
- ↑ Strassen- und Wegreglement SWR ( des vom 31. August 2011 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (PDF-Datei; 137 kB)
- ↑ Statistik zur Verkehrsinfrastruktur in der Schweiz – Daten und Indikatoren ( des vom 14. November 2010 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.