Dingstock
Dingstock (auch Dinckstock, dänisch Tingstok[1]; und andere historische Schreibweisen, abgeleitet von Thing) ist ursprünglich eine alte, vor allem im niederdeutschen Sprachgebiet verbreitete Bezeichnung für eine Gerichtsschranke. Insbesondere wird die Wendung „die vier Dingstöcke“ im übertragenen Sinn für das Gericht selbst verwendet, vier Bäume oder Schranken grenzten bei Verhandlungen unter freiem Himmel den Zeugenstand ab.[2]
Seit Anfang des 17. Jahrhunderts ist für den schleswig-holsteinischen Raum eine weitere Bedeutung des Begriffs Dingstock dokumentiert. Hierbei handelt es sich um ein unterschiedlich gestaltetes, kreuz- oder stabförmiges, meist eisernes Mal, das dazu diente, im Rahmen bäuerlicher Selbstverwaltung zu Zusammenkünften oder Verhandlungen beim Bauernvogt einzuladen. Der Dingstock wurde dazu in festgelegter Reihenfolge von Hofstelle zu Hofstelle weitergereicht. Wurde die Weitergabe unterlassen oder verzögert, so wurde dieses Versäumnis bestraft und im Brücheregister vermerkt.[3]
Ein Dingstock konnte Vorrichtungen wie beispielsweise eine Tasche oder ein gespaltenes Ende aufweisen, in das schriftliche Bekanntmachungen gesteckt und so von Nachbar zu Nachbar geschickt wurden.[4] Dingstöcke waren in Einzelfällen bis zum Ende des 19. Jahrhunderts in Gebrauch.
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Salmonsens konversationsleksikon, 2. Ausgabe, S. 496, 350
- ↑ Dingstock. In: Preußische Akademie der Wissenschaften (Hrsg.): Deutsches Rechtswörterbuch. Band 2, Heft 7 (bearbeitet von Eberhard von Künßberg). Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar (adw.uni-heidelberg.de – Erscheinungsdatum zwischen 1933 und 1935).
- ↑ Silke Göttsch: Stapelholmer Volkskultur. Aufschlüsse aus historischen Quellen (= Studien zur Volkskunde und Kulturgeschichte Schleswig-Holsteins. Band 8). Wachholtz, Neumünster 1981, ISBN 3-529-02457-0 (zugleich: Kiel, Universität, Dissertation, 1980: Untersuchungen zur Volkskultur in Stapelholm.).
- ↑ Dingstock. Museumsverband Schleswig-Holstein und Hamburg e. V., abgerufen am 22. Mai 2013.