Datei:Badge (AM 1996.71.411).jpg
Originaldatei (864 × 864 Pixel, Dateigröße: 547 KB, MIME-Typ: image/jpeg)
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Beschreibung
Badge ( ) | ||||||||||||||||||||||||
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Künstler |
Gustav Brehmer |
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Titel |
Badge |
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Objektart | Classification: 75635 | |||||||||||||||||||||||
Beschreibung | English: Badge, Gausieger 1944 circular form; oak leaves around edge; legend around inner edge; spread winged eagle across centre settled on cog encircling white and red diamond shape with swastika at centre; pin fastening |
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Datum | 17 Jun 1996; 20th century; Nazi Germany (mid 1920s-mid 1940s); 23 Jul 1996; 1944 | |||||||||||||||||||||||
Maße |
height: 47mm |
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Sammlung |
institution QS:P195,Q758657 |
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Inventarnummer |
1996.71.411 |
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Herstellungsort | Germany | |||||||||||||||||||||||
Anerkennung | Collection of Auckland Museum Tamaki Paenga Hira, 1996.71.411 | |||||||||||||||||||||||
Herkunft/Fotograf | Photo | |||||||||||||||||||||||
Genehmigung (Weiternutzung dieser Datei) |
This image has been released as "CCBY" by Auckland Museum. For details refer to the Commons project page. |
Lizenz
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Hinweis zur Verwendbarkeit dieses Bildes Dieses Bild zeigt ein (oder ähnelt einem) Symbol, das von nationalsozialistischen oder anderen in der Bundesrepublik Deutschland wegen Verfassungswidrigkeit verbotenen Organisationen verwendet wurde. Die Verwendung dieser Symbole in der Öffentlichkeit ist in der Bundesrepublik Deutschland verboten (§ 86a StGB). Ebenfalls strafbar ist die Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (§ 86 StGB). Die Strafbarkeit ist ausgeschlossen, wenn die Verwendung oder Verbreitung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient (§ 86 Abs. 3 StGB). Für Österreich gilt der § 3 des Verbotsgesetzes. In anderen Ländern können ähnliche Regelungen bestehen. Die Rechtslage in der Schweiz, in Südtirol, Luxemburg, Liechtenstein, der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens und anderen deutschsprachigen Gebieten kann davon abweichen. Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen! |
Hinweis zur Verwendbarkeit dieses Bildes Dieses Bild zeigt ein (oder ähnelt einem) Symbol, das von nationalsozialistischen oder anderen in der Bundesrepublik Deutschland wegen Verfassungswidrigkeit verbotenen Organisationen verwendet wurde. Die Verwendung dieser Symbole in der Öffentlichkeit ist in der Bundesrepublik Deutschland verboten (§ 86a StGB). Ebenfalls strafbar ist die Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (§ 86 StGB). Die Strafbarkeit ist ausgeschlossen, wenn die Verwendung oder Verbreitung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient (§ 86 Abs. 3 StGB). Für Österreich gilt der § 3 des Verbotsgesetzes. In anderen Ländern können ähnliche Regelungen bestehen. Die Rechtslage in der Schweiz, in Südtirol, Luxemburg, Liechtenstein, der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens und anderen deutschsprachigen Gebieten kann davon abweichen. Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen! |
In dieser Datei abgebildete Objekte
Motiv
Urheberrechtsstatus
urheberrechtlich geschützt
Lizenz
Creative Commons Namensnennung 4.0 International
aufgenommen mit
Canon EOS 400D
Belichtungszeit
0.01666666666666666666 Sekunde
Blendenzahl
5
Brennweite
44 Millimeter
ISO-Wert
400
ist ein(e)
Fotografie
MIME-Typ
image/jpeg
Prüfsumme
89f968eedf738f53e9b9340277226be272053057
Dateigröße
560.125 Byte
Höhe
864 Pixel
Breite
864 Pixel
Dateiversionen
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Version vom | Vorschaubild | Maße | Benutzer | Kommentar | |
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aktuell | 23:06, 30. Nov. 2017 | 864 × 864 (547 KB) | Fæ | Auckland Museum Page(169.6) Object(1226) Image(1) http://api.aucklandmuseum.com/id/media/v/187337 |
Dateiverwendung
Die folgende Seite verwendet diese Datei:
Metadaten
Diese Datei enthält weitere Informationen (beispielsweise Exif-Metadaten), die in der Regel von der Digitalkamera oder dem verwendeten Scanner stammen. Durch nachträgliche Bearbeitung der Originaldatei können einige Details verändert worden sein.
Hersteller | Canon |
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Modell | Canon EOS 400D DIGITAL |
Belichtungsdauer | 1/60 Sekunden (0,016666666666667) |
Blende | f/5 |
Film- oder Sensorempfindlichkeit (ISO) | 400 |
Erfassungszeitpunkt | 09:49, 15. Aug. 2011 |
Brennweite | 44 mm |
Kameraausrichtung | Normal |
Horizontale Auflösung | 72 dpi |
Vertikale Auflösung | 72 dpi |
Software | Adobe Photoshop Elements 2.0 |
Speicherzeitpunkt | 12:13, 18. Aug. 2011 |
Y- und C-Positionierung | Benachbart |
Belichtungsprogramm | Standardprogramm |
Exif-Version | 2.21 |
Digitalisierungszeitpunkt | 09:49, 15. Aug. 2011 |
Bedeutung einzelner Komponenten |
|
APEX-Belichtungszeitwert | 5,9068908691406 |
APEX-Blendenwert | 4,6438598632812 |
Belichtungsvorgabe | 0 |
Messverfahren | Muster |
Blitz | Blitz ausgelöst, Automatik |
unterstützte Flashpix-Version | 1 |
Farbraum | sRGB |
Sensorauflösung horizontal | 4.433,2953249715 |
Sensorauflösung vertikal | 4.453,6082474227 |
Einheit der Sensorauflösung | Zoll |
Benutzerdefinierte Bildverarbeitung | Standard |
Belichtungsmodus | Automatische Belichtung |
Weißabgleich | Automatisch |
Aufnahmeart | Standard |