Bezirk Przemyślany

Lage des Bezirks Przemyślany im Kronland Galizien und Lodomerien

Der Bezirk Przemyślany war ein politischer Bezirk im Kronland Galizien und Lodomerien in Österreich-Ungarn. Sein Gebiet umfasste Teile Ostgaliziens in der heutigen Westukraine (Oblast Lwiw, Rajon Lwiw sowie Rajon Solotschiw). Sitz der Bezirkshauptmannschaft war der Markt Przemyślany. Im November 1918 war der Bezirk nach dem Zusammenbruch der Donaumonarchie am Ende des Ersten Weltkriegs kurzzeitig Teil der Westukrainischen Volksrepublik.

Er grenzte im Norden an den Bezirk Kamionka Strumiłowa, im Nordosten an den Bezirk Złoczów, im Osten an den Bezirk Zborów, im Südosten an den Bezirk Brzeżany, im Süden an den Bezirk Rohatyn, im Südwesten an den Bezirk Bóbrka sowie im Nordwesten an den Bezirk Lemberg.

Geschichte

Nachdem die Kreisämter Ende Oktober 1865 abgeschafft wurden und deren Kompetenzen auf die Bezirksämter übergingen,[1] schuf man nach dem Österreichisch-Ungarischen Ausgleich 1867 auch die Einteilung des Landes in zwei Verwaltungsgebiete ab. Zudem kam es im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[2] zur Schaffung von getrennten Verwaltungs- und Justizbehörden. Während die gerichtliche Einteilung weitgehend unberührt blieb,[3] fasste man Gemeinden mehrerer Gerichtsbezirke zu Verwaltungsbezirken zusammen.

Der neue politische Bezirk Przemyślany wurde aus folgenden Bezirken gebildet:[4]

Der Bezirk Przemyślany bestand bei der Volkszählung 1910 aus 69 Gemeinden sowie 68 Gutsgebieten[5] und umfasste eine Fläche von 925 km². Hatte die Bevölkerung 1900 noch 77.238 Menschen umfasst, so lebten hier 1910 86.568 Menschen[6]. Auf dem Gebiet lebten dabei mehrheitlich Menschen mit ruthenischer Umgangssprache (59 %) und griechisch-katholischem Glauben, Juden machten rund 11 % der Bevölkerung aus[7].

Ortschaften

Auf dem Gebiet des Bezirks bestanden 1910 Bezirksgerichte in Gliniany und Przemyślany, diesen waren folgende Orte zugeordnet[8]:

Gerichtsbezirk Gliniany:

Gerichtsbezirk Przemyślany:

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Österreich 1865, XXVI. Stück, Nr. 92: „Verordnung des Staatsministeriums vom 23. September 1865, über die Aufhebung der Kreisbehörden in Galizien“
  2. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen ...“
  3. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1867, XVII. Stück, Nr. 37: „Verordnung des Justizministeriums vom 15. Februar 1867, über die Aufstellung von reinen Bezirksgerichten in Ostgalizien“
  4. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1867, IX. Stück, Nr. 17: „Verordnung des Staatsministeriums vom 23. Jänner 1867“
  5. Die Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910 in den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern - Die summarischen Ergebnisse der Volkszählung. Mit 6 Kartogrammen - Tabelle I.
  6. Die Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910 in den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern - Die summarischen Ergebnisse der Volkszählung. Mit 6 Kartogrammen - Tabelle II.
  7. Die Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910 in den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern - Die summarischen Ergebnisse der Volkszählung. Mit 6 Kartogrammen - Tabelle III.
  8. Allgemeines Verzeichnis der Ortsgemeinden und Ortschaften Österreichs nach den Ergebnissen der Volkszählung vom 31. Dezember 1910, Seite 366

Literatur