Arsenige Säure
Strukturformel | |||||||||||||
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Allgemeines | |||||||||||||
Name | Arsenige Säure | ||||||||||||
Andere Namen |
Arsen(III)-säure | ||||||||||||
Summenformel | H3AsO3 | ||||||||||||
Kurzbeschreibung |
nur in wässriger Lösung beständige, sehr schwache Säure[1] | ||||||||||||
Externe Identifikatoren/Datenbanken | |||||||||||||
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Eigenschaften | |||||||||||||
Molare Masse | 125,94 g·mol−1 | ||||||||||||
Aggregatzustand |
nur als wässrige Lösung beständig | ||||||||||||
Löslichkeit |
löslich in Wasser[1] | ||||||||||||
Sicherheitshinweise | |||||||||||||
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MAK |
nicht festgelegt, da karzinogen[2] | ||||||||||||
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen (0 °C, 1000 hPa). |
Arsenige Säure ist eine Arsenverbindung mit Summenformel H3AsO3. Ihre Salze werden als Arsenite bezeichnet. Man erhält sie, wenn man Arsen(III)-oxid in Wasser löst:
Es handelt sich um eine schwache dreiprotonige Säure (pKs1 9,23, pKs2 13,52), die Lackmuspapier gerade noch schwach rot färbt und mit Alkoholen zu den entsprechenden Estern umgesetzt werden kann. Die Salze der Arsenigen Säure heißen Arsenite. Im basischen Milieu steigt die Löslichkeit der Arsenigen Säure, da es zur Bildung geladener Arsenitionen kommt:
Entsprechend sinkt die Löslichkeit in saurem Milieu, wobei sie in stark salzsaurem Milieu wieder steigt, da es hier zur Bildung von besser löslichen Arsen(III)-chlorid AsCl3 kommt.
Mit Kalilauge bildet die Arsenige Säure Kaliumarsenit, mit Natronlauge Natriumarsenit. Kupfer(II)-arsenit wurde früher als grünes Pigment verwendet.
Einzelnachweise
- ↑ a b Eintrag zu Arsenige Säure. In: Römpp Online. Georg Thieme Verlag, abgerufen am 27. April 2014.
- ↑ a b Eintrag zu Arsenige Säure in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 16. Februar 2017. (JavaScript erforderlich)
- ↑ Nicht explizit in Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) gelistet, fällt aber mit der angegebenen Kennzeichnung unter den Gruppeneintrag Arsenverbindungen, mit Ausnahme der namentlich in diesem Anhang bezeichneten im Classification and Labelling Inventory der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), abgerufen am 1. Februar 2016. Hersteller bzw. Inverkehrbringer können die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung erweitern.