Argenstein

Argenstein
Gemeinde Weimar (Lahn)
Koordinaten: 50° 45′ N, 8° 44′ OKoordinaten: 50° 44′ 36″ N, 8° 44′ 6″ O
Höhe: 173 m ü. NHN
Fläche: 1,59 km²[1]
Einwohner: 345 (Mai 2011)[2]
Bevölkerungsdichte: 217 Einwohner/km²
Eingemeindung: 1. Juli 1972
Postleitzahl: 35096
Vorwahl: 06421
Nordwestliche Ansicht von Argenstein. Rechts Wolfshausen. Im Vordergrund das Lahntal südl. Marburg und im Hintergrund die südl. Ausläufer der Lahnberge die rechts außerhalb des Bilds bei Fronhausen enden
Nordwestliche Ansicht von Argenstein. Rechts Wolfshausen. Im Vordergrund das Lahntal südl. Marburg und im Hintergrund die südl. Ausläufer der Lahnberge die rechts außerhalb des Bilds bei Fronhausen enden
Historische Wassermühle an der Lahn
Die Par-Allna bei Argenstein

Argenstein ist ein Ortsteil der Gemeinde Weimar (Lahn) im mittelhessischen Landkreis Marburg-Biedenkopf. Der Ort liegt am westlichen Ufer der Lahn; westlich wird er von der Par-Allna und nach Nordosten vom Mündungslauf der Allna eingerahmt.

Geschichte

Ortsgeschichte

Die älteste bekannte schriftliche Erwähnung von Argenstein erfolgte unter dem Namen Argorstene im Jahr 1332.[1] Argenstein erhielt 1902 eine eigene Schule, die heute jedoch nicht mehr existiert. Nachdem bei einem Hochwasser 1946 ein großer Teil des Ortes bis zu einem Meter unter Wasser stand, wurde das Dorf ab 1963 kanalisiert, um die Hochwassergefahr zu mindern.

Im Zuge der Gebietsreform in Hessen wurde die bis dahin selbständige Gemeinde Argenstein zum 1. Juli 1972 auf freiwilliger Basis in die Großgemeinde Weimar (Lahn) eingemeindet.[3][4] Für Argenstein wurde wie für die übrigen Ortsteile von Weimar ein Ortsbezirk mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher eingerichtet.[5]

Verwaltungsgeschichte im Überblick

Die folgende Liste zeigt die Staaten und Verwaltungseinheiten,[Anm. 1] denen Argenstein angehört(e):[1][6]

Gerichte seit 1821

Mit Edikt vom 29. Juni 1821 wurden in Kurhessen Verwaltung und Justiz getrennt. Der Kreis Marburg war für die Verwaltung und das Justizamt Fronhausen war als Gericht in erster Instanz für Argenstein zuständig.[11] Nach der Annexion Kurhessens durch Preußen 1866 erfolgte am 1. September 1867 die Umbenennung des bisherigen Justizamtes in Amtsgericht Fronhausen.[12][13] Das Amtsgericht Fronhausen wurde 1943 geschlossen. Es wurde zunächst als Zweigstelle des Amtsgerichts Marburg geführt und 1948 endgültig aufgelöst. Der Gerichtsbezirk wurde dem Amtsgericht Marburg zugeordnet.

Bevölkerung

Einwohnerstruktur 2011

Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Argenstein 345 Einwohner. Darunter waren 3 (0,9 %) Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 57 Einwohner unter 18 Jahren, 141 zwischen 18 und 49, 84 zwischen 50 und 64 und 63 Einwohner waren älter.[2] Die Einwohner lebten in 147 Haushalten. Davon waren 39 Singlehaushalte, 39 Paare ohne Kinder und 51 Paare mit Kindern, sowie 18 Alleinerziehende und 3 Wohngemeinschaften. In 27 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 102 Haushaltungen leben keine Senioren.[2]

Einwohnerentwicklung

Quelle: Historisches Ortslexikon[1]
• 1544: 7 Hausgesesse
• 1577: 7 Hausgesesse
• 1747: 21 Haushalte
• 1838: 160 Einwohner (Familien: 20 nutzungsberechtigte, 8 nicht nutzungsberechtigte Ortsbürger, 2 Beisassen)
Argenstein: Einwohnerzahlen von 1773 bis 2011
Jahr  Einwohner
1773
  
85
1800
  
?
1834
  
150
1840
  
159
1846
  
183
1852
  
184
1858
  
173
1864
  
188
1871
  
210
1875
  
235
1885
  
229
1895
  
243
1905
  
281
1910
  
279
1925
  
272
1939
  
287
1946
  
385
1950
  
360
1956
  
355
1961
  
320
1967
  
354
1980
  
?
1990
  
?
2000
  
356
2005
  
370
2010
  
359
2011
  
345
Datenquelle: Histo­risches Ge­mein­de­ver­zeich­nis für Hessen: Die Be­völ­ke­rung der Ge­mei­nden 1834 bis 1967. Wies­baden: Hes­sisches Statis­tisches Lan­des­amt, 1968.
Weitere Quellen: LAGIS[1]; nach 1970: Gemeinde Weimar:[14]; Zensus 2011[2]

Historische Religionszugehörigkeit

Quelle: Historisches Ortslexikon[1]
• 1861: alle Einwohner evangelisch-lutherisch
• 1885: 229 evangelische (= 100,00 %) Einwohner
• 1961: 299 evangelische (= 93,44 %), 17 katholische (= 5,31 %) Einwohner

Historische Erwerbstätigkeit

Quelle: Historisches Ortslexikon[1]
• 1773: Erwerbspersonen: 1 Wagner, 6 Leineweber, 3 Korbmacher, 2 Tagelöhner, Tagelöhnerinnen.
• 1838: Familien: 20 Ackerbau, 10 Gewerbe.
• 1961: Erwerbspersonen: 55 Land- und Forstwirtschaft, 60 Produzierendes Gewerbe, 31 Handel und Verkehr, 26 Dienstleistungen und Sonstiges.

Sehenswürdigkeiten

  • Die bedeutendste Sehenswürdigkeit Argensteins ist die erstmals 1332 urkundlich erwähnte Nehmühle an der Lahn.
  • Seit Sommer 2011 liegt westlich des Dorfes das als Ausgleichsmaßnahme geschaffene Biotop Par-Allna, das feuchtes Offenland liebenden Vogelarten als Rastplatz dienen soll.
  • Unmittelbar nordwestlich des Dorfes entsteht das archäologische Freilichtmuseum Zeiteninsel, dass im September 2025 seinen musealen Vollbetrieb aufnehmen soll.

Vereine

In Argenstein bestehen verschiedene Vereine für Sport und Kultur. Dem 1945 gegründeten Sportclub (SC) Roth schloss sich Argenstein 1955 an. Seitdem heißt der Verein SC Roth/Argenstein. Er hat neben einer Fußballabteilung, die in einer gemeinsamen Fußballspielgemeinschaft mit der SG Niederwalgern/Wenkbach als FSG Südkreis am Spielbetrieb teilnimmt, eine Gymnastikabteilung. Weiterhin existieren in Argenstein eine Burschen- und Mädchenschaft, die jährlich verschiedene Feste veranstaltet, sowie eine Freiwillige Feuerwehr und eine Jugendfeuerwehr, der Gesangverein „Liederkranz“ und der "Neue Chor Argenstein" (NCA).

Literatur

Anmerkungen und Einzelnachweise

Anmerkungen

  1. Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung waren die Ämter und frühen Gerichte sowohl Gericht als auch Verwaltungsorgan.
  2. Trennung von Justiz (Justizamt Fronhausen) und Verwaltung.
  3. Am 1. Juli 1972 als Ortsbezirk zur Gemeinde Weimar.

Einzelnachweise

  1. a b c d e f g Argenstein, Landkreis Marburg-Biedenkopf. Historisches Ortslexikon für Hessen (Stand: 24. Mai 2018). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS). Hessisches Institut für Landesgeschichte, abgerufen am 16. Oktober 2018.
  2. a b c d Ausgewählte Daten über Bevölkerung und Haushalte am 9. Mai 2011 in den hessischen Gemeinden und Gemeindeteilen. (PDF; 1,0 MB) In: Zensus 2011. Hessisches Statistisches Landesamt, S. 32 und 72, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 27. Oktober 2020;.
  3. Gemeindegebietsreform in Hessen: Zusammenschlüsse und Eingliederungen von Gemeinden vom 21. Juni 1972. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1972 Nr. 28, S. 1197, Punkt 851; 2. Abs. 8. (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 4,4 MB]).
  4. Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27.5.1970 bis 31.12.1982. W. Kohlhammer, Stuttgart/Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S. 403 (Digitalisat in: Statistische Bibliothek des Bundes und der Länder [PDF]).
  5. Hauptsatzung. (PDF; 18 kB) §; 7. In: Webauftritt. Gemeinde Weimar, abgerufen im Februar 2019.
  6. Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com.
  7. Georg Landau: Beschreibung des kurfürstenthums Hessen. T. Fischer, Kassel 1842, S. 385 (online bei HathiTrust’s digital library).
  8. Die Zugehörigkeit des Amtes Marburg anhand von Karten aus dem Geschichtlicher Atlas von Hessen: Hessen-Marburg 1567–1604., Hessen-Kassel und Hessen-Darmstadt 1604–1638. und Hessen-Darmstadt 1567–1866.
  9. Kur-Hessischer Staats- und Adress-Kalender: 1818. Verlag d. Waisenhauses, Kassel 1818, S. 112 f. (online bei Google Books).
  10. Verordnung vom 30sten August 1821, die neue Gebiets-Eintheilung betreffend, Anlage: Übersicht der neuen Abtheilung des Kurfürstenthums Hessen nach Provinzen, Kreisen und Gerichtsbezirken. Sammlung von Gesetzen etc. für die kurhessischen Staaten. Jahr 1821 – Nr. XV. – August. (kurhess GS 1821) S. 73 f.
  11. Neueste Kunde von Meklenburg, Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und den freien Städten, aus den besten Quellen bearbeitet. im Verlage des G. H. G. privil. Landes-Industrie-Comptouts., Weimar 1823, S. 158 ff. (online bei HathiTrust’s digital library).
  12. Verordnung über die Gerichtsverfassung in vormaligen Kurfürstentum Hessen und den vormals Königlich Bayerischen Gebietstheilen mit Ausschluß der Enklave Kaulsdorf vom 19. Juni 1867. (PrGS 1867, S. 1085–1094)
  13. Verfügung vom 7. August 1867, betreffend die Einrichtung der nach der Allerhöchsten Verordnung vom 19. Juni d. J. in dem vormaligen Kurfürstentum Hessen und den vormals Königlich Bayerischen Gebietstheilen mit Ausschluß der Enklave Kaulsdorf, zu bildenden Gerichte (Pr. JMBl. S. 221–224http://vorlage_digitalisat.test/1%3D%7B%7B%7B1%7D%7D%7D~GB%3D~IA%3D~MDZ%3D%0A10509837~SZ%3D237~doppelseitig%3D~LT%3DPr.%20JMBl.%20S.%20221%E2%80%93224~PUR%3D)
  14. Einwohnerzahlen. In: Webauftritt. Gemeinde Weimar, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar); abgerufen im März 2019.