Amt Kirch-Beerfurth
Das Amt Kirch-Beerfurth war ein Amt der Fürsten von Löwenstein-Wertheim.
Umfang
Mit dem Amt Kirch-Beerfurth verwalteten die Fürsten von Löwenstein-Wertheim ihren Anteil an dem Dorf Kirch-Beerfurth, was ideell 1⁄4 des gesamten Ortes Beerfurth entsprach.
Vorgeschichte
Beerfurth war ein real geteiltes Dorf. 1478 kaufte das Stift vom Heiligen Geist in Heidelberg den westlich der Gersprenz gelegenen Teil des Dorfes (Pfaffen-Beerfurth), während die östliche Hälfte (Kirch-Beerfurth) weiter ein Kondominat zwischen den Grafen von Erbach-Erbach und den Fürsten von Löwenstein-Wertheim bildete.[1][Anm. 1]
Pfaffen-Beerfurth gelangte im Zuge der auf die Reformation folgenden Säkularisation des Kirchenbesitzes zunächst an die Kurpfalz, bei deren Auflösung im Zuge des Reichsdeputationshauptschlusses 1803 an die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, seit 1806 „Großherzogtum Hessen“.
Das Amt Kirch-Beerfurth
Die östliche Hälfte bildete bis ins 19. Jahrhundert weiter ein Kondominat zwischen Erbach und Löwenstein-Wertheim. Während Erbach seinen ideellen Anteil an dem Kondominat durch die Verwaltung seines Amtes Reichenberg wahrnehmen ließ, bildete Löwenstein-Wertheim aus seinem ideellen Viertel ein eigenes Amt Kirch-Beerfurth.[2] Dieses Amt gehörte wiederum zu gleichen Teilen dem Fürsten zu Löwenstein-Wertheim-Rochefort und dem Grafen zu Löwenstein-Wertheim-Virneburg.[3]
Ende
Anlässlich der Eingliederung der Standesherrschaft Erbach und der im Großherzogtum Hessen gelegenen Teile der Standesherrschaft Löwenstein-Wertheim in die staatlichen Strukturen des Großherzogtums 1822 und gleichzeitiger Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung wurde auch das Amt Kirch-Beerfurth aufgelöst.[4] Das Dorf gehörte nun zur Verwaltung des Landratsbezirks Erbach und hinsichtlich der Rechtsprechung zum Landgericht Michelstadt.[5]
Weblinks
- Kirch-Beerfurth, Odenwaldkreis. In: LAGIS: Historisches Ortslexikon; Stand: 16. Oktober 2018.
- Beerfurth – Aus der Geschichte von Beerfurth. In: Homepage von Beerfurth; abgerufen am 20. März 2021.
Literatur
- Heribert Reus: Gerichte und Gerichtsbezirke seit etwa 1816/1822 im Gebiete des heutigen Landes Hessen bis zum 1. Juli 1968. Hg.: Hessisches Ministerium der Justiz, Wiesbaden [1984].
- Hans Georg Ruppel und Karin Müller: Historisches Ortsverzeichnis für das Gebiet des ehem. Großherzogtums und Volksstaats Hessen = Darmstädter Archivschriften 2. Historischer Verein für Hessen, Darmstadt 1976.
Anmerkungen
- ↑ Erst zum 1. Dezember 1970, im Rahmen der Gebietsreform in Hessen, schlossen sich die beiden bis dahin selbständigen Gemeinden wieder zusammen (Beerfurth – Aus der Geschichte).
Einzelnachweise
- ↑ Beerfurth – Aus der Geschichte.
- ↑ Reus, [ohne Seitenzählung], Abschnitt Standesherrliche Ämter in Starkenburg. Standesherrschaften der Fürsten von Löwenstein-Wertheim und Standesherrliche Ämter in Starkenburg. Standesherrschaften der Grafen von Erbach mit Seitenlinien; Ruppel, S. 125.
- ↑ LAGIS.
- ↑ Die Bildung des Landraths-Bezirks Erbach und der Landgerichts-Bezirke Michelstadt und Beerfelden vom 21. Mai 1822. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt, Nr. 18, 17. Juni 1822, S. 199f.
- ↑ LAGIS.