Abspliss

Abspliss, oder in älterer Schreibweise Abspliß, bezeichnet in der Siedlungsgeographie und im Bergbau eine Abspaltung.

Siedlungsgeographie

Abspliss im Sinne von abgetrenntes Grundstück bezeichnet eine von einer Hauptsiedlung abgespaltene Nebensiedlung, die in besonderem Rechtsbezug zu der Hauptsiedlung steht.[1] Insbesondere im Mittelalter entstanden aus Absplissen von Haupthöfen benachbarte Nebenhöfe, die heute eigenständige Ortslagen sind.

Das Sprichwort „Der Abspliss soll wieder in die Sale gelten“[2] zielt auf die Problematik ab, dass durch Erbteilung entstandene Absplisse zu nicht mehr wirtschaftlich nutzbaren Kleinflächen führen und es angestrebt werden soll, diese wieder zu einer Wirtschaftseinheit zu vereinen.

Bergbau

Im Bergbauwesen bezeichnet Abspliss den kleinen, abgetrennten Teil eines verliehenen Grubenfeldes.[3]

Einzelnachweise

  1. Der Begriff Abspliss im Deutschen Rechtswörterbuch
  2. Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 5. Leipzig 1880, Sp. 700.
  3. Bergbaulexikon auf 7grad.org (Memento vom 25. Dezember 2008 im Internet Archive)